DA-Bau-Beschluss Entwurfsplanung Straßenbau
Der Bau- und Werkausschuss beschließt:
Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Entwurfsplanung zum Neubau eines Geh- und Radweges im Regnitzgrund zwischen Erlangen-Bruck und Frauenaurach gemäß
4 Lagepläne M 1:500 Plan-Nr.: 2-1702.1.1-E bis 1.4-E
3 Höhenpläne M 1:500/50 Plan-Nr.: 2-1702.3.1-E bis 3.3-E
4 Regelquerschnitte M 1:50 Plan-Nr.: 2-1702.4.1-E bis 4.4-E
2 Bauwerksskizzen M 1:100/1:50 Plan-Nr.: 3-17.BW1 bis BW2
wird zugestimmt. Die Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Der Regnitzgrund gilt als wichtiges Naherholungsgebiet für die Erlanger Bürger und ist als Landschaftsschutz- sowie Überschwemmungsgebiet ausgewiesen. Im Jahr 2007 musste die vorhandene Holzbrücke über die Aurach aus Sicherheitsgründen abgebaut werden. Eine Er-neuerung war aus Gründen des Natur- und Artenschutzes nicht mehr möglich. Seitdem ist es nicht mehr möglich den Talgrund zwischen Bahndamm und Herzogenauracher Damm in Nord-Süd-Richtung durchgängig zu queren. Ebenso ist der Weg nördlich entlang des Bahndammes in Ost-West-Richtung nur größtenteils provisorisch befestigt und die Querung der Regnitz nur eingeschränkt (Treppe mit Schieberampe zur Brücke) möglich. Ziel dieser Planung ist es zum einen den Regnitzgrund für Spaziergänger und den touristischen Ausflugsverkehr erlebbar zu machen. Zum anderen soll durch den barrierefreien und verkehrssicheren Ausbau die Er-schließung des Regnitzgrundes für den Radverkehr und somit die Verbindung der Stadtteile Erlangen-Frauenaurach und Kriegenbrunn im Stadtwesten mit den Stadtteilen Erlangen-Bruck und Eltersdorf im Stadtosten verbessert werden. Dies wirkt sich unter anderem positiv auf die Schulwegsicherheit, insbesondere für den Schülerverkehr aus dem Stadtteil Frauenaurach zum Emmy-Noether-Gymnasium und zur Werner-von-Siemens Realschule in Erlangen-Bruck aus.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Auf der Grundlage des Stadtratbeschlusses vom 08.12.2016 wurde durch das beauftragte In-genieurbüro Weyrauther in Abstimmung mit der Verwaltung für die Vorzugsvarianten die Ent-wurfsplanung für den Neubau eines Geh- und Radweges im Regnitzgrund zwischen Erlangen-Bruck und Frauenaurach erarbeitet.
Die Querschnittsaufteilung und die Oberflächenbefestigung sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.
Die Flutbrücke sowie die Rampe in den Regnitzgrund im Anschluss an die bestehende Brücke über die Regnitz werden behindertengerecht ausgeführt. Zudem wird vor der bestehenden Regnitzbrücke im Verlauf der Fürther Straße eine barrierefreie Geh- und Radwegquerung ein-gebaut.
Das anfallende Oberflächenwasser versickert breitflächig über die angrenzenden Böschungen.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden.
Es ist vorgesehen im Anschluss das Ingenieurbüro Weyrauther mit der 3. Stufe der Ingenieur-leistungen für die Ingenieurleistungen nach HOAI gemäß Ingenieurvertrag vom 26.11.2015 zu beauftragen, die Baumaßnahme auszuschreiben mit dem Ziel der baulichen Umsetzung ab Frühjahr 2018.
Der
Zuwendungsantrag für diese Maßnahme wurde fristgerecht zum 30.09.2017 bei der
Regie-rung von Mittelfranken eingereicht. Mit einer Förderung nach Art. 13c FAG
in Höhe von ca.
65 % der zuwendungsfähigen Kosten wird gerechnet. Die Kostenberechnung auf
Basis der Entwurfsplanung ergibt ein Investitionsvolumen in Höhe von 1.357.000
€.
Für die Dauer der Schleusenerneuerung in Kriegenbrunn und der damit verbundenen Sperrung des vorhandenen Geh- und Radweges über den Kanal soll der zur Beschlussfassung vorgelegte Abschnitt 1 des Geh- und Radweges durch den Regnitzgrund als Umleitungsstrecke für den Radverkehr ausgewiesen werden. Hierzu wurde mit dem Träger des Vorhabens (Wasser-straßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), vertreten durch das Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg) eine Verwaltungsvereinbarung über die Kostenbeteiligung abge-schlossen. Auf den einstimmigen Stadtratsbeschluss vom 29.06.2017 wird hingewiesen. Der Kostenteilungsschlüssel ist entsprechend der Verwaltungsvereinbarung noch abzustimmen. Nach derzeitigem Stand entfallen auf die WSV ca. 325.000 € der Kostenteilungsmasse.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
ca. 1.357.000 € |
bei IPNr.: 541.821 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
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bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind bei IvP-Nr. 541.821 im Entwurf des Investitionsprogramms für den HH 2018 wie folgt vorgesehen:
2018: 1.150.000 €
zzgl.
VE für 2019 250.000 €
sind nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die
Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt
gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
04.10.2017, gez. Deuerling
Datum,
Unterschrift
Anlagen: Anlage 1: Übersichtslageplan
Anlage 2.1 bis 2.4: Lagepläne
Anlage 3.1 bis 3.4: Regelquerschnitte