Beschluss der Ausführungsplanung Straßenbau Planstraße 2.1 und 2.2
Der Bau- und Werkausschuss
beschließt:
Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Ausführungsplanung zur Erschließung der Planstraßen 2.1 und 2.2 von Modul 2 des Siemens Campus
1 Lageplan M 1: 500 Unterlage 2-1805.1 A
1 Deckenhöhenplan M 1: 250 Unterlage 2-1805.2.1 A
2 Höhenpläne M 1: 250/25 Unterlagen 2-1805.3.1 A und 3.2 A
1 Regelquerschnittsplan M 1: 50 Unterlage 2-1805.5 A
1 Detailplan Blindenleitsystem M 1: 100 Unterlage 2-1805.14 A
wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Das Modul 2 des Siemens Campus soll über die zukünftigen öffentlichen Planstraßen 2.1 und 2.2 verkehrstechnisch erschlossen werden.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Zwischen der Stadt Erlangen und der Firma Siemens wurde am 13.05.2016 ein Städtebaulicher Vertrag zur Erschließung des Modul 2 des Siemens Campus geschlossen. Auf Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 436 wurde von dem von Siemens beauftragten Ingenieurbüro Gauff-Ingenieure, Nürnberg, die Ausführungsplanung für die öffentlichen Planstraßen 2.1 und 2.2 des Moduls 2 erstellt.
Die Querschnittsaufteilung und die Oberflächenbefestigung sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich. Das anfallende Oberflächenwasser wird über Straßenabläufe der städtischen Mischwasserkanalisation zugeführt.
Die öffentlichen Verkehrsflächen werden richtlinienkonform beleuchtet. Zum Einsatz kommen energieeffiziente und moderne technische LED Leuchten.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Die vorgelegte Ausführungsplanung soll beschlossen werden.
Die bauliche Abwicklung erfolgt durch den Erschließungsträger in Abstimmung mit den angrenzenden Hochbaumaßnahmen und den Versorgungsträgern.
Die Planstraßen 2.1 und 2.2 werden vorerst nur als Vorerschließung, also ohne Asphaltdeckschicht bzw. ohne abschließenden Pflasterbelag, Gehwege etc. hergestellt. Der Restausbau erfolgt nach Abschluss der Hochbaumaßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt.
Nach vollständiger Herstellung sämtlicher öffentlicher Verkehrsflächen und mängelfreier Abnahme erfolgt entsprechend den Regelungen des Städtebaulichen Vertrages die Übernahme der Planstraßen 2.1 und 2.2 in die städtische Bau- und Unterhaltslast.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
ca. 510.000,- € |
durch Erschließungsträger |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten Jährliche
Unterhaltskosten:
Beleuchtung
Straßenbau |
ca. 1.500,- € ca. 5.800,- € |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt, da die Maßnahme gem. Städtebaulichen Vertrag durch den
Erschließungsträger finanziert und realisiert wird.
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die
Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem
Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen
Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
21.06.2018, gez. Deuerling
Datum,
Unterschrift
Anlagen: Anlage 1 – Übersichtsplan
Anlage 2 – Lageplan
(Ausführungsplanung)