Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Anfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses in zweiter Reihe in der Christian-Ernst-Straße war Ausgangspunkt für Überlegungen des Stadtrates, ob eine Bebauung in zweiter Reihe angedacht werden soll. Dies würde jedoch die Änderung des Baulinienplans Nr. 36 b nach sich ziehen.
In der Sitzung des Stadtteilbeirates Ost am 14.09.2017 wurde diese Bauvoranfrage zur Bebauung außerhalb der bestehenden Baugrenzen kontrovers diskutiert. Daher stellte der Stadtteilbeirat den Antrag, dass dazu eine öffentliche Informationsveranstaltung stattfinden soll.
Der UVPA beauftragte daraufhin die Verwaltung (Beschluss vom 05.12.2017), eine öffentliche Informationsveranstaltung durchzuführen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Auf Antrag des Stadtteilbeirates Ost fand am 24.04.2018 eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, um bauliche Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen und ein Meinungsbild unter der Bewohnerschaft abzufragen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die öffentliche Informationsveranstaltung fand am 24.04.2018 in der Adalbert-Stifter-Schule statt, zu der in etwa 100 Bürgerinnen und Bürger aus der gesamten Buckenhofer Siedlung gekommen waren.
Zunächst wurde der bestehende Baulinienplan erläutert und Beispiele für die bisherigen baulichen Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt. Die Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses in zweiter Reihe war Ausgangspunkt für Überlegungen, ob der Baulinienplan geändert werden soll.
Im Anschluss an diese Informationen entwickelte sich eine rege Diskussion. Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger sahen in dieser Form der Nachverdichtung die Gefahr, dass sich die Identität der Buckenhofer Siedlung stark verändern würde. Neben der Überformung der ortsbildprägenden Siedlungsstruktur würden weitere Probleme hinsichtlich Versiegelung, Entwässerung, Verkehr, Erschließung und Nachbarschutz entstehen. Diese Bedenken hinsichtlich einer Bebauung in zweiter Reihe wurden sehr deutlich geäußert. Eine Überplanung der Buckenhofer Siedlung (oder Teilbereiche) aufgrund des Bauwunsches eines Einzelnen wurde von der überwiegenden Mehrheit der Anwesenden abgelehnt. Die Anwesenden sprachen sich stattdessen dafür aus, die bestehenden baurechtlichen Gegebenheiten und Entwicklungsmöglichkeiten so zu belassen, um den Charakter der Siedlung zu erhalten.
Die Verwaltung empfiehlt, aufgrund des eindeutigen Meinungsbildes keine Änderung des bestehenden Baulinienplans vorzunehmen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: