Betreff
Förderung von Sportvereinen - Zuschüsse für die Beschaffung von Großgeräten
Vorlage
52/173/2018
Aktenzeichen
I/52
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die Erlanger Sportvereine erhalten gemäß den Richtlinien der städtischen Sportförderung Zuschüsse für die Anschaffung von Großgeräten, die für Sportzwecke benötigt werden.

 

Für das Jahr 2018 wurden von 15 Sportvereinen (2017: 12 Vereine) insgesamt 38 Zuschussanträge (2017: ebenfalls 38 Anträge) für verschiedene Gerätschaften gestellt.

 

Im Jahr 2018 stehen für die Förderung von Großgeräten Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 € zur Verfügung - im Vergleich zum Vorjahr eine Erhöhung um 5.000 €. Nach einem Beschluss des Sportausschusses vom 10.10.2017 können nun auch Defibrillatoren berücksichtigt werden. Die Anschaffung eines Notfallkoffers wurde ebenfalls als zuschussfähig eingestuft, da er speziell für eine Herzsportgruppe verwendet wird.

 

In Anbetracht der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und der Vielzahl der Anträge ist die Gewährung des Höchstzuschusses von 25 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten nicht möglich. Die Bewilligung kann auf einer Basis von 20 v.H. erfolgen.


Anlagen:        Zuschuss Großgeräte 2018