1. Die Bedarfsnotwendigkeit wird für folgende zusätzliche Kindertagesbetreuungsplätze anerkannt:
· 2-gruppige Kinderkrippe mit 24 Plätzen
· 3-gruppiger Kindergarten mit 80 Plätzen
2. Dem vorliegenden Bedarfsnachweis für den Neubau einer Kindertageseinrichtung auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 603 „Am Brucker Bahnhof“ wird gemäß DA-Bau 5.3 zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsschritte zu veranlassen und die erforderlichen Haushaltsmittel für den Haushalt 2019 anzumelden.
Bedarfseinschätzung
der Jugendhilfeplanung:
In der geplanten Kindertageseinrichtung „Am Brucker Bahnhof“ sollen 24 Krippen- und 80 Kindergartenplätze entstehen. Die geplante Kindertageseinrichtung „Am Brucker Bahnhof“ wird im bestehenden Konzept der Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung
· im U3-Alter dem Krippenplanungsbezirk F-Bruck,
· im Kiga-Alter dem Kindergartenplanungsbezirk 09-Bruck sowie
· im Grundschulalter Schulsprengel der Max und Justin Elsner-Schule
zugerechnet.
I.
Aktuelle Versorgungssituation und Planung im
U3-Planungsbezirk F-Bruck
Im U3-Planungsbezirk F-Bruck stehen aktuell für 545 U3-Kinder (Stand 31.12.2017) 180 Betreuungsplätze zur Verfügung. Davon werden 43 in der Kindertagespflege und 137 in Kinderkrippen angeboten. Die lokale Versorgungsquote liegt mit 33% erheblich unter der Zielquote von 40 bis 45%, die der Stadtrat 2012 beschlossen hat. Bis zum Jahr 2020 (Stand Bevölkerungsprognose 2017) wird ein Rückgang auf 475 U3-Kinder erwartet. Der Stadtrat hat 2017 einen zusätzlichen lokalen Bedarf von 12 bis 36 U3-Betreuungsplätzen beschlossen (stadtweit ca. 180 bis 360 Plätze). Im Planungsbezirk F-Bruck sind aktuell nur die 24 Krippenplätze der geplanten Kindertageseinrichtung „Am Brucker Bahnhof“ in Planung. Bei einer (theoretischen) Realisierung dieser 24 Krippenplätze bis zum Jahr 2020 würde dies einer lokalen Versorgungsquote von ca. 43% entsprechen, die Versorgungsquote würde damit im Bereich des Zielkorridors liegen.
Stadtweit sind mit Stand 26.04.2018 insgesamt 180 U3-Betreuungsplätze in Planung. Der Umfang der Ausbauplanung im U3-Alter befindet sich damit theoretisch im unteren Zielbereich, den der Stadtrat beschlossen hat. Viele Projekte sind in der Realisierung mit erheblichen Unsicherheiten verbunden.
Die 24 Krippenplätze in der geplanten
Kindertageseinrichtung „Am Brucker Bahnhof“ sind notwendig, um den Bedarf im
Planungsbezirk und stadtweit zu decken.
II.
Aktuelle Versorgungssituation und Planung im
Kindergartenplanungsbezirk 09-Bruck
Im Kindergartenplanungsbezirk 09-Bruck stehen aktuell für 524 Kindergartenkinder insgesamt 400 Betreuungsplätze zur Verfügung. Im Planungsbezirk werden 11,6 % der bestehenden Kindergartenplätze in der Stadt Erlangen angeboten, trotzdem liegt die lokale Versorgungsquote von aktuell 76% unter dem städtischen Durchschnitt von 99,5%. Bis zum Jahr 2020 (Stand Bevölkerungsprognose 2017) wird eine leichte Steigerung auf 554 Kindergartenkinder im Planungsbezirk erwartet. Der Stadtrat hat 2017 den stadtweiten Ausbau von ca. 535 Betreuungsplätzen für Kinder im Kindergartenalter beschlossen. Dabei waren ca. 100 für den Planungsbezirk 09-Bruck vorgesehen.
Im Planungsbezirk 09-Bruck sind aktuell zwei Projekte geplant, die bei ihrer Realisierung zusätzlich 111 Kiga-Betreuungsplätze in diesem Planungsbezirk schaffen würden:
· Spielstube Junkerstraße (36 Plätze) und
· Kindertageseinrichtung „Am Brucker Bahnhof“ (75 Plätze)
Stadtweit sind aktuell (Stand 26.04.2018) ca. 568 Kiga-Betreuungsplätze in Planung, die stadtweite Ausbauplanung liegt damit theoretisch leicht über dem vom Stadtrat beschlossenen Zielbereich. Viele Projekte sind in der Realisierung jedoch mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Bei Realisierung der geplanten 111 Betreuungsplätze und dem Wegfall von 5 Kiga-Betreuungsplätzen im Kinderhaus „Sandberg“ würde die lokale Versorgungsquote 2020 theoretisch auf ca. 91 % im Kiga-Planungsbezirk 09-Bruck und stadtweit auf ca. 106 % steigen.
Die neuen 75 Kindergartenplätze in der
geplanten Einrichtung „Am Brucker Bahnhof“ werden als bedarfsnotwendig gesehen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Versorgung des Stadtteils Bruck mit den als bedarfsnotwendig festgestellten Plätzen für die Kindertagesbetreuung. Es werden in Bruck 104 neue Plätze im U 6-Bereich geschaffen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Der Bedarf an Betreuungsplätzen im Stadtteil Planungsbezirk Bruck ist gestiegen. Zur Deckung des Bedarfs wird auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 603 „Brucker Bahnhof“ eine Kindertageseinrichtung mit zwei Krippengruppen (24 Plätzen) und drei Kindergartengruppen (80 Plätzen) erstellt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Das städtische Grundstück mit der Fl.-Nr. 603 „Am Brucker Bahnhof“ liegt an einer Bushaltestelle und an der S-Bahn Haltestelle „Bruck“ und ist so an den öffentlichen Nahverkehr sowie durch einen Fuß- und Radweg gut an die angrenzenden Wohngebiete angebunden.
Das Grundstück mit einer Fläche von 1.579 qm ist für den Baukörper der Kindertageseinrichtung in 3-geschossiger Bauweise ausreichend groß, so dass auch das erforderliche Außengelände auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden kann. Das Raumprogramm vom 26.02.2018 kann der Anlage entnommen werden.
Die Planung und Erstellung der Kindertageseinrichtung „Am Brucker Bahnhof“ hängt dabei auch von der Schaffung und Besetzung personeller Ressourcen für die Projektbegleitung bei Amt 24 und Abteilung 512 ab.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Das Ergebnis
der Grobkostenermittlung ohne konkrete Planung kann zum derzeitigen Zeitpunkt
nur mit einer Genauigkeit von +/- 30% ermittelt werden. Auf Grundlage des
vorliegenden Raumprogramms anhand von BRI-/BGF-Werten von Vergleichsprojekten
liegt der Kostenrahmen bei 3.410.000 €. Unter Berücksichtigung der Abweichung
wird die Endabrechnungssumme damit voraussichtlich zwischen 2.387.000 € und
4.433.000 € liegen.
Investitionskosten: Bau: |
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Sachkosten: einm.
Ausstattungspauschale |
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Personalkosten
(brutto): |
bei
Sachkonto: |
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Folgekosten |
übliche
Betriebskostenförderung nach BayKiBiG |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Raumprogramm vom 26.02.2018
Übersichtsplan Grundstück Fl.-Nr. 603