Betreff
Mandatswechsel bei GEWOBAU und Sparkasse
Vorlage
BTM/025/2018
Aktenzeichen
II/BTM
Art
Beschlussvorlage

1.      Die Vertretung der Stadt Erlangen wird beauftragt, folgenden Gesellschafterbeschluss der GEWOBAU Erlangen GmbH herbeizuführen:

 

Frau Gabriele Kopper wird als Nachfolgerin des verstorbenen Aufsichtsratsmitglieds Herrn Dr. Max Hubmann bis zum Ende der Amtsdauer des Erlanger Stadtrats (30.04.2020) in den Aufsichtsrat der GEWOBAU Erlangen GmbH und der GEWOBAU Beteiligungsgesellschaft mbH gewählt.

 

2.      In die Zweckverbandsversammlung der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach wird als Nachfolger des verstorbenen Verbandsmitglieds Herrn Dr. Max Hubmann für die verbliebene Amtszeit (30.04.2020) Herr Jörg Volleth als neues Mitglied und Herr Robert Hüttner als sein Stellvertreter entsendet. Herr Jörg Volleth wird als Ersatzmitglied für die neue Verwaltungsrätin der Sparkasse, Frau Rosemarie Egelseer-Thurek, vorgeschlagen.

 


Zu 1. GEWOBAU Erlangen GmbH und GEWOBAU Beteiligungsgesellschaft mbH:

 

Die Aufsichtsratsmandate des verstorbenen Stadtrats Herrn Dr. Hubmann bei der GEWOBAU Erlangen GmbH und ihrer 100%-Tochter GEWOBAU Beteiligungsgesellschaft mbH sind neu zu besetzen. Der CSU-Stadtratsfraktion steht das Vorschlagsrecht zu. Sie schlägt als Nachfolgerin Frau Kopper vor.

 

Die Amtsdauer der anstelle eines vorzeitig ausgeschiedenen Mitglieds gewählten Person beschränkt sich gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung der GEWOBAU Erlangen GmbH auf die restliche Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitglieds. Im vorliegenden Fall endet sie daher mit der Amtsdauer des Erlanger Stadtrats am 30.04.2020.

 

Der Aufsichtsrat der GEWOBAU Beteiligungsgesellschaft mbH besteht gemäß § 9 ihrer Satzung aus Mitgliedern des Aufsichtsrats der GEWOBAU Erlangen GmbH.

 

Hinweis: Die Wahl eines Vertreters für das gewählte Aufsichtsratsmitglied ist bei der GEWOBAU Erlangen GmbH nicht erforderlich, da in der Satzung nicht vorgesehen.


Zu 2. Stadt- und Kreissparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach:

 

a)    Zweckverbandsversammlung des Trägers der Sparkasse:

 

Die Stadt muss ein neues Mitglied in den Zweckverband der Sparkasse entsenden. Das Vorschlagsrecht steht der CSU-Fraktion zu. Da durch die Entsendung von Herrn Volleth die Position des bisherigen Stellvertreters vakant wird, ist außerdem ein neuer Stellvertreter zu entsenden.

 

Hintergrund ist, dass die entsandten Stellvertreter gemäß Verbandssatzung das jeweilige Zweckverbandsmitglied bei dessen vorübergehender oder dauernder Abwesenheit nur solange vertreten, bis ein neues Verbandsmitglied von der Stadt entsandt wurde. Der bisherige Stellvertreter von Herrn Dr. Hubmann wird mit dessen Ausscheiden nicht automatisch neues Zweckverbandsmitglied.

 

 

b)    Verwaltungsrat der Sparkasse:

 

Das bisherige Ersatzmitglied von Herrn Dr. Hubmann im Verwaltungsrat der Sparkasse, Frau Egelseer-Thurek, wurde mit dem Ableben von Herrn Dr. Hubmann gemäß Sparkassenrecht automatisch neue Verwaltungsrätin der Sparkasse.

 

Die Verbandsversammlung des Zweckverbands der Sparkasse muss aus ihrer Mitte ein neues Ersatzmitglied für Frau Egelseer-Thurek in ihrer Funktion als Verwaltungsrätin der Sparkasse wählen. Das Vorschlagsrecht steht der Stadt Erlangen und hier der CSU-Fraktion zu.

 


Anlagen: