Hahnemannstraße 20; Fl.-Nr. 1209/56;
Az.: 2017-700-VV/2017-1153-VV
Das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben und die erforderlichen Befreiungen werden nicht erteilt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das
Bauvorhaben hervor?)
Bebauungsplan: |
111, 1. Deckblatt |
Gebietscharakter: |
Allgemeines Wohngebiet (WA) |
Widerspruch zum Bebauungsplan: |
Dachform: Flachdach , festgesetzt
Sattel-/Walmdach mind. 18-25° |
Ortsbesichtigung: |
ja |
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Das bestehende Wohnhaus soll abgebrochen werden und
stattdessen ein Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage errichtet werden. Das
Bauvorhaben widerspricht dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 111, 1.
Deckblatt. Von Seiten der Stadtverwaltung wird eine Befreiung von der
Dachform und der Geschossanzahl aus städtebaulichen Gründen nicht
befürwortet. Die Grundzüge der Planung werden berührt und die Dachlandschaft
und das Ortsbild (Eingeschossigkeit mit Satteldach) im Geltungsbereich des
Deckblattes zum Bebauungsplan ist bisher homogen und es sollte kein
Bezugsfall geschaffen werden. Den Antragstellern wurde dies schriftlich mitgeteilt. Zudem fand eine Besprechung zum Ergebnis der Antragsprüfung statt. Am 23.10.2017 wurde ein neuer
Bauantrag (2017-1153-VV) eingereicht. Die Änderungen beziehen sich lediglich
auf die Gebäudehöhe (um 30 cm reduziert) und die Flachdächer werden begrünt.
Die Grundfläche des Wohngebäudes wurde um ca. 9 m² erhöht. |
Vor Beschlussfassung wurde eine Ortsbesichtigung durch die
Mitglieder des Bau- und Werkausschusses durchgeführt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Nachbarbeteiligung: ja, südlicher Nachbar hat zugestimmt, nördliche Nachbarunterschriften fehlen.
Anlagen: Lageplan
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