Betreff
Mittelbereitstellung für die Nachzahlung von Kanalbenutzungsgebühren an den EBE (Endabrechnung 2016)
Vorlage
66/206/2017
Aktenzeichen
VI/66
Art
Sitzungsvorlage Mittelbereitstellung

Die Verwaltung beantragt nachfolgende überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:

Erhöhung der Aufwendungen um

 

 


Kostenstelle 660090
Allgem. KST Amt 66

 


Produkt 54110010
Gemeindestraßen

196.000 € für


Sachkonto 524341
Kanalbenutzungsgebühren an EBE f. Gemeindestraßen


Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahme / Einsparung

 



Kostenstelle 201090
Allgem. KST Abt. Haushalt

in Höhe von

54110010
Gemeindestraßen

150.000 € bei

SK 414101
Zuschüsse für laufende Zwecke v. Land  (Kfz-Steuer)

 



Kostenstelle 200090
Allgemeine Kostenstelle Amt 20

in Höhe von

46.000 € bei


Sachkonto 551701
Zinsaufwendungen an Kreditinstitute

Produkt 61210010
Sonstige allgem. Finanzwirtschaft

 

 

 


1. Ressourcen

Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:

Für den Verwendungszweck Kanalbenutzungsgebühren 2017 stehen im allgemeinen Haushalt (Ansatz) zur Verfügung


1.821.000 €

Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz)  

0 €

Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von

0 €

Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von

0 €

 

 

Summe der bereits vorhandenen Mittel für Kanalbenutzungsgebühren 2017

1.821.000 €


Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung für Endabrechnung Kanalbenutzungsgebühren 2016 in 2017) 


2.017.000 €

 

Die Mittel werden benötigt     auf Dauer

                                                einmalig im Haushaltsjahr 2017

 

Nachrichtlich:

Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung         

 Das Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.

Verfügbare Mittel im Deckungskreis                                                                

 Die IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.

 

2. Ergebnis/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Schreiben vom 18.09.2017 wurde dem Amt 66 die Endabrechnung 2016 für den Straßenent-wässerungsanteil (Kanalbenutzungsgebühr öffentlicher Grund) vom EBE zugeschickt. Daraus ergibt sich ein Nachzahlungsbetrag in Höhe von 216.821,61 €, welcher am 30.10.2017 zur Zahlung fällig ist. Auf dem Sachkonto 524341 stehen jedoch nur noch 21.000,00 € zur Verfügung. Der für die Begleichung der Forderung fehlende Betrag in Höhe von 195.821,61 € soll deshalb auf dem Sachkonto bereitgestellt werden.

3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen

(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Nachzahlung aus der Endabrechnung der Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2016 wird aus Mehreinnahmen bei der Kfz-Steuer und aus dem Sachkonto 551701/Zinsaufwendungen gedeckt.

 

4. Prozesse und Strukturen

(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Zahlung der Kanalbenutzungsgebühren erfolgt nicht aus dem Budget des Amtes 66, sondern aus allgemeinen Haushaltsmitteln. Die Deckung der Nachzahlung erfolgt deshalb ebenfalls aus allgemeinen Haushaltsmitteln (Aufkommen aus Kfz-Steuer und Zinsaufwendungen).

 


Anlagen: