- Der Bebauungsplan Nr. 111 der Stadt
Erlangen – für das Gebiet zwischen Schronfeld und Ebrardstraße in
Erlangen/Sieglitzhof – und das 1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 111 –
für das Gebiet zwischen Schronfeld und Ebrardstraße in
Erlangen/Sieglitzhof – sind für das Gebiet östlich der Hahnemannstraße,
südlich der Ebrardstraße, westlich des Schronfeldsteges und nördlich des
Landschaftsschutzgebietes Schwabachtal durch das 3. Deckblatt zum
Bebauungsplan Nr. 111 nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zu
ändern.
Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Von der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wird abgesehen.
- Der Entwurf des 3. Deckblattes zum
Bebauungsplan Nr. 111 der Stadt Erlangen – Westlich des Schronfeldsteges –
in der Fassung vom 16.04.2018 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß
§ 3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs.2 BauGB ist durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Der Bebauungsplan Nr. 111 – für das Gebiet zwischen Schronfeld und
Ebrardstraße in Erlangen/Sieglitzhof –
aus dem Jahr 1965 und das 1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 111 – für
das Gebiet zwischen Schronfeld und Ebrardstraße in Erlangen/Sieglitzhof – aus
dem Jahr 1980 entsprechen nicht mehr aktuellen Anforderungen und fordern im
laufenden Vollzug immer wieder Befreiungen. Auch angesichts der anhaltend hohen
Wohnraumnachfrage in Erlangen, wird im bestehenden Wohngebiet durch Anpassung
des Baurechts eine behutsame Nachverdichtung angestrebt.
Im Rahmen eines Workshops am 30.01.2018 haben Verwaltung und Stadträte
gemeinsam die Herausforderungen des Plangebiets erörtert und zwei Varianten zur
Anpassung herausgearbeitet (siehe Modellfotos). Das Arbeitsmodell wird den
Stadträtinnen und Stadträten in der Sitzung zur Veranschaulichung zur Verfügung
stehen.
Für die Anpassung des Planungsrechts sind zwei Varianten möglich:
Variante 1: Ausbau Dachgeschoss als Vollgeschoss, Satteldach
In der Variante 1 wird der Ausbau des Dachgeschosses zu einem
Vollgeschoss durch Erhöhung der Dachneigung und durch Festsetzungen zu
Kniestock und Dachaufbauten ermöglicht.
Durch die Änderungen werden die Grundzüge der Planung (homogene
Dachlandschaft, siehe BWA-Beschluss vom 28.11.2017) nicht berührt, so dass sie
im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen kann.
Variante 2: 2. Vollgeschoss, Flachdach und Satteldach
In der Variante 2 wird ein zusätzliches Vollgeschoss mit Flachdach oder
Satteldach ermöglicht.
Da durch die Änderung die Grundzüge der Planung (homogene
Dachlandschaft, siehe BWA-Beschluss vom 28.11.2017) berührt sind, erfolgt die
Änderung im Regelverfahren gemäß
§§ 2 ff. BauGB, einschließlich Umweltprüfung, Monitoring und
zusammenfassender Erklärung.
Die Verwaltung empfiehlt, den prägenden Charakter der näheren Umgebung,
insbesondere die homogene Dachlandschaft mit bauleitplanerischen Mitteln zu erhalten,
nachhaltig abzusichern und eine angemessene bauliche Weiterentwicklung zu
ermöglichen.
Angesichts der verfolgten Planungsziele und dem verhältnismäßigen
Einsatz von Ressourcen empfiehlt die Verwaltung die Variante 1 zu verfolgen und
die Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.
Das 3. Deckblatt ersetzt den Bebauungsplan Nr. 111 und das 1. Deckblatt
zum Bebauungsplan Nr. 111.
b) Geltungsbereich
Der
Geltungsbereich umfasst die Flurstücke mit den Flst. Nrn. 1209/12, 1209/13,
1209/53, 1209/55, 1209/ 56 und 2571/1 der Gemarkung Erlangen sowie Teilflächen
der Flurstücke mit den Flst. Nrn. 1209/11 und 1209/23 der Gemarkung Erlangen.
Er hat die Größe von ca. 0,3 ha.
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von
2003 ist das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt. Der Bebauungsplan steht
der Darstellung im FNP nicht entgegen.
d) Rahmenbedingungen
Das südlich an den
Geltungsbereich angrenzende Landschaftsschutzgebiet ist zu berücksichtigen.
e) Städtebauliche Ziele
Die ursprünglichen städtebaulichen Ziele aus den 1960er und 1980er Jahren mit einer bloß eingeschossigen Bauweise mit flachgeneigtem Sattel- oder Walmdach entsprechen nicht mehr den veränderten Wohnbedürfnissen der Nutzer. Mit dem 3. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 111 soll der Ausbau des Dachgeschoss zu einem Vollgeschoss ermöglicht und weitere Festsetzungen zeitgemäß modifiziert werden, so dass auf die veränderten Wohnbedürfnisse und auf den Wohnraumnachfrage reagiert und eine behutsame Nachverdichtung im Bestand ermöglicht werden kann. Dabei wird auf die nähere Umgebung und ihre prägende homogene Dachlandschaft Rücksicht genommen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des 3. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 111 – Westlich des Schronfeldsteges – der Stadt Erlangen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Aufstellung
Der Umwelt-,
Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Änderung des
Bebauungsplans Nr. 111 – für das Gebiet zwischen Schronfeld und Ebrardstraße in
Erlangen/Sieglitzhof – und des 1. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 111 – für
das Gebiet zwischen Schronfeld und Ebrardstraße in Erlangen/Sieglitzhof –durch
das 3. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 111 für das Gebiet östlich der
Hahnemannstraße, südlich der Ebrardstraße, westlich des Schronfeldsteges und
nördlich des Landschaftsschutzgebietes Schwabachtal nach den Vorschriften des
BauGB.
b) Beteiligung
der Öffentlichkeit
Da die Aufstellung des Deckblattes im
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB erfolgt, wird von der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während
der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
c) Beteiligung der Behörden
Da die Aufstellung des Deckblatts im vereinfachten Verfahren nach § 13
BauGB erfolgt, entfällt die frühzeitige Behördenbeteiligung.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt während der
öffentlichen Auslegung gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
d)
Umweltprüfung
Da die Aufstellung des Deckblatts im vereinfachten Verfahren gemäß § 13
BauGB erfolgt, entfällt die Umweltprüfung.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
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bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Übersichtslageplan
mit Geltungsbereich
Modellfotos