Die Besetzung erfolgt gemäß dem Vorschlag zur Rotation aus
der Sitzung des Ältestenrates vom 02.03.2016. Im Jahr 2018 werden jeweils ein
Vertreter der SPD-Fraktion und ein Vertreter der CSU-Fraktion an der
Vollversammlung teilnehmen. Eine namentliche Benennung ist notwendig.
Für die SPD-Fraktion: Philipp Dees
Für die CSU-Fraktion: Christian Lehrmann
Oberbürgermeister Dr. Florian Janik nimmt den dritten Sitz der Stadt Erlangen in Anspruch.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Stadt Erlangen nimmt ihr
Vertretungsrecht in der Vollversammlung des Bayerischen
Städtetages in Anspruch. Die Verteilung der Sitze erfolgt in Rotation. Dies
wurde in der Sitzung des Ältestenrates am 02. März 2016 einstimmig empfohlen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Stadt Erlangen verfügt in der Vollversammlung des Bayerischen Städtetages über insgesamt drei Stimmen. Die Vertreter der Stadt Erlangen müssen zur Vorbereitung der Jahrestagung am 18. und 19. Juli 2018 spätestens bis zum 06. April 2018 benannt werden.
Dies macht eine Beschlussfassung in der Sitzung des Stadtrates am 22. März 2018 erforderlich.
Nach der Satzung des Bayerischen Städtetages hat die Stadt Erlangen mit 110.238 Einwohnern in der Vollversammlung drei Stimmen (1 Stimme pro angefangene 50.000 Einwohner, Stichtag: 31.12.2016).
In der Sitzung des Ältestenrates am 02. März 2016 wurde für die Vertretung der Stadt Erlangen eine Rotation gemäß der Stärke der Fraktionen und Parteien empfohlen. Diese Rotation erfolgt nach dem Verfahren Hare-Niemeyer.
Ein Sitz wird weiterhin von Oberbürgermeister Dr. Florian Janik in Anspruch genommen und steht daher für die Berechnung nicht zur Verfügung.
Demnach ergibt sich für das Jahr 2018 folgende Verteilung der drei Sitze:
- Oberbürgermeister Dr. Florian Janik
- Stadtratsmitglied der SPD-Fraktion
- Stadtratsmitglied der CSU-Fraktion.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Der beschlossene
Stadtratsbeschluss wird umgesetzt. Die Meldung an den Bayerischen
Städtetag erfolgt bis zum 06. April 2018 durch das Bürgermeisteramt der Stadt
Erlangen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: