Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Verfahren
Die Bayerische Staatsregierung hat die Durchführung einer Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde im Jahr 2016 ein Beteiligungsverfahren u.a. zu den Themen
- Zentrale Orte,
- Raum mit besonderem Handlungsbedarf,
- Anbindegebot und
- Höchstspannungsleitungen
begonnen. Die Stadt Erlangen hat dazu am 07.November 2016 die vom Stadtrat beschlossene Stellungnahme (siehe Anlage 1) abgegeben.
Der Bayerische Landtag hat am 09 November 2017 dem Entwurf der Staatsregierung zur Teilfortschreibung des LEP mit Maßgaben zugestimmt. Durch diese Maßgaben ergeben sich Änderungen an der Teilfortschreibung. Zu diesen Änderungen wird ein erneutes Beteiligungsverfahren durchgeführt.
Aufgrund des erforderlichen zeitlichen Vorlaufs war eine beschlussmäßige Behandlung der erneuten städtischen Stellungnahme (siehe Anlage 2) im UVPA bzw. Stadtrat nicht möglich. In der Sitzung des Stadtrats vom 07.12.2017 wurde der Fraktionsantrag 168/2017 von SPD und Grüner Liste mündlich beantwortet. Die städtische Stellungnahme zur Teilfortschreibung des LEP Bayern 2017 greift die im Antrag genannten Punkte auf.
Inhalte der Teilfortschreibung LEP 2017
· Zentrale Orte
Im LEP werden als zusätzliche Stufe Regionalzentren ausgewiesen. Regionalzentren sollen in ihrer überregional bedeutsamen Versorgungsfunktion weiterentwickelt werden und zur Stärkung des Umlandes positive Impulse setzen. Die Städte Würzburg, Regensburg und Ingolstadt werden in diese Kategorie eingestuft. Zudem erfolgen weitere Aufstufungen im Bereich der Mittel- und Oberzentren. In der näheren Umgebung von Erlangen haben sich keine Veränderungen mehr ergeben. (Die Anlagen 3 und 4 zeigen die Änderungen der Teilfortschreibung 2017 gegenüber dem gültigen LEP von 2013)
· Anbindegebot
Für die Zulässigkeit von Gewerbe- und Industriegebieten an Autobahnanschlussstellen, Zubringerstraßen oder an einem Gleisanschluss sowie für interkommunale Gewerbe- und Industriegebiete werden zusätzliche Kriterien eingeführt: Die Planungen dürfen das Orts- und Landschaftsbild nicht wesentlich beeinträchtigen und es darf kein geeigneter angebundener Alternativstandort vorhanden sein.
· Einzelhandelsgroßprojekte
Die mit dem LEP 2013 neu eingeführten Regelungen für Agglomerationen von Einzelhandelsbetrieben sowie für Nahversorgungsbetriebe eröffnen laut Begründung der Änderung einen Auslegungsspielraum, der nicht dem Willen des Normgebers entspricht. Mit der Klarstellung beider Regelungen sollen werden diese nun so gefasst werden, dass keine dem Willen des Normgebers zuwiderlaufende Auslegung ermöglicht wird.
Aus den Änderungen ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Stadtgebiet Erlangens.
Stellungnahme
Die Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 2) bekräftigt nochmals die im Jahr 2016 vom Stadtrat beschlossene Stellungnahme. Darüber hinaus werden die neuerlichen Änderungen sinngemäß beurteilt.
Die Stadt Erlangen hat im Verfahren fristwahrend bis 22. Dezember 2017 ihre Stellungnahme abgegeben. Diese wurde zusätzlich dem Planungsverband Region Nürnberg zur Erarbeitung einer regionalen Stellungnahme vorab zur Kenntnis gegeben.
Anlagen:
Anlage 1: Stellungnahme der Stadt Erlangen zum LEP Entwurf 2016
Anlage 2: Stellungnahme der Stadt Erlangen zum LEP Entwurf 2017
Anlage 3: Strukturkarte LEP 2013
Anlage 4: Strukturkarte LEP Entwurf 2017
Anlage 5: Fraktionsantrag Nr. 168 von SPD und Grüner Liste
Anlage 6: Protokollvermerk aus der Sitzung des Stadtrats vom 07.12.2017