Betreff
Teilweiser Ausgleich des Jahresfehlbetrages 2014 durch Verrechnung mit der Ergebnisrücklage und Verlustvortrag auf die Rechnung 2015
Vorlage
20/027/2018
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

1. Der festgestellte Jahresverlust 2014 der Stadt Erlangen (ohne nicht rechtsfähige Stiftungen) in Höhe von 9.583.361,91 EUR wird mit der Ergebnisrücklage in Höhe von 3.363.335,61 EUR verrechnet. Der überstehende Fehlbetrag in Höhe von 6.220.026,30 EUR wird auf das Rechnungsjahr 2015 vorgetragen.

 

2. Für die unselbständigen Stiftungen werden folgende Jahresergebnisse 2014 festgestellt:

 

(1)

(2)

(3)

(4)=(1)+(3)

(5)

Stiftung

Jahresergebnis 2014 in EUR nach Bildung Mittelverwendungsrückstellung

Mittel-verwendungs-
rückstellung
in EUR

Entnahme
Umschichtungsrücklage (Sachanlagen) in EUR

Zuführung/
Entnahme(-)
Ergebnisrücklage
in EUR

Verlust-
vortrag in EUR

Vermächtnis Babette Zielbauer

6.815,65

29.564,23

 

6.815,65

 

Auguste-Killinger‘sche-Waisenstiftung

1.629,93

 

 

2.314,26

-684,33

Josefine-Riha-Stiftung

-592,20

 

 

928,27

-1.520,47

Krumbeck-Stiftung

487,82

3.649,37

4.208,67

4.696,49

 

Marianne-Seltner-Stiftung

182,19

364,39
(Zuführung an Zweckrücklage)

 

182,19

 

Ilse-Kosmol-Stiftung

10,66

 

 

10,66

 

 

 

 

 

 

 

Summe unselbständige
Stiftungen

8.534,05

33.577,99

4.208,67

14.947,52

-2.204,80

 

 


1.      Ausgangslage

In der heutigen Sitzung hat der Stadtrat das Jahresergebnis 2014 der Stadt Erlangen zum 31.12.2014 mit einem Fehlbetrag von 9,575 Mio. EUR (Defizit Stadt Kernhaushalt 9,583 Mio. EUR, Überschuss nicht rechtsfähige Stiftungen 8.534 EUR) festgestellt. Auf die Vorlage 14/183/2018 wird verwiesen.

Dem Defizit des Kernhaushalts steht eine Ergebnisrücklage in Höhe von 3,363 Mio. EUR gegenüber.

§ 24 Abs. 3 KommHV-Doppik sieht vor, im Regelfall einen Jahresfehlbetrag durch Verrechnung mit der Ergebnisrücklage auszugleichen. Dabei handelt es sich um eine sog. „Soll-Vorschrift“, die unter Würdigung besonderer Umstände des Einzelfalls ein Abweichen von diesem Grundsatz zulässt. Über die konkrete Verfahrensweise ist deshalb eine Beschlussfassung erforderlich.

Alternativ zur Verrechnung wäre im Ausnahmefall ein Verlustvortrag möglich. Da keine Gründe erkennbar sind, von der beschriebenen Soll-Regelung abzuweichen, schlägt die Kämmerei vor, den Jahresverlust 2014 mit der Ergebnisrücklage zu verrechnen.

Nach dieser Verrechnung verbleibt ein Defizit von 6,220 Mio. EUR. Gemäß § 24 Abs. 4 KommHV-Doppik ist der verbleibende Fehlbetrag auf Rechnung 2015 vorzutragen. An dieser Stelle sei schon darauf hingewiesen, dass es durch den Jahresabschluss 2015 nicht nur gelingen wird, diesen Fehlbetrag auszugleichen, sondern auch der Ergebnisrücklage einen gewissen Betrag zuzuführen (vorbehaltlich Stadtratsbeschluss).

Die Bilanzen der nicht rechtsfähigen Stiftungen sind in der Bilanz der Stadt Erlangen im Treuhandkapital enthalten.

Bei der Marianne-Seltner-Stiftung werden die nicht ausgeschütteten Erträge einer Zweckrücklage zugeführt. Die Mittel der Zweckrücklage werden alle 6 Jahre zur Förderung der naiven Kunst entnommen.

 

 

2.      Ergebnis/Wirkungen

Bei der Verrechnung des Jahresdefizits 2014 des Kernhaushalts in Höhe von 9,583 Mio. EUR mit der Ergebnisrücklage verbleibt ein Defizit von 6,220 Mio. EUR, das auf neue Rechnung vorzutragen ist.

Die bei der Auguste-Killinger’schen-Waisenstiftung (- 684,33 EUR) und bei der Josefine-Riha-Stiftung (- 1.520,47 EUR) durch die Zuführung des Kapitalerhalts an die freie Rücklage entstehenden Fehlbeträge werden als Verlust in das nächste Jahr vorgetragen.

 

 

3.      Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Der vorgeschlagene Beschluss setzt die Ergebnisrücklage auf null. Dies führt zu einer Umbuchung innerhalb der Bilanzposition „Eigenkapital“ auf der Passivseite der städt. Bilanz.

 


Anlagen: