Betreff
Hydraulische Sanierung Nürnberger Straße
Dringlichkeitsantrag Grüne Liste Nr. 162/2017 vom 21.11.2017
Baumaßnahme EBE Ohmplatz
Vorlage
EBE/008/2017
Aktenzeichen
EBE
Art
Beschlussvorlage

Variante A:

Der Dringlichkeitsantrag Grüne Liste Nr. 162/2017 vom 21.11.2017 ist damit bearbeitet.

Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen.

 

Variante B:

Die Maßnahme, wie vom EBE geplant wird vorerst nicht fortgeführt. Die Planungen zum Trassenverlauf und zur Durchführung der Leitungsverlegung werden soweit konkretisiert, dass die Auswirkungen auf den Baumbestand abschätzbar werden.
Im Anschluss wird der Trassenverlauf realisiert, der für den Baumbestand und die Grünflächen die geringeren negativen Auswirkungen hat.

 


Mit Antrag Nr. 162/2017 beantragt die Grüne Liste,

 

„im Stadtrat bzw. im zuständigen BWA den genauen Verlauf der geplanten Maßnahme auch anhand eines Übersichtplanes und dessen mehrfacher Änderung darzustellen. Insbesondere die Baumstandorte und die Anzahl der nach aktueller Planung zu fällenden Bäume soll aufgezeigt werden.

Es soll eine Abstimmung darüber durchführen zu lassen, ob die Maßnahme, wie vom EBE nunmehr geplant, durchgeführt werden soll. Oder ob doch für den Erhalt von acht Bäumen das Kabel der Telekom verlegt werden soll, was nach Auskunft des EBE ca. 500.000 € zusätzlich kosten würde.“

 

 

Hierzu folgende Ausführungen seitens des EBE: zu Variante A:

 

Nachdem durch die Ausschreibung und die geänderte Bauart das Vorhaben geändert wurde und sich Einsparungen sowohl zeitlich wie finanziell aufgezeigt haben, wurden die Arbeiten nun vergeben und die Baustelle von der Baufirma bezogen. Bei der genaueren Sondierung des gesamten Baufeldes ist entdeckt worden, dass ein vorhandenes Telekommunikationskabelbündel nicht wie ursprünglich angenommen ohne größeren Aufwand und Risiko verlegt werden kann. Die Kabel (u.a. Glasfaserkabel) wiegen über 30 Tonnen und es wären bei einem Ausfall nach Aussage des Telekommunikationsunternehmens große Bereiche der Erlanger Südstadt mit Gewerbe (Siemens, Areva, etc.) und auch die Verkehrssignalanlagen (Ampeln) betroffen. Bei evtl. Komplikationen oder einem Schadensfall bei den Bau- und Baggerarbeiten wäre die komplette Südstadt betroffen. Dieses Risiko erscheint dem EBE und der ausführenden Firma wie auch dem Telekommunikationsunternehmen derzeit zu groß.

Unter Abwägung dieser neuen Erkenntnisse wurde unter den fachlich Beteiligten festgelegt, das Telekommunikationsleitungsbündel nicht zu verändern (im Schadensfall wären die Auswirkungen sehr groß), sondern die bereits beschlossene und mit dem Betrieb für Stadtgrün abgestimmte 400 m lange Kanaltrasse auf einer Länge ca. 100 m entlang der dann unberührten Telekommunikationsleitung verlaufen zu lassen. Die Trasse verschiebt sich daher im Bereich der Telekommunika-tionsleitung um ca. 0 - 4 m Richtung Osten und schwenkt dann wieder auf die beschlossene

Trasse zurück.

Mit dieser modifizierten Trasse sind nach derzeitigem Kenntnisstand 6 weitere Bäume betroffen - u.a. der Shenzen-Partnerschaftsbaum, der aber verpflanzt und wieder eingesetzt werden soll.

Insgesamt sind durch die 400 m lange Kanaltrasse 13 Bäume betroffen, die gefällt oder verpflanzt (geplant bei 3 weiteren Jungbäumen) werden müssen. Dies entspricht der gleichen Anzahl an Bäumen, die auch beim Bau des Regenrückhaltebeckens auf der Westseite des Ohmplatzes

hätten weichen müssen.

 

Auf Nachfrage, welcher Aufwand es sein würde, das Kabel temporär zu verlegen wurden seitens des Telekommunikationsunternehmen die Kosten für das Herauslegen und Sichern des Telekommunikationsleitungsbündels und nach Abschluss der Kanalmaßnahme das Rückverlegen grob geschätzt. Unter der Berücksichtigung der Baunebenkosten sind hierfür Kosten in Höhe von ca. 380.000,- € brutto zu erwarten. Weiterhin würde die bereits unter Vertrag stehende Baufirma für die bereits getätigten Aufwendungen, Stillstandskosten, Baustellenräumung und Wiedereinrichtung nach Verlegung der Telekommunikationsleitungen die ihr entstehenden Kosten geltend machen. Der EBE schätzt hierfür mindestens weitere 100.000,- €.

Durch das provisorische Umverlegen und Sichern der Telekommunikationsleitung wäre auch die angestrebte Bauzeit in den vegetationsarmen Wintermonaten nicht mehr zu halten.

 

Die Situation ist auch für den EBE und für das Vorhaben nicht erfreulich, aber in einer Risikobewertung haben wir uns zu dem leichten Verschwenk entschlossen.

Selbstverständlich wird dem weiteren Baumerhalt und Baumschutz höchstmögliche Priorität eingeräumt. Es ist auch weiterhin geplant die spätere Oberflächengestaltung, inklusive Beregnungsanlagen und Bepflanzung intensiv zu gewährleisten und auf Kosten des EBE´s durchführen zu

lassen.

Durch die Baumaßnahme Nürnberger Straße/Ohmplatz können zukünftig nach jedem Regenereignis ca. 4400 m³ mehr Abwasser ins Klärwerk geleitet und gereinigt werden.

 

 

Ausführungen EB 77 zu Variante B:

Die am 19.09.17 im Werkausschuss EBE beschlossene Planung und der darin enthaltene Trassenverlauf ließen 5 Baumfällungen erwarten.

Nach Einschätzung des EB 77 sind für den nunmehr vom EBE geänderten Trassenverlauf (Variante A) 13 Baumfällungen sicher zu erwarten. 5 weitere Bäume sind gefährdet und können je nach Bauverlauf  unter Umständen nicht gehalten werden. Zusätzlich sind zwei Staudenbeete, 10 Meter Formhecke und diverse Strauchpflanzungen betroffen. Insgesamt stellt der veränderte Trassenverlauf unter der Zielsetzung maximaler Baum- und Grünflächenerhalt eine deutliche Verschlechterung dar.

Nach Beginn der Baumaßnahme haben Rücksprachen mit den ausführenden Firmen ergeben, dass die genannten Auswirkungen für den ursprünglichen Trassenverlauf (Beschluss vom 19.09.17, 5 Baumfällungen) nur eine sehr unsichere Einschätzung darstellen. Konkrete Angaben, wie ein Verlegen des Leitungspaketes in der Praxis durchgeführt werden könnte, und welcher Bauraum dafür erforderlich wäre, liegen derzeit nicht vor. Für eine verlässliche Stellungnahme seitens EB 77 zu den Konsequenzen der Baumaßnahme und damit auch für eine belastbare Entscheidungsgrundlage in den politischen Gremien sind solche Angaben aber zwingend erforderlich. Anderenfalls besteht das Risiko, dass nun eine Variante gewählt wird, die zum jetzigen unzureichenden Planungsstand weniger Baumfällungen erwarten lässt, als bei der praktischen Umsetzung dann tatsächlich eintreten.

EB 77 stellt folglich den Antrag Variante B, die eine Entscheidung erst nach Konkretisierung der Planung und nach Klärung offener Fragen vorsieht. Die Lösung mit den für den Baumbestand und die Grünflächen geringeren negativen Auswirkungen wäre gegebenenfalls auch bei höheren Kosten umzusetzen.

 

 

 


Anlagen:        Dringlichkeitsantrag Grüne Liste Nr. 162/2017 vom 21.11.2017