Betreff
Ortsumgehung Eltersdorf
DA Bau-Beschluss Vorentwurf (Entwurfsplanung) und
Einleitung des Planfeststellungsverfahrens
Vorlage
66/263/2018
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Stadtrat beschließt:

 

Den Ausführungen in der Begründung, den im Sitzungssaal ausgehängten Plänen, sowie den weiteren Unterlagen, die in den zur Einsicht bereitliegenden Ordnern zusammengestellt sind, des Vorentwurfs (Entwurfsplanung) zum Bau der Ortsumgehung Eltersdorf

 

 

Planart

Maßstab

Pl.-Nr.

Aushang (A) Ordner (O)

1 Übersichtskarte

1 : 50.000

2-1507.0.1 E

O

1 Übersichtslageplan

1 : 25000

2-1507.0.2 E

A

1 Lageplan

1 : 2000

2-1507.1 E

A

2 Höhenpläne

1 : 5.000/500

2-1507.3.1–3.2 E

O

5 Regelquerschnittspläne

1 : 50

2-1507.4.1–4.5 E

O

1 Bauwerksskizze (Lageplan)

   Brücke über DB-Bestandsstrecke

1 : 100

3-1507.1.1 E

A

1 Bauwerksskizze (Ansicht, Längsschnitt)

   Brücke über DB-Bestandsstrecke

1 : 100

3-1507.3 E

O

1 Bauwerksskizze (Schnitte)

   Brücke über DB-Bestandsstrecke

1 : 100/50

3-1507.5 E

O

1 Bauwerksskizze (Lageplan, Ansicht, Schnitte)

   Brücke über Hutgraben

1 : 100

3-1507.1.2 E

A

1 Plan Regenrückhaltebecken

1 : 200

3-1507.1.3 E

O

1 Plan zu Widmung/ Umstufung/Einziehung

1 : 5000

2-1507.0.3 E

A

1 Landschaftspfl. Bestands- und Konfliktplan

1 : 2000

2-1507.7.1 E

A

1 Übersichtsplan landschaftspfl. Maßnahmen

1 : 10000

2-1507.7.2 E

A

1 Landschaftspfl. Maßnahmenplan

1 : 2000

2-1507.7.3 E

A

1 Maßnahmenverzeichnis/Maßnahmenblätter

35 Seiten

2-1507.7.4 E

O

1 Tabellarische Gegenüberstellung

    Eingriff/Kompensation

14 Seiten

2-1507.7.5 E

O

1 Artenschutzbeitrag, saP und Plan

1 : 2000

2-1507.7.6 E

O

 

wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Feststellungsentwurf (Genehmigungsplanung) zu veranlassen und anschließend den Antrag auf Planfeststellung für die Ortsumgehung Eltersdorf bei der Planfeststellungsbehörde, der Regierung von Mittelfranken, einzureichen.

.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Für den Neubau der Ortsumgehung Eltersdorf wurden die Vorentwurfsunterlagen (Entwurfspla-nung) erstellt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Planungsgrundlage die Planfeststel-lungsunterlagen auszuarbeiten und die Einleitung des Planfeststellungsverfahren zu beantragen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Von der von der Verwaltung beauftragten Planungsgemeinschaft Schüßler-Plan / Gauff
Ingenieure wurden im Rahmen des Vorentwurfes die Unterlagen für den Neubau der Ortsumgehung Eltersdorf zur Entlastung der Ortsdurchfahrt Eltersdorf erstellt.

Die Querschnittsaufteilungen, die Oberflächenbefestigungen, die Bauwerksabmessungen, die Entwässerungsmaßnahmen sowie die Landschaftspflegerischen Maßnahmen sind den ausge-hängten Plänen bzw. ausgelegten Ordnern zu entnehmen.

 

Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken und dem Staatlichen Bauamt Nürnberg

Am 15. Juni 2018 fand beim Staatlichen Bauamt in Nürnberg die im Rahmen des Vorentwurfs verbindlich durchzuführende abschließende Projektabstimmung mit der Regierung von Mittel-franken als Planfeststellungsbehörde und dem Staatlichen Bauamt Nürnberg als künftigen Straßenbaulastträger statt. Die einzelnen Planunterlagen wurden unter Berücksichtigung der vorliegenden Gutachten und Untersuchungen erörtert und optimiert.

Seitens der Regierung von Mittelfranken wurde gemäß RE 2012 (Richtlinien zum Planungspro-zess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau) die Durchfüh-rung eines Sicherheitsaudits entsprechend der „Empfehlungen für das Sicherheitsaudit von Straßen“ (ESAS) gefordert. Von dem von der Verwaltung beauftragten Ingenieurbüro SAK In-genieurgesellschaft wurde im Rahmen des Vorentwurfes ein entsprechendes Sicherheitsaudit durchgeführt. Als Ergebnis muss u.a. festgehalten werden, dass die bisher geplante höhenglei-che Querung der Flurstraße als sicherheitsgefährdend eingestuft wird. Auch die Regierung von Mittelfranken und das Staatliche Bauamt Nürnberg als künftiger Straßenbaulastträger stimmen einer Querungsmöglichkeit aus Sicherheitsbedenken nicht zu. Daher wird auf die Querung der Flurstraße verzichtet, zumal die Länge der erforderlichen Umwege über die Weinstraße als ver-tretbar eingestuft wird.

 

Belange des Umweltschutzes

Mit dem geplanten Neubau der Ortsumgehung Eltersdorf entstehen Eingriffe in die Biotopfunk-tion (Boden, Wasser, realisierte Ausgleichsflächen der Bahn), in das Landschaftsbild und in die Habitatfunktion (siehe auch Tabelle in Anlage 3).

Die Eingriffe in die Biotopfunktion, in Boden und Wasser sowie in die realisierten Ausgleichsflä-chen der Bahn erfolgen multifunktional über Poolmaßnahmen auf städtischen Flächen, auf de-nen die erforderlichen Ökopunkte generiert werden. So wird neben einer extensiven Wiese und einem naturnahen Feldgehölz ein naturnaher Gewässerabschnitt mit Rückhaltefunktion ange-legt. Des Weiteren werden die bestehenden Gehölzbestände, der Boden sowie das Grund- und Oberflächenwasser geschützt. Das neue Bauwerk über den Hutgraben wird querungsgerecht für den Biber errichtet und die bauzeitlich beanspruchten Flächen werden rekultiviert.

Die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden durch die Bepflanzung der Böschungen sowie einer trassenbegleitenden Baumreihenpflanzung kompensiert.

Die Eingriffe in die Habitatfunktion, d.h. der Verlust von Bruthabitaten insbesondere des Kiebit-zes, der Feldlerche und des Rebhuhns werden über sogenannte produktionsintegrierte Kom-pensationsmaßnahmen (PIK-Maßnahmen) ausgeglichen (z.B. Ackerrandstreifen, Blühstreifen, Lerchenfenster etc.). Die Bayerische KulturLandStiftung (BKLS) hat hierzu eine Voranalyse er-stellt, die im Ergebnis die grundsätzliche Bereitschaft der Landwirte zur Umsetzung von PIK-Maßnahmen festgestellt hat.

 

 

Straßenbeleuchtung

Für die Straßenbeleuchtung der Ortsumgehung Eltersdorf sind 22 neue Leuchtstellen mit LED Mastleuchten vorgesehen.

Die vorhandenen 10 Bestandsmaste innerhalb der Ausbaufläche der Weinstraße werden zu-rückgebaut und durch Maste mit Lichtpunkthöhe von 10m und LED Leuchten mit warmweißem Licht ersetzt. Damit kann neben der zielgerichteten Ausleuchtung der öffentlichen Verkehrsflä-chen eine reduzierte Lichtverschmutzung, eine besonders insektenfreundliche Beleuchtung so-wie ein deutlicher Beitrag zur Energieeinsparung geleistet werden.

Die überalterten Straßenbeleuchtungskabel werden im Zuge der geplanten Baumaßnahme er-neuert und die vorhandenen Stromkreise optimiert. Insgesamt sind ca. 800 m Straßenbeleuch-tungskabel neu zu verlegen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden.

Auf Grundlage der beschlossenen Entwurfsplanung werden von der beauftragten Planungsge-meinschaft Schüßler-Plan / Gauff Ingenieure bis ca. Oktober 2018 die Genehmigungsplanung (Feststellungsentwurf) erstellt, sodass im Herbst 2018 der Antrag auf Planfeststellung für die Ortsumgehung Eltersdorf bei der Planfeststellungsbehörde, der Regierung von Mittelfranken, eingereicht werden kann.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

11.097.000 €

voraussichtlich durch Freistaat Bayern

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten für die innerhalb der OD-Grenze verlaufenden Straßenteile (Weinstraße)

Jährliche Unterhaltskosten

                Beleuchtung

                Straßenbau:          

 

 

 

 

ca.   2.500,- €

ca. 30.000,- €

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.400

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

              sind nicht vorhanden

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren

 

                          nicht veranlasst

                          veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 

 

                                                                                               25.06.2018, gez. Deuerling

                                                                                               Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:        Anlage 1 – Übersichtsplan

                        Anlage 2 – Lageplan Vorentwurf

                        Anlage 3 - Übersicht der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen