Betreff
Berichtsantrag für den UVPA bzgl. Einsatz von Geschwindigkeitsanzeigen;
Fraktionsantrag der SPD, FDP sowie Grünen Liste vom 12.12.2017 Nummer 171/2017
Vorlage
614/081/2018
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Der Fraktionsantrag Nummer 171/2017 ist abschließend bearbeitet.


Mit dem gemeinschaftlichen Fraktionsantrag Nr. 171/2017 vom 12.12.2017 weisen die Fraktionen SPD, FDP sowie GL darauf hin, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen vor allem im innerstädtischen Bereich nicht eingehalten werden. Mit dem Einsatz von Geschwindigkeitsanzeigen können die Autofahrerinnen und Autofahrer für das Einhalten der zulässigen Geschwindigkeiten sensibilisiert werden. Die Fraktionen bitten um Auskunft zu folgenden Fragen:

1)    Wie viele Geschwindigkeitsanzeigegeräte sind in Erlangen im Einsatz?

2)    Wer ist für den Einsatz verantwortlich und wo werden die Geräte präferiert eingesetzt?

3)    Wie ist der Einsatz der Geräte in den Bereichen um Grundschulen?

4)    Wie werden die Geschwindigkeitsbeschränkungen von Tempo 30 im Bereich der Grundschulen eingehalten?

Der vollständige Antragstext kann dem als Anlage 1 beigefügten Antragsschreiben entnommen werden.


Die Verwaltung kann die Fragen der Fraktionen wie folgt beantworten:

Zu 1)
Gegenwärtig ist ein Geschwindigkeitsanzeigegerät, welches sich im Eigentum der Erlanger
Verkehrswacht befindet, im Einsatz.

Zu 2)
Die Betreuung des Geschwindigkeitsdisplays wird vom städtischen Tiefbauamt als freiwillige Aufgabe übernommen. Zu den Arbeiten gehören der Auf- und Abbau des Gerätes, das Laden und Wechsel der Akkus sowie das Auslesen der Messergebnisse. Die Zusammenfassung der Auslesedaten erfolgt durch die Erlanger Verkehrswacht und wird der Verkehrsbehörde, Polizei sowie dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung zur Kenntnisnahme und weiteren Veranlassung übermittelt.

Der Einsatz der Geräte erfolgt auf Grundlage einer zu Beginn der Messsaison (März bis Oktober) zwischen der Verkehrswacht, Polizei und Verkehrsbehörde abgestimmten Standortliste. Der Standortwechsel findet in der Regel wöchentlich statt. Als Standorte werden sensible Bereiche wie Kindergärten, Schulen bzw. Schulwege vorgesehen. Auch Bürgerbeschwerden bzw. -anregungen, z. B. im Zuge von Bürgerversammlungen, können in der Regel bei der Standortfestlegung berücksichtigt werden. Erweist sich ein Standort über einen längeren Zeitraum als absolut unauffällig, so wird dieser deaktiviert und durch einen neuen ersetzt.

Zu 3)
Wie unter Antwort 2 dargestellt, werden die Geschwindigkeitsanzeigegeräte an sensiblen Bereichen aufgestellt. Dazu gehören neben Grundschulen auch Schulwege zu den Grundschulen.

Zu 4)
Auf Grundlage sowohl der ausgelesenen Daten der Geschwindigkeitsdisplays der Verkehrswacht als auch der Messstellenlisten des Zweckverbands Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg (ZV-KVÜ), wurden sämtliche Grundschulen im Hinblick auf das Geschwindigkeitsniveau und die Beanstandungsquoten ausgewertet. Dabei konnte festgestellt werden, dass das Geschwindigkeitsniveau an den Messbereichen als moderat zu bezeichnen ist. Festgestellte Überschreitungen lagen eher in geringeren Bereichen. Folglich sind auch die Beanstandungsquoten als moderat zu bezeichnen.

Lediglich in den im Jahr 2017 neu ausgewiesenen Tempo 30 Streckenverboten an Schulen waren die Beanstandungsquoten anfangs relativ hoch. Als Beispiel kann die Hedenusschule genannt werden. Die Geschwindigkeitsbeschränkung an der dortigen Realschule, Grundschule und Kindergarten in der Schallershofer Straße wurde am 6.7.2017 ausgewiesen. Am Jahresende 2017 wurde die durchschnittliche Beanstandungsquote zwischen Juli und Dezember von 26,9 % errechnet. In den ersten Monaten des Jahres 2018 lag die festgestellte Beanstandungsquote bei "nur noch" 14,41 %. Durch weitere intensive Geschwindigkeitsmessungen und Aufstellung des Geschwindigkeitsdisplays wird eine weitere Senkung des Geschwindigkeitsniveaus angestrebt bzw. ist zu erwarten.

Resümee:

Die Verwaltung ist in Zusammenarbeit mit der Polizei, dem ZV-KVÜ und durch Einsatz des Geschwindigkeitsdisplays der Verkehrswacht stets bestrebt, auf die Einhaltung der Vorschriften der StVO insbesondere der zulässigen Geschwindigkeiten an sensiblen Bereichen hinzuwirken.


Mit Anschaffung von eigenen Geschwindigkeitsanzeigegeräten entsprechend des einstimmig gefassten Beschlusses des UVPA vom 13.3.2018 (vgl. Anlage 2) und Bewilligung der erforderlichen Haushaltsmittel könnte das Bestreben zum Schutz der schwachen Verkehrsteilnehmer effektiv unterstützt werden.


Anlagen:        Fraktionsantrag Nr. 171/2017 (Anlage 1)
                        Beschluss UVPA vom 13.3.2018 (Anlage 2)