Betreff
Neubau Familienzentrum im Röthelheimpark, Hartmannstraße (BBGZ), Durchführung eines VgV-Verfahrens zur Vergabe der Architektenleistung
Vorlage
242/251/2018
Aktenzeichen
VI/24
Art
Beschlussvorlage

Zur Vergabe der Architektenleistung für den Neubau des Familienzentrums im Röthelheimpark, Hartmannstraße (BBGZ) wird aufgrund der Überschreitung des Schwellenwertes ein europaweites VgV-Verfahren durchgeführt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Neubau eines Familienzentrums im Röthelheimpark an der Hartmannstraße (Festplatzgelände) als Teil des Gebäudekomplexes des Bürger-, Begegnungs- und Gesundheitszentrums (BBGZ)

mit folgenden Funktionen:

2-gruppige Krippe mit 24 Plätzen

2-gruppiger Kindergarten mit 50 Plätzen

2-gruppige Spielstube mit 40 Plätzen

2-gruppige Grundschullernstube mit 40 Plätzen

1-gruppige Jugendlernstube mit 20 Plätzen

Familienpädagogische Einrichtung

Offene Jugendsozialarbeit

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Auf den Beschluss über die Feststellung des Bedarfs im StR vom 07.12.2017 wird verwiesen.

Die Planungsleistungen für den Neubau des Familienzentrums an der Hartmannstraße/Festplatzgelände (Gesamtumfang ca. 7,3 Mio. € gemäß mittelfristigem Investitionsplan im HH 2018) sollen im Oktober 2018 beginnen. Die Durchführung des VgV-Verfahrens zur Auswahl eines geeigneten Bewerbers für die Architektenleistung muss daher zeitnah begonnen werden.

 

Das erforderliche Verfahren ist die europaweite Ausschreibung der Planungsleistung, welche in der Vergabeverordnung (VgV) und im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) geregelt ist. Das Verfahren beginnt mit der Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt und endet mit der Vergabe der Leistung an ein geeignetes Architekturbüro bzw. mit der Veröffentlichung dazu.

Die Architektenleistungen betragen ca. 500.000 € (inkl. Mehrwertsteuer und Nebenkosten) bzw. ca. 400.000 € (ohne Mehrwertsteuer und Nebenkosten) und übersteigen damit den festgeschriebenen Schwellenwert von 221.000 € netto, der eine europaweite Ausschreibung auslöst.

 

Die Vergabe der Architektenleistung in einer stufenweisen Beauftragung als Ergebnis des VgV-Verfahrens wird dann in den Gremien gesondert zum Beschluss vorgelegt.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Geplanter Ablauf des VgV-Verfahrens:

Bekanntmachungsphase:                            April/Mai 2018

Bewerbungsphase:                                       Mai/Juni 2018

Verhandlungsphase:                                     Juli 2018

Auftragserteilungsphase:                              August 2018

 

Rahmenterminplan Neubaumaßnahme:

Beginn der Planung:                                     ca. Oktober 2018

Baubeginn:                                                   Ende 2019

Baufertigstellung:                                          Mitte 2021

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

ca. 15.000 €

bei IPNr.: 365E.403

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 365E.403     

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: ---