Betreff
Brücke über die B4 im Zuge der Weinstraße (Kreisstraße ER 3) -
Einspurige Verkehrsregelung
Vorlage
66/269/2018
Aktenzeichen
VI/66
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Aufgrund von mehreren Nachfragen aus dem Stadtrat nun die entsprechende Information:

Die Brücke im Zuge der Weinstraße (Kreisstraße ER 3) über die Bundesstraße B4 südlich von Erlangen befindet sich in der Bau- und Unterhaltslast des Freistaates Bayern und kann derzeit nur einspurig befahren werden. Ursache hierfür ist ein heftiger Anprallschaden im Juni 2018, durch den die Fertigteilträger zum Teil so stark beschädigt wurden, dass die volle Tragfähigkeit von zwei Trägern nicht mehr gegeben ist. Eine Befahrung der Fertigteilträger kann damit zurzeit nicht erfolgen. Dies wurde auch durch das jetzt dem Staatlichen Bauamt Nürnberg als Baulastträger vorliegende Gutachten bestätigt.

Somit muss die einspurige Befahrung der Weinstraße aufrechterhalten bleiben bis die Tragfähigkeit durch den Austausch der beiden stark beschädigten Fertigteilträger wiederhergestellt wird.

Die Sanierung der Brücke wird voraussichtlich im Frühjahr 2019 durchgeführt. Nach Angaben des Staatlichen Bauamtes ist mit einer Bauzeit von ca. 3 Monaten zu rechnen.


Anlagen: