Betreff
Digitale Informationsvitrinen im Stadtgebiet
Vorlage
232/042/2018
Aktenzeichen
II/23
Art
Beschlussvorlage

1. Der Vortrag der Fa. Ströer / DSM wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, der Stadtgestalt, der städtischen Satzungen sowie der BayBO gemeinsam mit dem Antragsteller geeignete Standorte zu finden, damit diese Werbe- und Informationsmöglichkeit in Erlangen angeboten werden kann.

 

 


Zwischen der Stadt Erlangen und der Fa. Ströer / DSM besteht ein Vertrag vom 13.11.2008 über die Anbringung von Werbeanlagen auf öffentlichem Grund in Erlangen (Dienstleistungskonzession). Bestandteil dieses Vertrages ist die Errichtung von Werbeträgern wie Litfaßsäulen (mit Kulturlitfaßsäulen), Plakatwerbetafeln und Mega-Light-Boards. Der Vertrag wurde mit einer Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen und läuft noch bis zum Jahre 2028.

 

Der Vertragspartner ist kürzlich an die Stadt herangetreten, um ein gänzlich neues Produkt vorzustellen, das bisher in Erlangen nicht existiert. Dabei handelt es sich um sog. digitale Informationsvitrinen. Auf diesen Werbeträgern sollen sowohl lokale Informationen als auch (preisgünstige) Werbung vorwiegend lokaler Gewerbetreibender verbreitet werden. Die digitalen Vitrinen sind mit moderner LED-Technik und hoher Bildqualität ausgestattet, sie stehen auf Säulen und haben eine Größe von rd. 9 m² (vgl. Anlage).

 

Die digitale Informationsvitrine ist bereits u.a. in den Städten Köln und Wuppertal im Einsatz.

Zu der Thematik gab es bereits ein Vorgespräch des Vertragspartners bei OBM. Mit der heutigen Präsentation soll das Konzept nun den Mitgliedern des UVPA vorgestellt und erläutert werden.

 

Der Vertragspartner hat in die Präsentation bereits (aus seiner Sicht) mögliche Standorte eingefügt. Voraussetzung für eine Zustimmung der Stadt ist auch die (öffentlich-rechtliche) Genehmigungsfähigkeit von Werbeanlage und Standort in planerischer und bauordnungsrechtlicher Hinsicht im Einzelfall. Die betroffenen Fachbereiche, Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung und Bauaufsichtsamt, haben jedoch gegen die vorgeschlagenen Standorte Bedenken angemeldet. Da die neuen Werbeträger mit wechselnder Werbung bzw. unterschiedlichen Informationen ausgestattet werden sollen, was eine erhöhte Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer hervorruft, sind Standorte, an denen ein hohes Verkehrsaufkommen herrscht, wegen der potentiellen Ablenkungsgefahr einer kritischen Bewertung zu unterziehen.

 

Zudem müssen die ausgewählten Standorte mit den Anforderungen der städtischen Werbeanlagensatzung vereinbar sein, d.h. sie dürfen sich aufgrund ihres Erscheinungsbildes nicht störend auf das bestehende Orts-, Straßen- und Landschaftsbild auswirken. Das Bauaufsichtsamt sieht diese Anforderungen noch nicht als erfüllt an.

 

Die Verwaltung soll deshalb im Rahmen eines internen Abstimmungsprozesses die Möglichkeiten der Realisierung im Einzelnen nochmals überprüfen bzw. in Abstimmung mit dem Vertragspartner mögliche andere, geeignete Standorte identifizieren.

 


Anlage:          1 Folie (Auszug aus der Präsentation)