Betreff
Sperrung der Zufahrt vom Herbstwiesenweg in Richtung Emmy-Noether-Sporthalle für den Kfz-Verkehr;
Antrag aus der 3. Sitzung des Stadtteilbeirates Anger/Bruck vom 17.10.2017
Vorlage
614/070/2017
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen der Verwaltung werden zu Kenntnis genommen.
Der Antrag des Stadtteilbeirats ist damit abschließend bearbeitet.


In der Sitzung des Stadtteilbeirats Anger/Bruck am 17.10.2017 wurde mehrheitlich (8 : 1) folgender Antrag (vgl. Anlage) gestellt:


"Der Stadtteilbeirat stellt den Antrag, dass die Verwaltung durch verkehrsrechtliche Maßnahmen (z. B. Poller, Steinquader) dem KFZ-Verkehr die Zufahrt vom Herbstwiesenweg in Richtung Emmy-Noether-Sporthalle nicht mehr ermöglicht (rechterhand befindet sich ein Spielplatz).

Begründet wird der Antrag damit, dass viele Autofahrer den Weg über Noetherstraße, Max-Planck-Straße als Abkürzung nach Eltersdorf nutzen.

Der Antrag des Stadtteilbeirats Anger/Bruck wird vom Oberbürgermeister in den Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss zur Beschlussfassung eingebracht.

Sachlage:

Bereits Anfang 2017 hat sich die Verwaltung mit der Problematik der unzulässigen Nutzung des Herbstwiesenweges beschäftigt. Zum damaligen Zeitpunkt wies der Bayerische Bauernverband auf das rechtswidrige Befahren und Beparken des Weges (Bereich Bolzplatz) hin, was vor allem während der Erntezeit zu Behinderungen bzw. Blockaden der landwirtschaftlichen Fahrzeuge geführt hat.


Rechtslage:

Der Herbstwiesenweg ist derzeit als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgewiesen. Landwirtschaftlicher Verkehr ist durch Zusatzzeichen zugelassen. Andere Kraftfahrzeuge dürfen den Herbstwiesenweg nicht befahren und können im Zuge von polizeilichen Kontrollen gemaßregelt werden.

Einschätzung der Verwaltung und Polizei:

Der Einbau von festen Absperrpfosten bzw. Steinquadern scheidet aus, weil dadurch auch der landwirtschaftliche Verkehr, der den Weg rechtmäßig befahren darf, unterbunden wäre. Der Einbau von herausnehmbaren Absperrpfosten bzw. Absperrschranken wäre grundsätzlich möglich, allerdings belegen Erfahrungen aus anderen Bereichen, dass eine funktionierende Zufahrtsregelung für den berechtigten Personenkreis nur schwer zu erreichen wäre.

Die Polizei bestätigt die Erfahrungen an anderen Stellen im Stadtgebiet, wo der Schließzustand solcher Schranken nicht überwacht werden kann und diese größtenteils offen stehen. Die Schranken selbst bewirken keine Sanktionsmöglichkeit. Diese ist bereits jetzt durch die Beschilderung des Weges als gemeinsamer Geh- und Radweg gegeben.

Das Tiefbauamt weist ergänzend darauf hin, dass es aus personellen Gründen wie auch vielzählig anderweitiger Aufgaben nicht in der Lage ist, stetige Kontrollen und Korrekturen vornehmen zu können.
 

Resümee:

Zusammenfassend kommen die Verwaltung und Polizei zum Ergebnis, dass mit einer baulichen Schrankenlösung (vgl. Anlage 2) die Zufahrt zum Herbstwiesenweg zwar nicht dauerhaft aber zumindest sporadisch erschwert werden kann.


Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Zufahrt zum Herbstwiesenweg auch über andere Wege - z. B. Parkplatz Sporthalle oder über die Noetherstraße westlich Emmy-Noether-Gymnasium oder auch an der Freien Waldorfschule Erlangen - möglich ist. Sollte sich der Schleichverkehr in diese Bereiche verlagern, wäre der Einbau von weiteren Sperrschranken erforderlich. 




Anlagen:        Antrag Stadtteilbeirat Anger/Bruck (Anlage 1)
                        VAO mit Plan vom 28.3.2018 (Anlage 2)