Betreff
Gewährleistung von Barrierefreiheit im Oberen Foyer des Theaters Erlangen, Fraktionsantrag 007/2018 der SPD
Vorlage
242/248/2018
Aktenzeichen
VI/24
Art
Beschlussvorlage

 

Für die barrierefreie Erschließung des Oberen Foyers werden 6 Alternativen aufgezeigt. Es wird die Variante 5 favorisiert.
Der Fraktionsantrag 007/2018 der SPD vom 16.1.18 ist damit bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Barrierefreie Erschließung des Oberen Foyers im Markgrafentheater

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Ist-Situation

Die uneingeschränkte barrierefreie Zugänglichkeit des Markgrafentheaters ist aktuell nicht möglich. Lediglich der 1. Rang (rechts) ist über einen Aufzug aus dem ehem. Raucherfoyer erreichbar, der jedoch nur mit Unterstützung einer eingewiesenen Person benutzt werden darf.

Folgende Bereiche sind nicht barrierefrei zu erreichen:

-      Eingangsfoyer mit Garderobe,

-      1. Rang, links,

-      2. und 3. Rang,

-      Oberes Foyer mit Pausentheke.

 

Mögliche bauliche Lösungsvarianten

(1)  Neubau eines Personenaufzugs außen an der Südfassade des Theaterhofs mit direktem Zugang zum oberen Foyer

Mit diesem Aufzug wäre die eigentliche Forderung zur Erschließung des oberen Foyers erfüllt. Der bauliche Eingriff beschränkt sich dabei auf wenige Übergangsbereiche außerhalb des Bestands.
Jedoch bleibt der Nutzen stark eingeschränkt, da keine Andienung der sonstigen Bereiche möglich ist. Der Aufzug würde darüber hinaus direkt im oberen Foyer ankommen, was sicher zu Störungen bei laufenden Veranstaltungen führt und hätte auch zur Folge, dass eine Eingangstüre zum ehem. Raucherfoyer entfallen müsste.

 

(2)  Einbau eines Personenaufzugs zwischen Raucherfoyer und Oberes Foyer

Diese Lösung sieht einen Einbau eines Innenaufzugs zwischen Raucher- und oberen Foyer vor. Dieser erschließt ebenso wie bei Variante (1) barrierefrei das obere Foyer, mit den dort genannten Nachteilen, hat aber zusätzlich die Konsequenz, dass an dieser Stelle keine Bewirtung im oberen Foyer mehr stattfinden könnte.

 

(3)  Einbau eines Personenaufzugs im Bereich der Schnittstelle von Raucherfoyer / Eingangsfoyer

Diese Variante würde über das Raucher- das Eingangsfoyer, den 1. Rang, den 2. Rang und das Obere Foyer barrierefrei erschließen, jedoch mit dem Nachteil, dass dafür erhebliche Eingriffe in den baulichen Bestand notwendig wären. Das Erscheinungsbild der betroffenen Bereiche wird unter dieser Baumaßnahme stark gestört. Es ist deshalb zweifelhaft, ob aus Denkmalschutzgründen diese Variante genehmigungsfähig wäre.

 

(4)  Einbau eines Personenaufzugs im Treppenauge der großen Zuschauerhaustreppe mit Zugang vom Theaterplatz

Bei dieser Variante könnten alle Hauptebenen des Zuschauerhauses barrierefrei erschlossen werden. Der Aufzug wäre mit entsprechenden Anpassungsarbeiten im Bereich des Gehwegs über die Nordseite des Theaters vom öffentlichen Verkehrsraum aus zu erreichen. Unter Umständen könnte auch der 3. Rang durch eine Änderung (Einbau der notwendigen Überfahrt für den Aufzug) der Zuluft Zentrale im darüber liegenden Dachgeschoss erschlossen werden. Hierzu wären jedoch größere bauliche Maßnahmen im Bereich der Lüftungszentrale im Dachgeschoss notwendig.
Der Einbau des Aufzugs bedeutet insgesamt einen erheblichen Eingriff in die denkmalgeschützten Substanz und sollte u.E. aufgrund der deutlichen Störung der charakteristischen Gestaltung der 50er-Jahre Architektur nicht weiter verfolgt werden.

 

(5)  VORZUGSVARIANTE
Einbau eines Personenaufzugs im Bereich der Thekenanlage im Eingangsfoyer

Wie bei der vorher erläuterten Variante wäre hier die Anbindung an den öffentlichen Verkehrsraum über die Theaterplatzseite vorgesehen. Da hier im Dachgeschoss ausreichend Platz für eine Aufzugsüberfahrt vorhanden ist, wäre diese Variante die einzige, über die ohne Einschränkung alle Ebenen des Markgrafentheaters Erlangen barrierefrei erreichbar wären.
Zwar wäre für den Aufzugseinbau in jeder Ebene die Geschossdecke zu öffnen, jedoch erscheint dies aufgrund der Lage etwas außerhalb des Blickfelds der Besucher auch vor dem Hintergrund des Einzeldenkmals u.E. vertretbar. Für eine entsprechende Entscheidung wäre noch die untere Denkmalschutzbehörde zu beteiligen.

 

(6)  Personenaufzug an der Schnittstelle zwischen Markgrafentheater und neuer Studiobühne

Eine weitere Erschließungslösung wurde bereits im Zuge der Potentialanalyse (siehe Vorlage Nr. IV/033/2016: Kulturell genutzte Innenstadtgebäude, Auswahl des nächsten Sanierungsobjektes; hier Anlage 2 Exposé „Theater Erlangen der Zukunft“) dem Stadtrat im Juli 2016 zur Kenntnis gegeben. Hier wurde vorgeschlagen, die barrierefreie Erschließung aller Ebenen durch einen neuen Personenaufzug an der Schnittstelle zwischen dem jetzigen Markgrafentheater und der neu zu errichtenden Studiobühne anzuordnen. Dies wäre eine Möglichkeit für die Ergänzung eines Aufzugs, ohne einen größeren baulichen Eingriff in den denkmalgeschützten Bestand.

 

 

Weiteres Vorgehen

Aufgrund des zu erwartenden Investitionsvolumens für die barrierefreie Erschließung des Markgrafentheaters in einer Größenordnung von ca. 200.000 EUR wäre als nächstes ein Bedarfsbeschluss durch das Fachamt herbeizuführen. Auf dieser Basis kann dann eine Projektentwicklung angestoßen und entsprechende Haushaltsmittel angemeldet werden.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Grundlagenermittlung durch das GME

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

      X                      sind nicht vorhanden


Anlagen:             Anlage 1 Fraktionsantrag 007/2018
                       Anlage 2 Markgrafentheater 1. OG Variante 1-6
                               Anlage 3 Markgrafentheater 2. OG Variante 1-6