Betreff
Sanierung/Teilerneuerung der Steinforstgrabenverrohrung unterhalb der Schallershofer Straße und dem Kosbacher Damm BW 5.41
Vorlage
66/220/2017
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Die Verwaltung wird beauftragt die Steinforstgrabenverrohrung unterhalb der Schallershofer Straße und dem Kosbacher Damm, wie in der Begründung beschrieben, zu sanieren und die Teilerneuerung (Relinigverfahren) durchzuführen.

Den ausgehängten Plänen:  

 

            - Lageplan      

            - Querschnitt Durchlässe      

            - Schachtbauwerk Kosbacher Damm

           

wird zugestimmt.


 

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Durch die Teilerneuerung des Stahlrohrdurchlasses der Schallershofer Straße und dem Kos-bacher Damm wird bei den beiden genannten Steinforstgrabenverrohrungen die Standsicher-heit, Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit wieder hergestellt.   

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Gemäß den im Jahr 2013 bzw. 2016 durchgeführten Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 ergab sich ein kritischer Bauwerkszustand mit Durchrostungen, Ausbrüchen und Verdrückungen des Bauwerks. Neben der eingeschränkten Standsicherheit besteht insbesondere durch die Aus-brüche und dem damit verbundenen Materialeintrag die Gefahr von Setzungen und Einbrüchen des darüber liegenden Straßenkörpers. Dies wurde im zugehörigen Bedarfsbeschluss vom 27.01.2015 beschrieben und die Erforderlichkeit der Maßnahme beschlossen. Entgegen dem damaligen Sachstand hat eine detaillierte Nachrechnung ergeben, dass eine kostengünstigere Sanierung mittels eines sog. Reliningverfahrens möglich ist. Auf dieser Grundlage wurde die vorliegende Entwurfsplanung erarbeitet.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Verrohrung des Steinforstgrabens im dargestellten Ausbaubereich besteht aus zwei Stahl-rohren DN1800. Der Ausbaubereich erstreckt sich vom Einlaufbauwerk im Weiherbereich bis zum ersten Knick nach ca. 86 m. An dieser Stelle wird ein neues Schachtbauwerk erstellt.

Unter Berücksichtigung der mit dem Amt für Umweltschutz und Energiefragen - Gewässer-schutz - abgestimmten Bemessungswassermenge ist es möglich, in die vorhandenen Stahlrohrdurchlässe jeweils ein Rohr mit einem Durchmesser DN 1400 einzuziehen und den Zwischen-raum kraftschlüssig zu verpressen (sog. Relining).

Die Gesamtkosten der Sanierung mit einer Länge von 2 x 86 m belaufen sich gemäß einer Kostenschätzung einschließlich Planungskosten auf ca. 560.000,- €.

Die Maßnahme soll im Anfang 2018 ausgeschrieben und im Frühjahr 2018 durchgeführt wer-den. Verkehrliche Einschränkungen entstehen voraussichtlich durch die Maßnahme nicht.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

560.000 €

bei IPNr.: 541.815

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.815

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

              sind nicht vorhanden

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren

 

                          nicht veranlasst

                          veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 

 

                                                                                               13.11.2017, gez. Deuerling

                                                                                               Datum, Unterschrift

 


Anlagen:        - Übersichtslageplan

                        - Lageplan Ausbaubereich