Für die barrierefreie Erschließung des Oberen Foyers werden
6 Alternativen aufgezeigt. Es wird die Variante 5 favorisiert.
Der Fraktionsantrag 007/2018 der SPD vom 16.1.18 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Barrierefreie Erschließung des Oberen Foyers im Markgrafentheater
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Ist-Situation
Die uneingeschränkte barrierefreie Zugänglichkeit des Markgrafentheaters ist aktuell nicht möglich. Lediglich der 1. Rang (rechts) ist über einen Aufzug aus dem ehem. Raucherfoyer erreichbar, der jedoch nur mit Unterstützung einer eingewiesenen Person benutzt werden darf.
Folgende Bereiche sind nicht barrierefrei zu erreichen:
- Eingangsfoyer mit Garderobe,
- 1. Rang, links,
- 2. und 3. Rang,
- Oberes Foyer mit Pausentheke.
Mögliche bauliche Lösungsvarianten
(1) Neubau eines Personenaufzugs außen an der Südfassade des Theaterhofs mit direktem Zugang zum oberen Foyer
Mit
diesem Aufzug wäre die eigentliche Forderung zur Erschließung des oberen Foyers
erfüllt. Der bauliche Eingriff beschränkt sich dabei auf wenige
Übergangsbereiche außerhalb des Bestands.
Jedoch bleibt der Nutzen stark eingeschränkt, da keine Andienung der sonstigen
Bereiche möglich ist. Der Aufzug würde darüber hinaus direkt im oberen Foyer
ankommen, was sicher zu Störungen bei laufenden Veranstaltungen führt und hätte
auch zur Folge, dass eine Eingangstüre zum ehem. Raucherfoyer entfallen müsste.
(2) Einbau eines Personenaufzugs zwischen Raucherfoyer und Oberes Foyer
Diese Lösung sieht einen Einbau eines Innenaufzugs zwischen Raucher- und oberen Foyer vor. Dieser erschließt ebenso wie bei Variante (1) barrierefrei das obere Foyer, mit den dort genannten Nachteilen, hat aber zusätzlich die Konsequenz, dass an dieser Stelle keine Bewirtung im oberen Foyer mehr stattfinden könnte.
(3) Einbau eines Personenaufzugs im Bereich der Schnittstelle von Raucherfoyer / Eingangsfoyer
Diese Variante würde über das Raucher- das Eingangsfoyer, den 1. Rang, den 2. Rang und das Obere Foyer barrierefrei erschließen, jedoch mit dem Nachteil, dass dafür erhebliche Eingriffe in den baulichen Bestand notwendig wären. Das Erscheinungsbild der betroffenen Bereiche wird unter dieser Baumaßnahme stark gestört. Es ist deshalb zweifelhaft, ob aus Denkmalschutzgründen diese Variante genehmigungsfähig wäre.
(4) Einbau eines Personenaufzugs im Treppenauge der großen Zuschauerhaustreppe mit Zugang vom Theaterplatz
Bei
dieser Variante könnten alle Hauptebenen des Zuschauerhauses barrierefrei
erschlossen werden. Der Aufzug wäre mit entsprechenden Anpassungsarbeiten im
Bereich des Gehwegs über die Nordseite des Theaters vom öffentlichen
Verkehrsraum aus zu erreichen. Unter Umständen könnte auch der 3. Rang durch
eine Änderung (Einbau der notwendigen Überfahrt für den Aufzug) der Zuluft
Zentrale im darüber liegenden Dachgeschoss erschlossen werden. Hierzu wären
jedoch größere bauliche Maßnahmen im Bereich der Lüftungszentrale im
Dachgeschoss notwendig.
Der Einbau des Aufzugs bedeutet insgesamt einen erheblichen Eingriff in die
denkmalgeschützten Substanz und sollte u.E. aufgrund der deutlichen Störung der
charakteristischen Gestaltung der 50er-Jahre Architektur nicht weiter verfolgt
werden.
(5) VORZUGSVARIANTE
Einbau eines Personenaufzugs im Bereich der Thekenanlage im Eingangsfoyer
Wie
bei der vorher erläuterten Variante wäre hier die Anbindung an den öffentlichen
Verkehrsraum über die Theaterplatzseite vorgesehen. Da hier im Dachgeschoss
ausreichend Platz für eine Aufzugsüberfahrt vorhanden ist, wäre diese Variante
die einzige, über die ohne Einschränkung alle Ebenen des Markgrafentheaters
Erlangen barrierefrei erreichbar wären.
Zwar wäre für den Aufzugseinbau in jeder Ebene die Geschossdecke zu öffnen,
jedoch erscheint dies aufgrund der Lage etwas außerhalb des Blickfelds der
Besucher auch vor dem Hintergrund des Einzeldenkmals u.E. vertretbar. Für eine
entsprechende Entscheidung wäre noch die untere Denkmalschutzbehörde zu
beteiligen.
(6) Personenaufzug an der Schnittstelle zwischen Markgrafentheater und neuer Studiobühne
Eine weitere Erschließungslösung wurde bereits im Zuge der Potentialanalyse (siehe Vorlage Nr. IV/033/2016: Kulturell genutzte Innenstadtgebäude, Auswahl des nächsten Sanierungsobjektes; hier Anlage 2 Exposé „Theater Erlangen der Zukunft“) dem Stadtrat im Juli 2016 zur Kenntnis gegeben. Hier wurde vorgeschlagen, die barrierefreie Erschließung aller Ebenen durch einen neuen Personenaufzug an der Schnittstelle zwischen dem jetzigen Markgrafentheater und der neu zu errichtenden Studiobühne anzuordnen. Dies wäre eine Möglichkeit für die Ergänzung eines Aufzugs, ohne einen größeren baulichen Eingriff in den denkmalgeschützten Bestand.
Weiteres Vorgehen
Aufgrund des zu erwartenden Investitionsvolumens für die barrierefreie Erschließung des Markgrafentheaters in einer Größenordnung von ca. 200.000 EUR wäre als nächstes ein Bedarfsbeschluss durch das Fachamt herbeizuführen. Auf dieser Basis kann dann eine Projektentwicklung angestoßen und entsprechende Haushaltsmittel angemeldet werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Grundlagenermittlung durch das GME
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
X sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1 Fraktionsantrag 007/2018
Anlage 2
Markgrafentheater 1. OG Variante 1-6
Anlage 3
Markgrafentheater 2. OG Variante 1-6