Betreff
Informationen zur Bereitstellung der Bodenrichtwerte im Internet
Vorlage
612/037/2018
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die Anfrage von StR Höller aus der 5. Sitzung des Haupt, Finanz- und Personalausschusses (TO 19) bezüglich der kostenlosen Bereitstellung der Bodenrichtwertkarte im Internet wird wie folgt beantwortet:

 

Bodenrichtwerte sind nach ihrer Ermittlung einen Monat lang in den Gemeinden zu veröffentlichen. Ort und Dauer werden ortsüblich bekannt gemacht. Auf das Recht, Auskunft über die Bodenrichtwerte zu erhalten, wird dabei hingewiesen (§ 12 Gutachterausschussverordnung – BayGaV vom 05. April 2005, zuletzt geändert am 30.09.2014). Die Bereitstellung der Bodenrichtwerte in analoger Form (Kartenaushang) erfolgt über diese gesetzliche Frist hinaus dauerhaft an ausgewiesenen Stellen in Gebäuden der Stadtverwaltung.

 

Grundsätzlich ist aber eine darüber hinaus gehende Auskunftserteilung aus der Bodenrichtwertkarte eine kostenpflichtige Amtshandlung (gemäß Kostenverzeichnis KVz zum Bayerischen Kostengesetz, Tarif Nr. 2.I.1/1.8). Aufgrund des dort vorgegeben Kostenrahmens für Auskünfte wird aktuell eine Gebühr in Höhe von 25,- € für eine Bodenrichtwertauskunft erhoben. Die Gebühr wird fällig, sobald schriftliche Auskünfte direkt durch die Geschäftsstelle erteilt werden bzw. eine Auskunft über das Internet im Portal BORIS-Bayern (Bodenrichtwertinformationssystem-Bayern) generiert wird. Die Bereitstellung der Daten im Portal BORIS-Bayern kostet 2-jährlich rd. 2.800,- €.

 

Die Ermittlung der Bodenrichtwerte bedeutet insgesamt einen hohen Personal und Sachaufwand, weil die Daten umfangreich gesammelt, geordnet, gesichtet und aufbereitet werden müssen. Die Erhebung von Auskunftsgebühren trägt somit zur Erstattung des genannten Aufwands bei. Die Einhaltung der Gebührenpflicht nach KVz für Bodenrichtwertauskünfte wird auch durch den Oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Bayern als auch durch den Arbeitskreis der Gutachterausschüsse der kreisfreien Städte beim Bayerischen Städtetag gesehen und eingefordert.

 

Von einer kostenlosen Bereitstellung der Bodenrichtwerte im Internet wird daher in der Stadt Erlangen abgesehen.

 


Anlagen:             1.  PV aus der 5. Sitzung HFPA (TO 19)