1. Der festgestellte Jahresverlust 2014 der Stadt Erlangen (ohne nicht rechtsfähige Stiftungen) in Höhe von 9.583.361,91 EUR wird mit der Ergebnisrücklage in Höhe von 3.363.335,61 EUR verrechnet. Der überstehende Fehlbetrag in Höhe von 6.220.026,30 EUR wird auf das Rechnungsjahr 2015 vorgetragen.
2. Für die unselbständigen Stiftungen werden folgende
Jahresergebnisse 2014 festgestellt:
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(1) |
(2) |
(3) |
(4)=(1)+(3) |
(5) |
Stiftung |
Jahresergebnis 2014 in EUR nach Bildung
Mittelverwendungsrückstellung |
Mittel-verwendungs- |
Entnahme |
Zuführung/ |
Verlust- |
Vermächtnis Babette Zielbauer |
6.815,65 |
29.564,23 |
|
6.815,65 |
|
Auguste-Killinger‘sche-Waisenstiftung |
1.629,93 |
|
|
2.314,26 |
-684,33 |
Josefine-Riha-Stiftung |
-592,20 |
|
|
928,27 |
-1.520,47 |
Krumbeck-Stiftung |
487,82 |
3.649,37 |
4.208,67 |
4.696,49 |
|
Marianne-Seltner-Stiftung |
182,19 |
364,39 |
|
182,19 |
|
Ilse-Kosmol-Stiftung |
10,66 |
|
|
10,66 |
|
|
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|
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Summe
unselbständige |
8.534,05 |
33.577,99 |
4.208,67 |
14.947,52 |
-2.204,80 |
1. Ausgangslage
In
der heutigen Sitzung hat der Stadtrat das Jahresergebnis 2014 der Stadt
Erlangen zum 31.12.2014 mit einem Fehlbetrag von 9,575 Mio. EUR (Defizit Stadt
Kernhaushalt 9,583 Mio. EUR, Überschuss nicht rechtsfähige Stiftungen 8.534
EUR) festgestellt. Auf die Vorlage 14/183/2018 wird verwiesen.
Dem
Defizit des Kernhaushalts steht eine Ergebnisrücklage in Höhe von 3,363 Mio.
EUR gegenüber.
§
24 Abs. 3 KommHV-Doppik sieht vor, im Regelfall einen Jahresfehlbetrag durch
Verrechnung mit der Ergebnisrücklage auszugleichen. Dabei handelt es sich um
eine sog. „Soll-Vorschrift“, die unter Würdigung besonderer Umstände des
Einzelfalls ein Abweichen von diesem Grundsatz zulässt. Über die konkrete
Verfahrensweise ist deshalb eine Beschlussfassung erforderlich.
Alternativ
zur Verrechnung wäre im Ausnahmefall ein Verlustvortrag möglich. Da keine
Gründe erkennbar sind, von der beschriebenen Soll-Regelung abzuweichen, schlägt
die Kämmerei vor, den Jahresverlust 2014 mit der Ergebnisrücklage zu
verrechnen.
Nach
dieser Verrechnung verbleibt ein Defizit von 6,220 Mio. EUR. Gemäß § 24 Abs. 4
KommHV-Doppik ist der verbleibende Fehlbetrag auf Rechnung 2015
vorzutragen. An dieser Stelle sei schon darauf hingewiesen, dass es durch den
Jahresabschluss 2015 nicht nur gelingen wird, diesen Fehlbetrag auszugleichen,
sondern auch der Ergebnisrücklage einen gewissen Betrag zuzuführen
(vorbehaltlich Stadtratsbeschluss).
Die
Bilanzen der nicht rechtsfähigen Stiftungen sind in der Bilanz der Stadt
Erlangen im Treuhandkapital enthalten.
Bei
der Marianne-Seltner-Stiftung werden die nicht ausgeschütteten Erträge einer
Zweckrücklage zugeführt. Die Mittel der Zweckrücklage werden alle 6 Jahre zur
Förderung der naiven Kunst entnommen.
2. Ergebnis/Wirkungen
Bei der Verrechnung des Jahresdefizits 2014 des Kernhaushalts in Höhe von 9,583 Mio. EUR mit der Ergebnisrücklage verbleibt ein Defizit von 6,220 Mio. EUR, das auf neue Rechnung vorzutragen ist.
Die bei der Auguste-Killinger’schen-Waisenstiftung (- 684,33 EUR) und bei der Josefine-Riha-Stiftung (- 1.520,47 EUR) durch die Zuführung des Kapitalerhalts an die freie Rücklage entstehenden Fehlbeträge werden als Verlust in das nächste Jahr vorgetragen.
3.
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Der vorgeschlagene Beschluss setzt die Ergebnisrücklage auf null. Dies führt zu einer Umbuchung innerhalb der Bilanzposition „Eigenkapital“ auf der Passivseite der städt. Bilanz.
Anlagen: