Den Ausführungen im Sachbericht wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Entfernung/Austausch der Bänderungen notwendigen Haushaltsmittel anzumelden und die Realisierung der Maßnahme in Abhängigkeit der bereitgestellten Mittel vorzubereiten. Der FDP-Fraktionsantrag Nr.068/2018 vom 08.05.2018 gilt hiermit als bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
In den Jahren1986 und 1987 wurde die Nürnberger Straße zwischen Sedan-, Henke- und Südlicher Stadtmauerstraße ausgebaut. Charakteristisch neben den Baumpflanzungen und dem Innenstadtpflaster sind dabei auch die Bänderungen aus altem Granitgroßsteinpflaster. Diese stellen aus gestalterischer Sicht ein innenstadttypisches und straßenbildprägendes Element in der Nürnberger Straße dar. Die Bänderungen sind dabei eingebettet in ein Gesamtkonzept, das den Straßenraum in diesem Bereich planvoll untergliedert. Sie dienen der Strukturierung des Straßenraumes und erinnert z.T. an die historische Gestalt der Innenstadt. Aus stadtgestalterischer Sicht kann deshalb keine Entfernung, sondern nur ein Austausch der Bänderungen erfolgen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Mit Beschluss des BWA vom 11.07.2017 wurde die Verwaltung beauftragt, die Bänderungen im Fahrbahnbereich der Nürnberger Straße zwischen Sedan- und Henkestraße auszutauschen bzw. auch zu reduzieren. Bedingt durch den zugelassenen Lieferverkehr und den bis 2016 durchgeführten Busverkehr hatten sich erhebliche Schäden an den Bänderungen ergeben. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit, vor allen Dingen für den Radverkehr, wurden die Bänderungen teilweise durch Innenstadtpflaster, teilweise durch geschnittene Granitsteine ersetzt. Vor dem Hintergrund der neuen Ebenheit in der Fahrbahn sieht der Fraktionsantrag vor, die verbliebenen Granitbänder auf den begleitenden Gehwegen zu entfernen und die damit verbundenen Erschwernisse für viele mobilitätseingeschränkte Menschen zu beseitigen. Wegen der Ebenheit auf der Fahrbahn wird zudem die Gefahr gesehen, dass Passanten auf die Fahrbahn ausweichen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Entfernung bzw. der Austausch der Bänderungen im Fahrbahnbereich der Nürnberger Straße wurde aus wirtschaftlichen Gründen, in Ermangelung adäquater Angebote und bevorstehender Verkehrssicherungsgefährdungen, seitens der Mitarbeiter des Straßenbaubetriebshofes vorgenommen. In einem Zeitraum von 3,5 Monaten wurden dabei ca. 230 m Granitbänder erneuert. Der damit verbundene Aufwand an Sach- und Arbeitsleistungen lässt sich auf ca. 65.000,- € beziffern.
Die beantragte Entfernung bzw.
Austausch von Bänderungen zwischen Sedan- und Südlicher Stadtmauerstraße
umfasst ca. 3.000 m, hervorgerufen auch durch die Querschnittsbreiten des
Besiktasplatzes, des Neuen Marktes sowie vor einem Bekleidungshaus. Nicht
beinhaltet sind dabei die Bänderungen der Baumeinfassungen wie auch der
Längsbänder an den Gebäuden. Hochgerechnet ergibt sich für die antragskonforme
Umsetzung ein Kostenaufwand von ca. 850.000,- €.
Die Umsetzung durch eigenes Personal ist angesichts der verfügbaren
Personalressourcen und des vorrangigem Maßnahmenbedarfes für
Schadensbeseitigungen der Straßeninfrastruktur im Stadtgebiet ausgeschlossen.
Zu beachten ist hierbei, dass mit dem verfügbaren Personal und den
Haushaltsmitteln gegenwärtig nur ca. 2/3 der Schadenshaftung beinhaltenden
Maßnahmen abgewickelt werden können. Diese müssen deshalb bei der Abarbeitung
unbedingt Vorrang genießen. Die Bänderungen in den Fußgängerbereichen weisen
zwar materialbedingte Unebenheiten auf, Verkehrsgefährdungen sind jedoch nicht
vorhanden, da die Pflasterfugen zur Vermeidung von Gefahrenstellen in den
Jahren 2015 und 2016 saniert wurden.
Wie oben beschrieben, sind für die Umsetzung des Projektes Mittelbereitstellungen in einem Gesamtvolumen von ca. 860.000,- € in den Haushaltsjahren ab 2020 erforderlich, um die Leistungen auszuschreiben und vergeben zu können. Vorgeschlagen wird dabei ein Zeitraum von 4 Jahren, beginnend ab dem HH-Jahr 2020. Der jeweilige Ansatz beträgt dabei ca. 215.000,- €/a.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ 860.000,- |
bei Sachkonto: 522.102 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fraktionsantrag