Betreff
Fallkonferenzen zwischen Stadtjugendamt und Jobcenter (Fraktionsantrag 101/2015)
Vorlage
551/001/2018
Aktenzeichen
Amt 55
Art
Beschlussvorlage

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Der Antrag der Fraktionen SPD, FDP, Grüne Liste Nr. 101/2015 vom 23.06.2015 gilt hiermit als begutachtet.

 

2. Die Beschlussfassung erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 02.05.2018


In einem Antrag vom 23.06.2015 haben die Fraktionen von SPD, FDP und Grüne Liste die Verwaltung gebeten, zu prüfen in wieweit Fallkonferenzen zwischen den Rechtskreisen SGB II und SGB VIII bei gemeinsamen Kunden der Arbeit mit den Kunden dienlich sind.

Stadtjugendamt und Jobcenter arbeiten in Einzelfällen mit unterschiedlicher Intensität zusammen. Diese Zusammenarbeit wird jeweils mit den Bürgerinnen und Bürgern kommuniziert; teils ist ihr Einverständnis erforderlich. Gleichzeitig orientiert sich die Zusammenarbeit am konkreten Bedarf. Unter anderem in folgenden Bereichen

·                     Auszug einer SGB II- berechtigten Person unter 25 Jahren aus der Wohnung der Eltern Hier kann das Stadtjugendamt eine Bestätigung für die Dringlichkeit des Auszuges geben.

·                     Notwendige Randzeitenbetreuung für Erziehende bei Arbeitsaufnahme

·                     Unzumutbarkeit von Arbeitsaufnahme bei besonders betreuungsintensiven Kindern

·                     Einzelfallbezogene Absprachen zur Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt im              Zusammenspiel mit ambulanten Hilfen

·                     Bei Leistungsminderungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende können gemeinsame            Schritte in Richtung der Wiederherstellung der Zusammenarbeit festgelegt werden.

·                     Austausch bei Inobhutnahme von Kindern hinsichtlich der Leistungsgewährung


Es gibt in Erlangen keine institutionalisierte Fallkonferenz zwischen den Akteuren, aber vielfältige Möglichkeiten, das Fachwissen und die Unterstützung der anderen Stellen in Einzelfällen und zielgerichtet in Anspruch zu nehmen. Diese Möglichkeit wir seit Jahren unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben mit Erfolg praktiziert.

Entgegen den gemeinsamen Einrichtungen im Umland ist das Jobcenter der Stadt Erlangen eine rein kommunale Institution, die sehr gut in die Ämter- und Hilfestrukturen der Stadt eingebunden ist.

Die Pilotprojekte „Perspektive für Familien“ (Nürnberg) und „Tandem“ (Fürth) sind den Erlanger Akteuren bekannt. Die positiven Erfahrungen, wie die Aktivierung von „entmutigten“ Personen aus den Modellprojekten können durch die lang praktizierte und gelingende Zusammenarbeit in Erlangen ebenso bestätigt werden.

Die Form der anlassbezogenen Zusammenarbeit in der Stadt Erlangen soll erhalten und ausgebaut werden. Dazu ist es notwendig über Ressortgrenzen hinweg zu denken und diese im Sinne der Stabilisierung und Verselbstständigung der Familien durchlässig zu gestalten.

Informationen zu den möglichen Förderangeboten aus beiden Rechtskreisen werden weiter ausgetauscht und helfen bei der passenden Hilfe- und Integrationsplanung. Hierzu werden regelmäßige Informations- und Austauschtreffen zwischen dem Jobcenter Leistungsabteilung und den Abteilungen der aktivierenden Leistungen und den Abteilungen des Jugendamtes stattfinden. Der persönliche Kontakt der Mitarbeitenden soll gefördert werden um mehr Wissen um die jeweils anderen Rechtskreise mit deren Möglichkeiten auszutauschen.

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: 01 SPD, FDP, Grüne Liste Antrag 101-2015_gems. Fallkonf.