Betreff
Neubau eines Geh- und Radweges im Regnitzgrund zwischen Erlangen-Bruck und Frauenaurach
DA-Bau-Beschluss Entwurfsplanung Straßenbau
Vorlage
66/210/2017
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Bau- und Werkausschuss beschließt:

Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Entwurfsplanung zum Neubau eines Geh- und Radweges im Regnitzgrund zwischen Erlangen-Bruck und Frauenaurach gemäß          

 

4 Lagepläne                            M 1:500                      Plan-Nr.: 2-1702.1.1-E bis 1.4-E

3 Höhenpläne                         M 1:500/50                 Plan-Nr.: 2-1702.3.1-E bis 3.3-E

4 Regelquerschnitte               M 1:50                        Plan-Nr.: 2-1702.4.1-E bis 4.4-E

2 Bauwerksskizzen                M 1:100/1:50              Plan-Nr.: 3-17.BW1 bis BW2

 

wird zugestimmt. Die Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Regnitzgrund gilt als wichtiges Naherholungsgebiet für die Erlanger Bürger und ist als Landschaftsschutz- sowie Überschwemmungsgebiet ausgewiesen. Im Jahr 2007 musste die vorhandene Holzbrücke über die Aurach aus Sicherheitsgründen abgebaut werden. Eine Er-neuerung war aus Gründen des Natur- und Artenschutzes nicht mehr möglich. Seitdem ist es nicht mehr möglich den Talgrund zwischen Bahndamm und Herzogenauracher Damm in Nord-Süd-Richtung durchgängig zu queren. Ebenso ist der Weg nördlich entlang des Bahndammes in Ost-West-Richtung nur größtenteils provisorisch befestigt und die Querung der Regnitz nur eingeschränkt (Treppe mit Schieberampe zur Brücke) möglich. Ziel dieser Planung ist es zum einen den Regnitzgrund für Spaziergänger und den touristischen Ausflugsverkehr erlebbar zu machen. Zum anderen soll durch den barrierefreien und verkehrssicheren Ausbau die Er-schließung des Regnitzgrundes für den Radverkehr und somit die Verbindung der Stadtteile Erlangen-Frauenaurach und Kriegenbrunn im Stadtwesten mit den Stadtteilen Erlangen-Bruck und Eltersdorf im Stadtosten verbessert werden. Dies wirkt sich unter anderem positiv auf die Schulwegsicherheit, insbesondere für den Schülerverkehr aus dem Stadtteil Frauenaurach zum Emmy-Noether-Gymnasium und zur Werner-von-Siemens Realschule in Erlangen-Bruck aus.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Auf der Grundlage des Stadtratbeschlusses vom 08.12.2016 wurde durch das beauftragte In-genieurbüro Weyrauther in Abstimmung mit der Verwaltung für die Vorzugsvarianten die Ent-wurfsplanung für den Neubau eines Geh- und Radweges im Regnitzgrund zwischen Erlangen-Bruck und Frauenaurach erarbeitet.

Die Querschnittsaufteilung und die Oberflächenbefestigung sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.

Die Flutbrücke sowie die Rampe in den Regnitzgrund im Anschluss an die bestehende Brücke über die Regnitz werden behindertengerecht ausgeführt. Zudem wird vor der bestehenden Regnitzbrücke im Verlauf der Fürther Straße eine barrierefreie Geh- und Radwegquerung ein-gebaut.

Das anfallende Oberflächenwasser versickert breitflächig über die angrenzenden Böschungen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden.

Es ist vorgesehen im Anschluss das Ingenieurbüro Weyrauther mit der 3. Stufe der Ingenieur-leistungen für die Ingenieurleistungen nach HOAI gemäß Ingenieurvertrag vom 26.11.2015 zu beauftragen, die Baumaßnahme auszuschreiben mit dem Ziel der baulichen Umsetzung ab Frühjahr 2018.

Der Zuwendungsantrag für diese Maßnahme wurde fristgerecht zum 30.09.2017 bei der Regie-rung von Mittelfranken eingereicht. Mit einer Förderung nach Art. 13c FAG in Höhe von ca.
65 % der zuwendungsfähigen Kosten wird gerechnet. Die Kostenberechnung auf Basis der Entwurfsplanung ergibt ein Investitionsvolumen in Höhe von 1.357.000 €.

Für die Dauer der Schleusenerneuerung in Kriegenbrunn und der damit verbundenen Sperrung des vorhandenen Geh- und Radweges über den Kanal soll der zur Beschlussfassung vorgelegte Abschnitt 1 des Geh- und Radweges durch den Regnitzgrund als Umleitungsstrecke für den Radverkehr ausgewiesen werden. Hierzu wurde mit dem Träger des Vorhabens (Wasser-straßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), vertreten durch das Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg) eine Verwaltungsvereinbarung über die Kostenbeteiligung abge-schlossen. Auf den einstimmigen Stadtratsbeschluss vom 29.06.2017 wird hingewiesen. Der Kostenteilungsschlüssel ist entsprechend der Verwaltungsvereinbarung noch abzustimmen. Nach derzeitigem Stand entfallen auf die WSV ca. 325.000 € der Kostenteilungsmasse.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

ca. 1.357.000 €

bei IPNr.: 541.821

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten
Jährliche Unterhaltskosten:
Straßenbau
Ingenieurbau



ca. 4.200 €
ca. 8.500 €

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen
Zuwendungen nach
Art. 13c FAG
Kostenanteil WSV
gem. Verwaltungsvereinbarung


ca. 605.000 €


ca. 325.000 €


bei IPNr.: 541.821 ES


bei IPNr.: 541.821 EDB

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind bei IvP-Nr. 541.821 im Entwurf des Investitionsprogramms für den HH 2018 wie           folgt vorgesehen:

                                                     2018:                           1.150.000 €
                                                     zzgl. VE für 2019           250.000 €

              sind nicht vorhanden

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren

 

                          nicht veranlasst

                          veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 

 

                                                                                               04.10.2017, gez. Deuerling

                                                                                               Datum, Unterschrift

 

 

 


Anlagen:        Anlage 1:                    Übersichtslageplan

                        Anlage 2.1 bis 2.4:     Lagepläne

                        Anlage 3.1 bis 3.4:     Regelquerschnitte