Betreff
Errichtung einer Wohnung für Aufsichtsperson / Betriebsleiter (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO) auf der bestehenden Lagerhalle;
Neuenweiherstraße 26; Fl.-Nr. 219/1;
Az.: 2018-244-VO
Vorlage
63/216/2018
Aktenzeichen
VI/63
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. K 268, der in der Neuenweiherstraße ein Gewerbegebiet festsetzt. Die für Aufsichtsperson / Betriebsleiter (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO) nutzungsbeschränkte Wohnung auf der bestehenden Lagerhalle ist als bauplanungsrechtlich (unter Auflagen) zulässig beurteilt. Der Bescheid wird in Kürze erlassen. Von Seiten des Antragstellers könnte ggf. bereits jetzt ein Bauantrag eingereicht werden.

 


Anlage:          Lageplan