Betreff
Bebauungsplan Nr. 436 -Siemens Campus, Modul 2
Beschluss der Ausführungsplanung Straßenbau Planstraße 2.1 und 2.2
Vorlage
66/259/2018
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Bau- und Werkausschuss beschließt:

 

Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Ausführungsplanung zur Erschließung der Planstraßen 2.1 und 2.2 von Modul 2 des Siemens Campus

 

1 Lageplan                                         M 1: 500                     Unterlage        2-1805.1 A

1 Deckenhöhenplan                           M 1: 250                     Unterlage        2-1805.2.1 A

2 Höhenpläne                                     M 1: 250/25                Unterlagen      2-1805.3.1 A und 3.2 A

1 Regelquerschnittsplan                    M 1:   50                     Unterlage        2-1805.5 A

1 Detailplan Blindenleitsystem          M 1: 100                     Unterlage        2-1805.14 A

 

wird zugestimmt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Modul 2 des Siemens Campus soll über die zukünftigen öffentlichen Planstraßen 2.1 und 2.2 verkehrstechnisch erschlossen werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zwischen der Stadt Erlangen und der Firma Siemens wurde am 13.05.2016 ein Städtebaulicher Vertrag zur Erschließung des Modul 2 des Siemens Campus geschlossen. Auf Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 436 wurde von dem von Siemens beauftragten Ingenieurbüro Gauff-Ingenieure, Nürnberg, die Ausführungsplanung für die öffentlichen Planstraßen 2.1 und 2.2 des Moduls 2 erstellt.

Die Querschnittsaufteilung und die Oberflächenbefestigung sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich. Das anfallende Oberflächenwasser wird über Straßenabläufe der städtischen Mischwasserkanalisation zugeführt.

Die öffentlichen Verkehrsflächen werden richtlinienkonform beleuchtet. Zum Einsatz kommen energieeffiziente und moderne technische LED Leuchten.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorgelegte Ausführungsplanung soll beschlossen werden.

Die bauliche Abwicklung erfolgt durch den Erschließungsträger in Abstimmung mit den angrenzenden Hochbaumaßnahmen und den Versorgungsträgern.

Die Planstraßen 2.1 und 2.2 werden vorerst nur als Vorerschließung, also ohne Asphaltdeckschicht bzw. ohne abschließenden Pflasterbelag, Gehwege etc. hergestellt. Der Restausbau erfolgt nach Abschluss der Hochbaumaßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt.

Nach vollständiger Herstellung sämtlicher öffentlicher Verkehrsflächen und mängelfreier Abnahme erfolgt entsprechend den Regelungen des Städtebaulichen Vertrages die Übernahme der Planstraßen 2.1 und 2.2 in die städtische Bau- und Unterhaltslast.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

ca. 510.000,- €

durch Erschließungsträger

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

      Jährliche Unterhaltskosten:

                Beleuchtung

                Straßenbau

 

 

ca.      1.500,- €

ca.      5.800,- €

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt, da die Maßnahme gem. Städtebaulichen Vertrag durch den

                  Erschließungsträger finanziert und realisiert wird.

              sind vorhanden auf IvP-Nr.

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

              sind nicht vorhanden

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren

 

                          nicht veranlasst

                          veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 

 

                                                                                   21.06.2018, gez. Deuerling

                                                                                               Datum, Unterschrift

 


Anlagen:        Anlage 1 – Übersichtsplan

                        Anlage 2 – Lageplan (Ausführungsplanung)