Betreff
Vollumfängliches Obsiegen der Stadt Erlangen im Rechtsstreit gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Zurückhaltung von Verwaltungskostenerstattung
Vorlage
55/012/2018
Aktenzeichen
V/55/WG022 T.9200-1111
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die Stadt Erlangen hat am 09.05.2014, nach einstimmiger Zustimmung des Stadtrats, den Bund auf Zahlung von 169.881,57 € verklagt.

Der Bund hatte die Auffassung vertreten, die Spitzabrechnung des vollen Gehalts zweier Mitarbeiterinnen sei zu Unrecht erfolgt, weil die Mitarbeiterinnen teilweise Aufgaben der Querschnittsverwaltung ausführten. Dann wäre deren Gehalt teilweise durch eine Pauschale abgedeckt gewesen.

 

Der Bund hat die streitigen Rückerstattungsansprüche mittlerweile teilweise mit einem Nachzahlungsanspruch der Stadt aufgerechnet, so dass zuletzt ein von der Stadt beanspruchter Erstattungsbetrag von 98.511,23 € streitig war.

 

Nach letzter mündlicher Verhandlung am 20.12.2017 entschied das Landessozialgericht Schweinfurt den Prozess nun voll zugunsten der Stadt Erlangen. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen. Die Urteilsgründe sind noch abzuwarten. Zum Zeitpunkt der Redaktion dieser MzK war auch die Frist für den Bund zur Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde noch nicht abgelaufen.

 

Die Entscheidung hat Präzedenzwirkung für weitere, kommunale Jobcenter in ganz Deutschland.