Betreff
4. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 199 der Stadt Erlangen - Odenwaldallee - mit integriertem Grünordnungsplan
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
611/223/2018
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Bebauungsplan Nr. 199 - Steigerwaldallee - der Stadt Erlangen ist für das Gebiet südlich der Steigerwaldallee, westlich der Bamberger Straße, östlich und nördlich der Odenwaldallee, durch das 4. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 199 nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zu ändern und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.

Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

a) Anlass und Ziel der Planung

Im Norden des Stadtteils Büchenbach befindet sich an der Odenwaldallee eine Wohnanlage der städtischen Wohnungsbaugesellschaft GEWOBAU aus den 1970er Jahren. Im Zuge der energetischen Sanierung der Gebäude sollen zusätzliche Wohnhäuser am südlichen Rand des Gebiets errichtet werden. Ziele der Planung sind die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, die Unterbringung von sozialen Einrichtungen und Aufwertungen im Bereich der Freiflächen.

Da das Baurecht im Bebauungsplan Nr. 199 vollständig ausgeschöpft ist, sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Neubauten geschaffen werden, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.

Darüber hinaus zeichnen sich aktuell Veränderungen im Bereich des Nahversorgungszentrums am südlichen Ende der Odenwaldallee ab. Nach einem Eigentümerwechsel könnte sich daher weiterer städtebaulicher Neuordnungsbedarf in einem größeren Umfeld der Odenwaldallee ergeben.

 

b) Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Fl.Nr. 240/1 - Gemarkung Büchenbach - und weist eine Größe von ca. 3,4 ha auf (siehe Anlage 1).

 

 

 

c) Planungsrechtliche Grundlage

Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt. Das 4. Deckblatt zum Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP nicht  entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich.

d) Rahmenbedingungen

Bei der Aufstellung des Deckblatts zum Bebauungsplan sind u.a. zu berücksichtigen:

·         Lage des Planbereichs im Umgriffsgebiet der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) für die angestrebte Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“

  • Vermeidung bzw. Minimierung der Verschattung vorhandener Wohngebäude

·        Schutz des alten Baumbestands

  • Prüfung und Bewertung der Lärmsituation an der Odenwaldallee

·         Ersatz der wegfallenden Bestandsparkplätze

e) Städtebauliche Ziele

·         Dem Beschluss des UVPA  vom 21.03.2017 folgend soll ein vorhandener Parkplatz mit Wohngebäuden bebaut werden.

·         Die notwendigen Stellplätze für Bestandswohnungen und Neubauten sollen in einer Tiefgarage vorgesehen werden.

  • Die Baudichte soll eine angemessene Zahl neuer Wohnungen ermöglichen.

·         Vielfalt und soziale Durchmischung des Quartiers sollen durch ein geeignetes Wohnungsgemenge gefördert werden.

·         Das Wohnumfeld soll verbessert werden.

  • Das Quartier soll von Norden nach Süden städtebaulich durchlässig bleiben.
  • Vorhandene Fuß- und Radwege sollen angebunden werden.

·         Flachdächer sind zu begrünen.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Aufstellung des 4. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 199 - Odenwaldallee - der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan.

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

a) Änderung       

Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Änderung des Bebauungsplans durch das 4. Deckblatt für das Gebiet südlich der Steigerwaldallee, westlich der Bamberger Straße, östlich und nördlich der Odenwaldallee, nach den Vorschriften des BauGB. Mit diesem 4. Deckblatt soll der Bebauungsplan Nr. 199 - Steigerwaldallee - teilweise ersetzt werden.

b) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll in der Form durchgeführt werden, dass der Planvorentwurf mit Begründung einen Monat im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung zur Einsicht dargelegt wird.

Darüber hinaus sollen Ziele und Zwecke der Planung in einer öffentlichen Veranstaltung interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt werden.

 

c) Frühzeitige Behördenbeteiligung

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll gleichzeitig mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: Lageplan mit Geltungsbereich
Anlage 2: Lageplan mit Bebauungsvorschlag