Die Verwaltung beantragt nachfolgende überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:
Erhöhung der Aufwendungen um
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196.000 € für |
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Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahme / Einsparung
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in Höhe von |
150.000 € bei SK
414101 |
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in Höhe von |
46.000 € bei |
Produkt
61210010 |
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1. Ressourcen
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
Für den Verwendungszweck
Kanalbenutzungsgebühren 2017 stehen im allgemeinen Haushalt (Ansatz) zur
Verfügung |
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Im Investitionsbereich stehen
dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) |
0 € |
Es stehen Haushaltsreste zur
Verfügung in Höhe von |
0 € |
Bisherige Mittelbereitstellungen
für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von |
0 € |
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Summe der bereits vorhandenen
Mittel für Kanalbenutzungsgebühren 2017 |
1.821.000
€ |
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Die Mittel werden
benötigt auf Dauer
einmalig im Haushaltsjahr 2017
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung €
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis €
Die
IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit
Schreiben vom 18.09.2017 wurde dem Amt 66 die Endabrechnung 2016 für den
Straßenent-wässerungsanteil (Kanalbenutzungsgebühr öffentlicher Grund) vom EBE
zugeschickt. Daraus ergibt sich ein Nachzahlungsbetrag in Höhe von 216.821,61
€, welcher am 30.10.2017 zur Zahlung fällig ist. Auf dem Sachkonto 524341
stehen jedoch nur noch 21.000,00 € zur Verfügung. Der für die Begleichung der
Forderung fehlende Betrag in Höhe von 195.821,61 € soll deshalb auf dem
Sachkonto bereitgestellt werden.
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Nachzahlung aus
der Endabrechnung der Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2016 wird aus
Mehreinnahmen bei der Kfz-Steuer und aus dem Sachkonto 551701/Zinsaufwendungen
gedeckt.
4. Prozesse und Strukturen
(Wie
sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Zahlung der Kanalbenutzungsgebühren erfolgt nicht aus dem Budget des
Amtes 66, sondern aus allgemeinen Haushaltsmitteln. Die Deckung der Nachzahlung
erfolgt deshalb ebenfalls aus allgemeinen Haushaltsmitteln (Aufkommen aus
Kfz-Steuer und Zinsaufwendungen).
Anlagen: