Ebrardstraße 88, 88a; Fl.-Nr. 1209/11;
Az.: 2017-920-VO
Das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben und die erforderliche Befreiung von der Geschossanzahl wird nicht erteilt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das
Bauvorhaben hervor?)
Bebauungsplan: |
111, 1.Deckblatt |
Gebietscharakter: |
Allgemeines Wohngebiet (WA) |
Widerspruch zum Bebauungsplan: |
2 Vollgeschosse, festgesetzte Geschossanzahl I Überschreitung der südlichen Baugrenze um 0,50 m Geschossflächenzahl (GFZ) 0,63, zulässig
0,4 |
Ortsbesichtigung: |
ja |
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Gegenstand des Antrags auf Vorbescheid ist die Errichtung eines Doppelhauses mit Carports. Das bestehende Wohnhaus soll abgebrochen werden und durch den Neubau ersetzt werden. In der Planversion vom 07.11.2018 werden 2 Satteldächer mit jeweils 18° Dachneigung hinter einer Attika errichtet. Es entsteht der Eindruck eines Flachdaches.
Mit dem Vorbescheid soll die Frage der planungsrechtlichen
Zulässigkeit geklärt werden. Von Seiten der Stadtverwaltung wird
1.eine Befreiung von der Geschossanzahl aus städtebaulichen Gründen nicht
befürwortet, da die Grundzüge der Planung berührt werden. Die Dachlandschaft in
der Umgebung ist homogen und es sollte kein Bezugsfall geschaffen werden.
2. Die Überschreitung der Baugrenze ist geringfügig und wird befürwortet.
3. Die Unterbauung der Carports durch Kellerräume wird befürwortet.
4. Die Überschreitung der GFZ wird auf Grund der Hanglage
befürwortet.
Vor Beschlussfassung wurde eine Ortsbesichtigung durch die Mitglieder des Bau- und Werkausschusses durchgeführt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Nachbarbeteiligung: Wurde durchgeführt, südlicher Nachbar hat unterschrieben.
Anlagen: Lageplan
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