Fraktionsantrag der SPD, FDP sowie Grünen Liste vom 12.12.2017 Nummer 171/2017
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis
genommen.
Der Fraktionsantrag Nummer 171/2017 ist abschließend bearbeitet.
Mit dem gemeinschaftlichen Fraktionsantrag Nr. 171/2017 vom
12.12.2017 weisen die Fraktionen SPD, FDP sowie GL darauf hin, dass
Geschwindigkeitsbeschränkungen vor allem im innerstädtischen Bereich nicht
eingehalten werden. Mit dem Einsatz von Geschwindigkeitsanzeigen können die
Autofahrerinnen und Autofahrer für das Einhalten der zulässigen
Geschwindigkeiten sensibilisiert werden. Die Fraktionen bitten um Auskunft zu
folgenden Fragen:
1) Wie
viele Geschwindigkeitsanzeigegeräte sind in Erlangen im Einsatz?
2) Wer
ist für den Einsatz verantwortlich und wo werden die Geräte präferiert
eingesetzt?
3) Wie
ist der Einsatz der Geräte in den Bereichen um Grundschulen?
4) Wie
werden die Geschwindigkeitsbeschränkungen von Tempo 30 im Bereich der
Grundschulen eingehalten?
Der vollständige Antragstext kann dem als Anlage 1 beigefügten Antragsschreiben entnommen werden.
Die Verwaltung kann die Fragen der Fraktionen wie folgt beantworten:
Zu 1)
Gegenwärtig ist ein Geschwindigkeitsanzeigegerät, welches sich im Eigentum der
Erlanger
Verkehrswacht befindet, im Einsatz.
Zu 2)
Die Betreuung des Geschwindigkeitsdisplays wird vom städtischen Tiefbauamt als
freiwillige Aufgabe übernommen. Zu den Arbeiten gehören der Auf- und Abbau des
Gerätes, das Laden und Wechsel der Akkus sowie das Auslesen der Messergebnisse.
Die Zusammenfassung der Auslesedaten erfolgt durch die Erlanger Verkehrswacht
und wird der Verkehrsbehörde, Polizei sowie dem Zweckverband Kommunale
Verkehrsüberwachung zur Kenntnisnahme und weiteren Veranlassung übermittelt.
Der Einsatz der Geräte erfolgt auf Grundlage einer zu Beginn der Messsaison
(März bis Oktober) zwischen der Verkehrswacht, Polizei und Verkehrsbehörde
abgestimmten Standortliste. Der Standortwechsel findet in der Regel wöchentlich
statt. Als Standorte werden sensible Bereiche wie Kindergärten, Schulen bzw.
Schulwege vorgesehen. Auch Bürgerbeschwerden bzw. -anregungen, z. B. im Zuge
von Bürgerversammlungen, können in der Regel bei der Standortfestlegung
berücksichtigt werden. Erweist sich ein Standort über einen längeren Zeitraum
als absolut unauffällig, so wird dieser deaktiviert und durch einen neuen
ersetzt.
Zu 3)
Wie unter Antwort 2 dargestellt, werden die Geschwindigkeitsanzeigegeräte an
sensiblen Bereichen aufgestellt. Dazu gehören neben Grundschulen auch Schulwege
zu den Grundschulen.
Zu 4)
Auf Grundlage sowohl der ausgelesenen Daten der Geschwindigkeitsdisplays der
Verkehrswacht als auch der Messstellenlisten des Zweckverbands Kommunale
Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg (ZV-KVÜ), wurden sämtliche
Grundschulen im Hinblick auf das Geschwindigkeitsniveau und die
Beanstandungsquoten ausgewertet. Dabei konnte festgestellt werden, dass das
Geschwindigkeitsniveau an den Messbereichen als moderat zu bezeichnen ist.
Festgestellte Überschreitungen lagen eher in geringeren Bereichen. Folglich
sind auch die Beanstandungsquoten als moderat zu bezeichnen.
Lediglich in den im Jahr 2017 neu ausgewiesenen Tempo 30 Streckenverboten an
Schulen waren die Beanstandungsquoten anfangs relativ hoch. Als Beispiel kann
die Hedenusschule genannt werden. Die Geschwindigkeitsbeschränkung an der
dortigen Realschule, Grundschule und Kindergarten in der Schallershofer Straße
wurde am 6.7.2017 ausgewiesen. Am Jahresende 2017 wurde die durchschnittliche
Beanstandungsquote zwischen Juli und Dezember von 26,9 % errechnet. In den
ersten Monaten des Jahres 2018 lag die festgestellte Beanstandungsquote bei
"nur noch" 14,41 %. Durch weitere intensive Geschwindigkeitsmessungen
und Aufstellung des Geschwindigkeitsdisplays wird eine weitere Senkung des
Geschwindigkeitsniveaus angestrebt bzw. ist zu erwarten.
Resümee:
Die Verwaltung ist in Zusammenarbeit mit der Polizei, dem ZV-KVÜ und durch Einsatz des Geschwindigkeitsdisplays der Verkehrswacht stets bestrebt, auf die Einhaltung der Vorschriften der StVO insbesondere der zulässigen Geschwindigkeiten an sensiblen Bereichen hinzuwirken.
Mit Anschaffung von eigenen Geschwindigkeitsanzeigegeräten entsprechend des
einstimmig gefassten Beschlusses des UVPA vom 13.3.2018 (vgl. Anlage 2) und
Bewilligung der erforderlichen Haushaltsmittel könnte das Bestreben zum Schutz
der schwachen Verkehrsteilnehmer effektiv unterstützt werden.
Anlagen: Fraktionsantrag Nr. 171/2017 (Anlage 1)
Beschluss UVPA vom
13.3.2018 (Anlage 2)