Betr.: Auftrag zur Durchführung eines VgV-Verfahrens für den Vorhabensabschnitt
"Optimierung der Klärschlammbehandlung einschl. Phosphorrückgewinnung"
Der Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen wird beauftragt,
für das zweite Teilprojekt Opti-mierung der Klärschlammbehandlung
einschließlich Phosphorrückgewinnung aus der Ausbau-konzeption 2030 die
weiteren Schritte zur Durchführung eines VgV-Verfahrens zur Planerauswahl mit
dem Ziel der Vorentwurfs- und Entwurfsplanung fortzusetzen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
·
Umsetzung
der energiepolitischen Zielvorgaben aus den Beschlüssen des Bau- und
Werkausschusses vom 19.07.2011 und des Stadtrates vom 08.12.2011.
· Fortsetzung des Beschlusses des Bau- und Werkausschusses vom 29.01.2013 mit der Zustimmung zum Vorentwurf der aufgezeigten Projektstruktur zur energiewirtschaftlichen und wasserrechtlichen Ausbaukonzeption bis 2030 für das Klärwerk Erlangen.
· Optimierung der Klärschlammbehandlung einschließlich Phosphorrückgewinnung.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
·
Ausbau
der Nutzung des Energiepotenziales des Abwassers und seiner Inhalts-stoffe zur
schrittweisen Erhöhung des Anteiles der Eigenstromerzeugung auf 100% und somit
zum energieneutralen Klärwerk bzw. zum PlusEnergie Klärwerk (einschließlich
Kanalnetz) und somit zu einer energieneutralen Stadtentwässerung.
·
Optimierung
der Klärschlammbehandlung durch regenerative Klärschlammtrocknung zur weiteren
Erhöhung des Trockensubstanzgehaltes und somit zur Redu-zierung der
Verwertungskosten.
·
Phosphorrückgewinnung
aus Klärschlamm oder aus Klärschlammverbrennungsasche gemäß der AbfKlärV zur
weiteren stofflichen Verwertung des Phosphors, z.B. als Düngemittel in der
Landwirtschaft.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
In Fortsetzung des
Beschlusses des Bau- und Werkausschusses vom 29.01.2013 „Energiewirtschaftliche
und wasserrechtliche Ausbaukonzeption bis 2030“ wurde der Entwässerungsbetrieb
der Stadt Erlangen beauftragt, für das erste Teilprojekt Neubau einer
Energiezentrale die weiteren Schritte zur Durchführung eines
VOF-Wettbewerbes mit dem Ziel der Entwurfsplanung fortzusetzen. Das Ziel der
Maßnahmen zum Neubau Energiezentrale ist mit einer
Eigenstromdeckung von 100 % und somit einem energieneutralen Klärwerk bereits
umgesetzt. Ausstehende Teilbereiche zur Energiespeicherung werden bis Ende 2020
abgeschlossen.
Als zweites Teilprojekt der Ausbaukonzeption 2030 soll
nunmehr bis 2025 aus der
wasserrechtlichen Maßnahmenliste die Optimierung der Klärschlammbehandlung
einschließlich der Phosphorrückgewinnung realisiert werden.
Der in zwei
Faulbehältern ausgefaulte Klärschlamm wird derzeit maschinell über zwei
Hochleistungszentrifugen auf einen Trockensubstanzgehalt von ca. 27 %
entwässert und in einem Schlammsilo bis zur Entsorgung zwischengespeichert. Die
im Klärwerk jährlich anfallenden ca. 13.000 to entwässerter Klärschlamm
(Wassergehalt ca. 73 %!) werden ausschließlich thermisch verwertet.
Verschärfte
Regelungen zur bodenbezogenen Klärschlammverwertung aus der
Klärschlammverordnung sowie die sukzessive Abschaltung der mehrere hundert
Kilometer entfernten Braunkohlekraftwerke, in welchen der Klärschlamm bisher
thermisch verwertet wird, hat bereits zu einem Entsorgungsengpass am Markt
geführt. Die rechtskonforme Sicherstellung der Pflichtaufgabe
Abwasserbeseitigung macht eine regenerative Schlammtrocknung als Vorstufe
rechtlich, wirtschaftlich und auch ökologisch unerlässlich. Mit einer weiteren
Erhöhung des Trockensubstanzgehaltes auf größer 90 % verringert sich die
jährlich anfallenden Schlammmengen um ca. 9.200 to auf ca. 3.800 to, wodurch
die Kosten und Umweltbeeinträchtigungen durch Klärschlammtransporte erheblich
reduziert werden.
Mit dem vom EBE
beantragten Abwasser-Innovationspreis 2018 (siehe MzK im BWA am 12.06.2018)
wurde ein erstes Konzept zur Realisierung einer CO2-neutralen Bandtrocknung für Klärschlamm entwickelt.
Um die durch die
„Energiewirtschaftliche und wasserrechtliche Ausbaukonzeption bis 2030“ bereits
erreichten Ziele des energieneutralen Klärwerks nicht zu gefährden, müssen
daher für eine regenerative Schlammtrocknung zusätzliche Energiequellen erschlossen
bzw. substituiert werden. Die Realisierung muss dabei ohne den Einsatz fossiler
Brennstoffe und ohne die Annahme externer Co-Substrate erfolgen.
Die Novellierung
der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) verpflichtet die Betreiber von Kläranalgen
zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm oder aus der
Klärschlammverbrennungsasche. Nach der Verordnung ist zur Phosphorrückgewinnung
aus Klärschlamm ein Verfahren anzuwenden, das eine Rückgewinnung des Phosphors
des behandelten Klärschlamms um mindestens 50 % oder eine Restkonzentration von
weniger als 20 Gramm je Kilogramm Trockenmasse gewährleistet. Eine thermische
Verwertung ist künftig ausschließlich zulässig, wenn die verbleibende Asche
entweder direkt einer Phosphorrückgewinnung oder einer stoff-lichen Verwertung
unter Nutzung ihres Phosphorgehalts zugeführt wird. Ab 2029 ist von Betreibern
von Abwasserbehandlungsanlagen größer 100.000 EW zwingend eine
Phosphorrückgewinnung zu betreiben.
Auf Grundlage der
aktuell verfügbaren Verfahrenstechnik sollen für das Klärwerk Erlangen Ansätze
verfolgt werden, die zur Erreichung der gesetzlichen Vorgaben aus der
Klärschlammverordnung notwendig sind. Neben der sogenannten Monoverbrennung in
überregionalen Klärschlammverbrennungsanlagen, können auch dezentrale thermische
(Klärschlamm-mineralisierung) und nichtthermische Verfahren (MAP-Ausfällung)
zur Phosphorrückgewinnung am Klärwerk Erlangen wirtschaftlich und technisch
sinnvoll sein.
Als weiterer
Schritt ist nunmehr ein Planungswettbewerb nach den Vorgaben der Vergabeverordnung
(VgV) zur Planerauswahl durchzuführen mit dem Ziel für die
vorbeschriebenen Maßnahmen die Vorentwurfs- und Entwurfsplanung zu erarbeiten.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Die Kostenschätzung
des Beschlusses des Bau- und Werkausschusses vom 29.01.2013 mit der Zustimmung
zum Vorentwurf der aufgezeigten Projektstruktur zur energiewirtschaft-lichen
und wasserrechtlichen Ausbaukonzeption bis 2030 für das Klärwerk Erlangen ergab
ein Kostenvolumen von rund 48,920 Mio. € brutto, einschl. 15 %
Nebenkostenanteil.
Für das Teilprojekt Optimierung der
Klärschlammbehandlung einschließlich Phosphorrück-gewinnung waren hierbei
Investitionskosten in Höhe von rund 13,750 Mio. € brutto enthalten.
Unter Berücksichtigung von 15 % Baunebenkosten (Stand 2013) ergeben sich dann
Gesamtkosten von ca.16,000 Mio. €.
Der Mittelbedarf wird sukzessive in den Anmeldungen der Wirtschaftspläne 2020 – 2025 aufgenommen.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 07009 7001
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Übersicht der energiewirtschaftlichen
und wasserrechtlichen Maßnahmen bis 2030
Stand
Ende 2020
- Lageplan Klärwerk