Betreff
Volksbegehren „Straßenausbaubeiträge abschaffen – Bürger entlasten!“ vom 13. bis 26. Juli 2018
Vorlage
331/010/2018
Aktenzeichen
III/331
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Das Bayerische Staatsministerium des Innern und für Integration hat am 24. April 2018 die Zulassung des Volksbegehrens „Straßenausbaubeiträge abschaffen – Bürger entlasten!“ bekannt gemacht (vgl. Anlage). Das Volksbegehren trägt die Kurzbezeichnung „Straßenausbaubeiträge abschaffen“. Eintragungen sind bayernweit vom 13. bis einschließlich 26. Juli 2018 möglich.

Die Landeswahlordnung sieht in diesem Zeitraum folgende Mindesteintragungszeiten vor:

 

1. an den Werktagen von Montag bis Freitag:                          8.00 Uhr   bis 12.00 Uhr

2. an den Werktagen von Montag bis Donnerstag:                13.00 Uhr   bis 16.00 Uhr

3. an einem Werktag von Montag bis Freitag                         bis 20.00 Uhr

4. an einem Samstag oder Sonntag                                       zwei Stunden

 

Daraus ergeben sich im festgesetzten Zeitraum Mindesteintragungszeiten von insgesamt
73 Stunden.

Das Bürgeramt beabsichtigt mit insgesamt 108 Öffnungsstunden wesentlich bürgerfreundlichere Eintragungszeiten anzubieten. Wie bei den vorherigen Volksbegehren sollen Eintragungen auch in den Ortsteilen möglich sein:

 

Zentrale Eintragungsstelle, Rathaus, Rathausplatz 1,1. OG, Zimmer 117, barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag 08.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch und Freitag 08.00 – 12.00 Uhr

 

Rathaus, EG, Infotresen, barrierefrei                                                                                                                                                                         08.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch, 18. u. 25.07.2018            12.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag, 19.07.2018                  18.00 - 20.00 Uhr

Freitag, 13. u. 20.07.2018               12.00 - 14.00 Uhr

Samstag, 14.07.2018                      10.00 - 14.00 Uhr

 

Neben der zentralen Eintragungsstelle sind auch mobile Eintragungsstellen in den Stadtteilen vorgesehen:

 

Büchenbach, Heinrich-Kirchner-Schule, Dompropststr. 6, barrierefrei

Montag, 16.07.2018, 19.00 bis 21.00 Uhr

 

Eltersdorf, Schule, Tucherstraße 16, nicht barrierefrei

Dienstag, 17.07.2018, 19.00 bis 21.00 Uhr

 

Dechsendorf, Schule, Campingstr. 32, Aula, barrierefrei

Mittwoch, 18.07.2018, 19.00 bis 21.00 Uhr

 

Tennenlohe, Schule, Enggleis 6, nicht barrierefrei

Montag, 23.07.2018, 19.00 bis 21.00 Uhr

 

Bruck, Max-und-Justine-Elsner-Schule, Sandbergstraße 1-5, barrierefrei

Dienstag, 24.07.2018, 19.00 - 21.00 Uhr

 

Alterlangen, Hermann-Hedenus-Grundschule, Schallershofer Straße 20, barrierefrei

Mittwoch, 25.07.2018, 19.00 bis 21.00 Uhr

 

Frauenaurach, Schule, Keplerstr. 1, Eingangshalle Süd ü. Lehrerparkplatz, barrierefrei

Donnerstag, 26.07.2018, 19.00 bis 21.00 Uhr

 

Eine briefliche Eintragung ist nicht möglich. Wer wegen Krankheit oder körperlicher  Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage ist, einen Eintragungsraum aufzusuchen, kann mittels Eintragungsschein eine Hilfsperson mit der Eintragung beauftragen. Der Eintragungsschein kann beim Bürgeramt angefordert werden.

Die Gemeinden haben nach Art. 74 Satz 2 Landeswahlgesetz die Personalkosten (für Aufsichtführende und Hilfskräfte) und die Sachkosten (für Eintragungsräume, Vordrucke, Bekanntmachungen und Wählerverzeichnis) selbst zu tragen. Die Personal- und Sachkosten für das Volksbegehren gehen zu Lasten des Budgets des Bürgeramtes (ca. 5.000 Euro).


Anlagen:
Bekanntmachung des Bay. Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 24.04.2018