Äußere Brucker Straße 50; Fl.-Nrn. 355/18, 355/19;
Az.: 2016-48-BA
Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)
Baulinienplan: |
55 (2. Deckblatt) |
Gebietscharakter: |
Mischgebiet (MI) |
Widerspruch zum Bebauungsplan: |
Vorhaben überschreitet im
Norden und Osten (Äußere Brucker Straße) die Baugrenze. |
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Das anhängige
Bauantragsverfahren hat eine etwas längere Vorgeschichte, welche im Folgenden
stichpunktartig dargestellt wird:
· Bereits im Jahr 2007 gab es Überlegungen der
Antragstellerin, das bestehende Gemeindehaus zwischen der Äußeren
Brucker-Straße und dem Erlanger Weg auf dem damals noch städtischen Grundstück
mit der Fl.-Nr. 355/19 – Gmkg. Erlangen – zu erweitern, da die bestehenden
Räumlichkeiten der wachsenden Anzahl an Gemeindemitgliedern nicht mehr
ausreichend waren.
Im Rahmen eines Antrages auf Vorbescheid (Az 2007-1259-VO) wurde die
grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit und die Rahmenbedingungen hierfür
abgefragt. In der BWA-Sitzung vom 04.12.2007 wurde hierfür beschlossen, dass
sich das damalige Vorhaben in der Betrachtungsweise nach § 34 BauGB – mit
vergleichbaren Nutzungsdaten wie im derzeitigen Antrag – in die Eigenart der
näheren Umgebung einfügt und dass eine ggf. erforderliche Stellplatzablöse
befürwortet wird (vgl. Anlage 4).
Angesichts der städtebaulich bedeutsamen Lage des Vorhabens konnte der damals
anhängige Entwurf des Vorbescheidsverfahrens aus Sicht der Verwaltung nicht
überzeugen und es wurde gewünscht, dass bei einer Grundstücksveräußerung auch
eine städtebauliche und architektonische Qualität des Vorhabens sichergestellt
wird.
· In der Folge erwarb die Antragstellerin im Sommer 2008
das Baugrundstück von der Stadt Erlangen unter der Verpflichtung, dass für die
Bebauung dieses Grundstückes ein gutachterlicher Architektenwettbewerb mit
mind. drei Teilnehmern durchzuführen ist. Es folgte noch in 2008 in Abstimmung
mit der Stadt Erlangen die Vorbereitung des Wettbewerbes und die Auswahl von drei
geeigneten Architekturbüros.
· Die Durchführung des Wettbewerbes datierte im Zeitraum
von Februar bis Mai 2009. In der Preisgerichtssitzung vom 09.05.2009 wurde
einstimmig ein Entwurf zur weiteren Bearbeitung empfohlen, welcher auch die
Grundlage für den derzeit anhängigen Bauantrag (Eingang am 19.01.2016) bildete.
In der Antragsprüfung des
städtebaulich sehr gewünschten Entwurfes war festzustellen, dass das Vorhaben
unter abstandsflächenrechtlichen Gesichtspunkten nicht genehmigungsfähig und
somit eine Genehmigung nicht möglich war.
Auf Wunsch der Antragstellerin ruhte das Genehmigungsverfahren, da man sich –
nach Vorbild der Stadt Nürnberg – ein verkürztes Abstandsflächenrecht gem. den
Vorgaben des Art. 6 Abs. 7 BayBO erhoffte. Nachdem seit dem 01.12.2017 mit der
Erlanger Abstandsflächensatzung (AFS) eine gleichlautende Rechtsgrundlage in
Kraft getreten ist, ist festzustellen, dass das beantragte Vorhaben
abstandsflächenrechtlich unbedenklich und zulässig ist.
Planungsrechtlich bedarf das
Vorhaben einer Befreiung von der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche
des Baulinienplanes Nr. 55 (2. Deckblatt), da in den nördlichen und östlichen
Randbereichen des Vorhabens die Baugrenzen überschritten werden (vgl. Anlage
1). Angesichts der stadträumlichen Qualität des Vorhabens wird von Seiten der
Verwaltung die Befreiung befürwortet. Die städtebauliche Vertretbarkeit ist
gegeben und die Grundzüge der Planung bleiben unberührt.
Soweit das Vorhaben nach den Vorgaben des § 34 BauGB zu beurteilen ist, kommt
die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass sich das Vorhaben hinsichtlich der Art und
dem Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Die für die baurechtliche Genehmigung erforderlichen Stellplätze konnten nicht vollumfänglich auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden. Hier beabsichtigt die Antragstellerin, vier noch fehlende Stellplätze abzulösen und beruft sich hierbei auf den BWA-Beschluss vom 04.12.2007.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Nachbarbeteiligung: Nachbarliche
Zustimmung liegt – mit Ausnahme von einer Person – vor. |
Anlagen: 1) Lageplan mit Eintrag Baugrenzen
2)
Grundriss EG
3)
Ansichten
4)
BWA-Beschluss vom 04.12.2007