Betreff
FDP-Fraktionsantrag 068/2018 - Entfernung Granitbänder Nürnberger Straße
Vorlage
66/268/2018
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Den Ausführungen im Sachbericht wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Entfernung/Austausch der Bänderungen notwendigen Haushaltsmittel anzumelden und die Realisierung der Maßnahme in Abhängigkeit der bereitgestellten Mittel vorzubereiten. Der FDP-Fraktionsantrag Nr.068/2018 vom 08.05.2018 gilt hiermit als bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

In den Jahren1986 und 1987 wurde die Nürnberger Straße zwischen Sedan-, Henke- und Südlicher Stadtmauerstraße ausgebaut. Charakteristisch neben den Baumpflanzungen und dem Innenstadtpflaster sind dabei auch die Bänderungen aus altem Granitgroßsteinpflaster. Diese stellen aus gestalterischer Sicht ein innenstadttypisches und straßenbildprägendes Element in der Nürnberger Straße dar. Die Bänderungen sind dabei eingebettet in ein Gesamtkonzept, das den Straßenraum in diesem Bereich planvoll untergliedert. Sie dienen der Strukturierung des Straßenraumes und erinnert z.T. an die historische Gestalt der Innenstadt. Aus stadtgestalterischer Sicht kann deshalb keine Entfernung, sondern nur ein Austausch der Bänderungen erfolgen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Mit Beschluss des BWA vom 11.07.2017 wurde die Verwaltung beauftragt, die Bänderungen im Fahrbahnbereich der Nürnberger Straße zwischen Sedan- und Henkestraße auszutauschen bzw. auch zu reduzieren. Bedingt durch den zugelassenen Lieferverkehr und den bis 2016 durchgeführten Busverkehr hatten sich erhebliche Schäden an den Bänderungen ergeben. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit, vor allen Dingen für den Radverkehr, wurden die Bänderungen teilweise durch Innenstadtpflaster, teilweise durch geschnittene Granitsteine ersetzt. Vor dem Hintergrund der neuen Ebenheit in der Fahrbahn sieht der Fraktionsantrag vor, die verbliebenen Granitbänder auf den begleitenden Gehwegen zu entfernen und die damit verbundenen Erschwernisse für viele mobilitätseingeschränkte Menschen zu beseitigen. Wegen der Ebenheit auf der Fahrbahn wird zudem die Gefahr gesehen, dass Passanten auf die Fahrbahn ausweichen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Entfernung bzw. der Austausch der Bänderungen im Fahrbahnbereich der Nürnberger Straße wurde aus wirtschaftlichen Gründen, in Ermangelung adäquater Angebote und bevorstehender Verkehrssicherungsgefährdungen, seitens der Mitarbeiter des Straßenbaubetriebshofes vorgenommen. In einem Zeitraum von 3,5 Monaten wurden dabei ca. 230 m Granitbänder erneuert. Der damit verbundene Aufwand an Sach- und Arbeitsleistungen lässt sich auf ca. 65.000,- € beziffern.

Die beantragte Entfernung bzw. Austausch von Bänderungen zwischen Sedan- und Südlicher Stadtmauerstraße umfasst ca. 3.000 m, hervorgerufen auch durch die Querschnittsbreiten des Besiktasplatzes, des Neuen Marktes sowie vor einem Bekleidungshaus. Nicht beinhaltet sind dabei die Bänderungen der Baumeinfassungen wie auch der Längsbänder an den Gebäuden. Hochgerechnet ergibt sich für die antragskonforme Umsetzung ein Kostenaufwand von ca. 850.000,- €.
Die Umsetzung durch eigenes Personal ist angesichts der verfügbaren Personalressourcen und des vorrangigem Maßnahmenbedarfes für Schadensbeseitigungen der Straßeninfrastruktur im Stadtgebiet ausgeschlossen. Zu beachten ist hierbei, dass mit dem verfügbaren Personal und den Haushaltsmitteln gegenwärtig nur ca. 2/3 der Schadenshaftung beinhaltenden Maßnahmen abgewickelt werden können. Diese müssen deshalb bei der Abarbeitung unbedingt Vorrang genießen. Die Bänderungen in den Fußgängerbereichen weisen zwar materialbedingte Unebenheiten auf, Verkehrsgefährdungen sind jedoch nicht vorhanden, da die Pflasterfugen zur Vermeidung von Gefahrenstellen in den Jahren 2015 und 2016 saniert wurden.

Wie oben beschrieben, sind für die Umsetzung des Projektes Mittelbereitstellungen in einem Gesamtvolumen von ca. 860.000,- € in den Haushaltsjahren ab 2020 erforderlich, um die Leistungen auszuschreiben und vergeben zu können. Vorgeschlagen wird dabei ein Zeitraum von 4 Jahren, beginnend ab dem HH-Jahr 2020. Der jeweilige Ansatz beträgt dabei ca. 215.000,- €/a.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

€ 860.000,-

bei Sachkonto: 522.102

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Fraktionsantrag