Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis
genommen.
Der Antrag aus der Bürgerversammlung für das Versammlungsgebiet Alterlangen ist
abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Fußgängerschutzanlage F 130 in der Schallershofer Straße.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Ausweisen eines Haltverbots sowie Verlängerung eines bestehenden eingeschränkten Haltverbots.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Im Zuge der Bürgerversammlung
für das Versammlungsgebiet Alterlangen am 1.3.2018 wurde u. a. von den Bürgern
darauf hingewiesen, dass es im Bereich der Fußgängerschutzanlage
F 130 in der Schallershofer Straße durch beidseitig parkende Kraftfahrzeuge zu
gefährlichen Situationen im Begegnungsverkehr kommt. Mit Mehrheit der Stimmen
der anwesenden Bürgerinnen und Bürgern wurde der Antrag angenommen, jeweils 10
- 20 m vor der Fußgängerampel Siedlerstraße/Georg-Krauß-Straße beidseitig ein
Parkverbot einzurichten (vgl. Anlage 1).
Bei der Überprüfung der
Verkehrssituation vor Ort konnten die Schilderungen der Bürger nachvollzogen
werden. Mit dem Ausweisen des Haltverbots an der Ostseite sowie der
Verlängerung des eingeschränkten Haltverbots an der Westseite werden die
Sichtverhältnisse im Bereich der Signalanlage und somit auch die Sicherheit und
Leichtigkeit des Verkehrs verbessert (vgl. VAO Anlage 2).
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind auf der allgemeinen Haushaltsstelle für den Unterhalt von Verkehrszeichen bei Amt 66 vorhanden
sind nicht vorhanden
Anlagen: Auszug aus der Niederschrift der
Bürgerversammlung (Anlage 1)
VAO mit Plan vom
27.3.2018 (Anlage 2)