Betreff
Erhöhung der Dozentenhonorare der Jugendkunstschule inklusive Anpassung der Gebühren - SPD-Fraktionsantrag Nr. 013/2018
Vorlage
47/062/2018
Aktenzeichen
IV/47
Art
Beschlussvorlage

 

1.       Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

2.       Der Erhöhung der Dozentenhonorare der Jugendkunstschule (Alternative A) um 1,30 € pro Unterrichtseinheit (UE) 45 Min. (ergibt ein Honorar von 21,80 € pro UE) wird zugestimmt.

3.       Der Erhöhung der Kursentgelte von aktuell 0,95 € auf 1,50 € pro Unterrichtseinheit 45 Min. wird zugestimmt (Alternative A).

4.       Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung erfolgt im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss.

  1. Der SPD-Fraktionsantrag Nr. 013/2018 vom 23.01.2018 ist damit bearbeitet

 

 


1.    Ergebnis/Wirkung

 

 

·         Dozentenhonorare

 

Die Jugendkunstschule als qualitativ hochwertiger, außerschulischer Lernort – jedoch zunehmend mit Schulen vernetzt – muss konkurrenzfähig und attraktiv auch für Dozent*innen bleiben. Freiberufliche Künstler*innen bilden das Rückgrat des Kreativ-Angebots der JuKS. Eine angemessene Bezahlung der Dozent*innen sichert deren Einsatz für die JuKS und verhindert ein Abwandern zu anderen Institutionen. Die Dozentenhonorare der JuKS stagnieren seit Jahren. Berechtigte Forderungen der Dozent*innen treffen auf das Interesse der JuKS, ihre Dozent*innen angemessen zu vergüten.

Eine interkommunale Abfrage zu Dozentenhonoraren hat wenig belastbare Ergebnisse hervorgebracht, denn die auf den ersten Blick vergleichbaren Zahlen unterscheiden sich in ihren Parametern: mit Konzepterstellung oder ohne, reine Durchführung oder Vorbereitungszeit, Materialbeteiligung, Fahrtkosten, Erfahrung bzw. nachgewiesene qualitative Weiterbildung, zusätzliche pädagogische Aufgaben etc.

 

 

 

Anbieter/Vorschlagender

Honorarsatz pro Unterrichtseinheit 45 Min.

Honorarsatz pro Unterrichtseinheit 60 Min.

JUKS aktuell

20,50 €

27,33 €

Vhs (nur Kreativkurse)

21,80 €

29,07 €

Kunstpalais (40 €/60 Min., für jede weitere 30 Min. 10 € zusätzlich)

30,00 €

40,00 €

Sportamt Bewegungskurse

18,00 € - 20,50 €

24,00 € - 27,33 €

GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft)

35,00 €

 

Nürnberg (KinderKunstRaum)

15,00 € - 18,75 €

20,00 € - 25,00 €

Fürth (Kunstgalerie)

22,10 €

29,47 €

München (Eigenwerk und Unsinn e.V.)

22,50 € - 37,50 €

30,00 € - 50,00 €

Ingolstadt (Künstler an die Schule e.V.)

22,50 € - 41,25 €

30,00 € - 55,00 €

 

 

 

Die JuKS behält sich vor, Dozent*innen für Sondereinsätze (beispielsweise an Schulen, wo ein höheres Maß an pädagogischem Know-How erwartet wird und auch notwendig ist) im Einzelfall ein bis zu 25 % höheres Honorar zu bezahlen.

 

 

·         Kursentgelte

 

Gleichzeitig müssen die Teilnehmerentgelte, die seit vielen Jahren gleich geblieben sind, erhöht werden. Dies ist nicht nur aufgrund der Refinanzierung der Honorarerhöhung erforderlich, sondern auch, um veränderten Rahmenbedingungen mit Zugangsdifferenzierungen wie der Einführung des Erlangen-Passes adäquat zu begegnen.

 

Folgende Tabelle zeigt den Refinanzierungsgrad auf, der bei einer Erhöhung der Honorare um 1,30 € (auf 21,80 €) bzw. 3,50 € (auf 24,00 €) erreicht werden kann.

 

 

 

 

 

Honorarsatz 45 Min.

Gebührensatz

Ausgaben (Material und Honorare inklusive kalkulierter Kurse)

Einnahmen (Material und Honorare inklusive kalkulierter Kurse)

Deckungsbeitrag bei maximaler Belegung der Kurse

Ist

20,50 €

0,95 €

40.410,05 €

18.041,30 €

45 %

Soll
Alternative A

21,80 €

1,50 €

42.972,64 €

28.486,26 €

66 %

Soll
Alternative B

24,00 €

1,50 €

47.309,33 €

28.486,26 €

60 %

 

ErlangenPass-Inhaber erhalten 50 % Ermäßigung auf die Kursentgelte. 

 

Veranstaltungen der JuKS, die einer Kalkulation unterliegen (z.B. Kindergeburtstage), werden außerhalb der Gebührenentgelte kostendeckend kalkuliert.

 

Kostenlose Zugänge existieren über die Kulturtafel und kostenlose Standard-Angebote (Mädchenaktionstag, Töpfern, KunstCafé u.a.).

 

 

III. Ausblick – Qualitätsoffensive

Um einer erneuten allzu langen Stagnation vorzubeugen, sollten nach Ablauf von zwei Jahren die Dozentenhonorare nochmals geprüft und ggf. Anpassungen mit qualitativen Merkmalen unter Berücksichtigung gesamtstädtischer Vereinheitlichungen vorgenommen werden.

 

Unter dieser Voraussetzung präferiert Amt 47 die Alternative A.

 

Nach Ablauf von zwei Jahren sollte auch das Kursentgelt nochmals einer Prüfung auf Erhöhung und einer evtl. Staffelung unterzogen werden.

 

 

 

2.     Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                  werden nicht benötigt

                  sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk