Betreff
Nichtverlängerungsschutz für künstlerisches Personal am Theater - Antrag der erlanger linke 028/2017
Vorlage
44/040/2017
Aktenzeichen
IV/44/OKB
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

 

Der Antrag-Nr. 028/2017 der erlanger linke ist hiermit bearbeitet.


GRUNDSÄTZLICH:

Es gibt deutschlandweit keine unbefristeten Arbeitsverhältnisse von Künstler*innen im Bereich der darstellenden Kunst (Theater/Film/Fernsehen, ob als Schauspieler*innen, Dramaturg*innen, Regisseur*innen usw.).

Der Befristungsgrund liegt in der Kunstfreiheit, die im Grundgesetz verankert ist (Art. 5 Absatz 3).

Es gab immer wieder gewerkschaftliche Vorstöße (Künstlergewerkschaft; GDBA „Genossenschaft Deutscher BühnenAngehöriger“) die Befristung einzuschränken und Sonderregelungen zu schaffen, allerdings hat das Bundesarbeitsgericht die Befristung im NV-Bühnen-Vertrag zum Erhalt der grundgesetzlich geschützten Kunstfreiheit, in der bestehenden rechtlichen Form wiederholt für rechtens erklärt und bestätigt.

Befristete Arbeitsverträge enden in der Regel automatisch mit dem Ablauf des Vertragszeitraums (z.B. Intendantenvertrag), während der NV-Bühnenvertrag sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, außer es kommt zu einem begründetem Nichtverlängerungsverfahren.

Diese besondere Regelung der automatischen Verlängerung ist als ein spezieller Schutz für die künstlerischen Mitarbeiter*innen zu begreifen.

Nichtverlängerungen der NV-Bühnen-Verträge sind darüber hinaus auch nur und ausschließlich zum 31.Oktober einen Jahres auszusprechen, was automatisch dazu führt, dass bis zum Auslaufen des bestehenden befristeten Vertrages es immer noch 10 Monate dauert, damit sich der/die künstlerischen Mitarbeiter*in neu orientieren kann.

Der Deutsche Bühnenverein und die GDBA verständigen sich immer wieder darüber, wie die Arbeitsbedingungen der Künstler*innen zu verbessern sind, ohne die künstlerische Freiheit zu beeinträchtigen.

 

 

AKTUELL:

Im Oktober 2017 haben sich die GDBA und der Deutschen Bühnenverein (Arbeitgeberverband; die Stadt Erlangen ist als Rechtsträger des Erlanger Theaters hier Mitglied) auf folgende Neuerungen geeinigt: ab 1. April 2018 gilt für Künstler*innen an deutschen Theatern u.a. eine erhöhter Schutz u.a. während Schwangerschaft:

„Der Ausspruch einer Nichtverlängerungsmitteilung […] während der Schwangerschaft ist unzulässig, wenn die Frau die Schwangerschaft dem Arbeitgeber vor dem Anhörungsgespräch […] durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen hat und ist auch unzulässig bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung.“

 

Mit diesem Verhandlungsergebnis verfolgen der Bühnenverein und die Künstlergewerkschaft das gemeinsame Ziel, die Arbeitsbedingungen an Theatern zu modernisieren und zu reformieren.

Das Theater Erlangen agiert nach diesen tariflich ausgehandelten Bedingungen und dem geltenden Recht des Tarifvertrages. Darüber hinaus hat das Theater Erlangen im Zuge des „Stadttheater der Zukunft“-Diskurses bereits maßgebende und über den Tarifvertrag hinaus reichende Verbesserungen für die Mitarbeiter eingeführt: so liegen die Gagen schon seit Jahren über dem Mindestlohn, Arbeitszeitkarten erfassen die Arbeitszeit auch des künstlerischen Personals (was Deutschlandweit an Theatern höchst unüblich ist) und Teilzeitmodelle wurden auch für NV-Bühne-Mitarbeiter geschaffen. Es wurden und werden auch NV-Bühnen-Verträge mit deutlich längerer Laufzeit (max. Intendanzvertrag bis 2014) geschlossen, wenn es von Kolleg*innen gewünscht wurde und es sich für das Theater auch als perspektivisch sinnvoll darstellt. Seit dieser Spielzeit finden ferner monatliche Ensembleversammlungen, jeweils im Wechsel mit und ohne die Theaterleitung statt. Ebenfalls unterstützt die Theaterleitung das gewerkschaftliche (GDBA) und theaterreformatorische Engagement der Mitarbeiter (etwa im Ensemblenetzwerk) durch Freistellungen von Proben und Dienstzeiten.

Trotz dieser Offenheit und Flexibilität kann und muss das Theater in erster Linie nach künstlerischen Kriterien agieren um die Zukunft des Theaters zu planen. Der Tarifvertrag ist die Basis für diese schöpferische und kreative Arbeit.

Die Stadt Erlangen als Rechtsträger des Theaters und Mitglied des Deutschen Bühnenvereins sollte dieser neuen Tarifregelung ebenfalls folgen und sich nicht gegen den eigenen Arbeitnehmerverband durch stadtinterne Regelungen stellen. Nur so kann die künstlerische Freiheit des Theaters auch dauerhaft bewahrt werden. (zu Punkt 4 // Antrag vom 3.12.2017)

 

 

zu 1. a) NICHTVERLÄNGERUNGSSCHUTZ

 

Die Forderung der erlanger linken in 1. a) ist für das Theater nicht denkbar, da anders als in der neuen Tarifvereinbarung die erlanger linke am Ende, d.h. „…nach Mutterschutz und Elternzeit“, einen Nichtverlängerungsschutz fordert, während der neue Tarifvertrag explizit einen Nichtverlängerungsschutz während Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Entbindung/Fehlgeburt festgelegt hat.

Entscheidend für diese Regelung ist dabei, dass der einmalige Nichtverlängerungstermin (31.Okt.) davon nicht berührt wird und somit immer mitgedacht werden muss.

 

zu 1. b) NICHTVERLÄNGERUNG OBLEUTE/ENSEMBLESPRECHER*INNEN

 

Im Allgemeinen sieht das Bühnenrecht einen „Nichtverlängerungsschutz für gewählte Vertrauensleute [gibt es am Theater gar nicht], Obleute und Ensemblesprecher*innen des künstlerischen Personals“ nicht vor. Das gewerkschaftliche Engagement, etwa von Schauspieler*innen, Theaterpädagoginnen und Mitarbeiter*innen aus Dramaturgie und Betriebsbüro, kann keinerlei Auswirkungen auf Verlängerung oder Nichtverlängerung haben, da hierbei allein künstlerische oder betriebliche Gründe berücksichtigt werden dürfen.

 

 


Anlagen:             Antrag-Nr. 028/2017 erlanger linke