Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Die Stadt Erlangen
hat am 09.05.2014, nach einstimmiger
Zustimmung des Stadtrats, den Bund auf Zahlung von 169.881,57 € verklagt.
Der Bund hatte die
Auffassung vertreten, die Spitzabrechnung des vollen Gehalts zweier
Mitarbeiterinnen sei zu Unrecht erfolgt, weil die Mitarbeiterinnen teilweise
Aufgaben der Querschnittsverwaltung ausführten. Dann wäre deren Gehalt
teilweise durch eine Pauschale abgedeckt gewesen.
Der Bund hat die
streitigen Rückerstattungsansprüche mittlerweile teilweise mit einem Nachzahlungsanspruch
der Stadt aufgerechnet, so dass zuletzt ein von der Stadt beanspruchter
Erstattungsbetrag von 98.511,23 € streitig war.
Nach letzter
mündlicher Verhandlung am 20.12.2017 entschied das Landessozialgericht
Schweinfurt den Prozess nun voll zugunsten der Stadt Erlangen. Eine Revision
hat das Gericht nicht zugelassen. Die Urteilsgründe sind noch abzuwarten. Zum
Zeitpunkt der Redaktion dieser MzK war auch die Frist für den Bund zur
Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde noch nicht abgelaufen.
Die Entscheidung hat Präzedenzwirkung für weitere, kommunale Jobcenter in ganz Deutschland.