Betreff
Umbau und Erneuerung der Straßenbeleuchtung in dem Cluster Breslauer Straße
Vorlage
66/243/2018
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Entwurfsplanung zum Umbau der Straßenbeleuchtung in dem Cluster Breslauer Straße wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt die bauliche Umsetzung in den Jahren 2019 und 2020 vorzubereiten und entsprechend den in der Begründung genannten Terminen zu realisieren.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die vorhandenen Beleuchtungsanlagen der Stadt Erlangen überaltern zunehmend. Rund 40% der Beleuchtungsanlagen der Stadt Erlangen haben die betriebsübliche Nutzungsdauer über-schritten. Dem daraus resultierenden Substanzverlust von Leuchten, Tragsystemen, Schalt-stellen und Straßenbeleuchtungserdkabel ist durch kontinuierliche Erneuerungsmaßnahmen entgegenzuwirken. Die Folgen der Überalterung sind z.B. unnötig hoher Energieverbrauch so-wie ein kontinuierlich steigender Wartungs- und Instandsetzungsaufwand zur Sicherstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit. Für die Erneuerung überalterter Beleuchtungsanlagen wurde im Rahmen der IP.Nr. 545.604 „Sonderprogramm Erneuerung überalterter Beleuch-tungsanlagen“ entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt.

Die in den beiliegenden Planunterlagen dargestellten Beleuchtungsanlagen wurden auf Grund des sehr hohen Alters und des schlechten Zustandes der Gesamtanlage als vordringlich zu er-neuernd eingestuft.

Die vorhandenen Betonmaste, Leuchten und die bestehenden Kabelanlagen sind teilweise älter als 50 Jahre und liegen deutlich über der betriebsüblichen Nutzungsdauer.

Darüber hinaus entspricht die Straßenbeleuchtung in diesem Bereich hinsichtlich der einzuhaltenden Beleuchtungskenngrößen (z.B. Helligkeit, Gleichmäßigkeit) nicht mehr den heutigen Anforderungen.

Zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ist in den o.g. Straßenab-schnitten eine neue und den aktuellen und künftigen Anforderungen genügende Straßenbeleuchtungsanlage herzustellen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Beleuchtungsanlage im vorgenannten Straßengebiet wird entsprechend den aktuellen Richtlinien und Vorschriften für eine verkehrssichere Straßenbeleuchtung neu konzeptioniert. Dies hat zur Folge, dass die vorhandene und überalterte Anlage vollständig abgebrochen und durch eine neue Beleuchtungsanlage mit zum Teil neuen Maststandorten ersetzt wird.

 

Grundsätzlich ist der Einsatz von energieeffizienten LED-Leuchten mit warmweißem Licht vor-gesehen. Die LED Leuchten und Lichtmaste werden je nach Straßengeometrie und Beleuch-tungsanforderungen definiert und geplant.

Insgesamt sind in diesem Bereich 35 Leuchtstellen zu erneuern und 58 Leuchtstellen mit LED Leuchten neu zu bestücken. Gleichzeitig werden auch die störanfälligen überalterten Straßen-beleuchtungskabel erneuert und die vorhandenen Stromkreise optimiert. Insgesamt sind ca. 2200 m Straßenbeleuchtungskabel in dem gesamten Bereich neu zu verlegen.

Die geschätzten Investitionskosten für die geplante Baumaßnahme belaufen sich auf ca. 800.000,- €.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Entsprechend der beschlossenen Planung wird die bauliche Umsetzung vorbereitet.

Im Jahr 2019 werden die ersten Straßenabschnitte (Hartmannstraße zwischen Ginsterweg und Breslauer Straße; Gleiwitzer Straße Mitte und Ost; Breslauer Straße - West und Mitte) ausgebaut und im Jahr 2020 wird die Fortsetzung der Baumaßnahme (Schweidnitzer Weg; Wacholder Weg; Gleiwitzer Straße - West; Breslauer Straße - Ost; Masuren Weg) durchgeführt.

Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit (keine Ausfallzeiten) ist eine aufwendige Termin-planung und Projektorganisation erforderlich.

Rechtzeitig vor Baubeginn werden die betroffenen Anlieger über die Ausführung der Baumaß-nahme informiert.

Für die Erneuerung und den Umbau der Straßenbeleuchtung wären Ausbaubeiträge zu erheben. Mitte Januar 2018 wurde angekündigt, dass die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden sollen. Der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens bleibt abzuwarten. Bescheide werden derzeit nicht erlassen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

ca. 425.000,- € in 2019
ca. 375.000,- € in 2020

bei IPNr.: 545.604

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 545.604

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

              sind im Investitionsprogramm zum Haushalt 2019 für die Jahre 2019 und 2020 vor-             zusehen

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren

 

                          nicht veranlasst

                          veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 

 

                                                                                               23.03.2018, gez. Deuerling

                                                                                               Datum, Unterschrift

 


Anlagen:        Übersichtslageplan