hier: Aufstellungsbeschluss
Für das Gebiet südlich der geplanten Schuckertstraße, östlich der Günther-Scharowsky-Straße und nördlich der Henri-Dunant-Straße (s. Anlage 1) ist ein Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel
der Planung
Das Unternehmen
Siemens plant, auf dem Gelände seines bisherigen Standorts südlich der
Paul-Gossen-Straße in den kommenden zwei Jahrzehnten ein zukunftsweisendes und
innovatives Campusquartier zu entwickeln. Dementsprechend soll das
Siemens-Areal durch ein qualitätvolles Konzept, welches u.a. hinsichtlich
Nutzung, Gestaltung, Verkehr und Natur / Landschaft den o.g. Anforderungen
gerecht wird, städtebaulich neu geordnet werden.
Hierzu hatte im Vorfeld in Abstimmung mit der Verwaltung ein
Planerauswahlverfahren mit städtebaulichem Ideenteil und architektonischem
Realisierungsteil durch die Vorhabenträgerin Siemens Real Estate GmbH & Co
OHG stattgefunden, dessen 1. Preis die Grundlage für die weitere Planung
bildet. Die Entwicklung des Plangebiets erfolgt unter Berücksichtigung eines
übergeordneten Masterplans (s. Anlage 2) in Schritten, d.h. dass räumlich
definierte Module nacheinander entwickelt werden. Für den Bereich der geplanten
Entwicklung im Modul 3 wurde der Masterplan in Teilen überarbeitet bzw. fortgeschrieben.
Mit dem Inkrafttreten
der beiden Bebauungspläne Nr. 435 – Siemens Campus Modul 1 – und Nr. 436 –
Siemens Campus Modul 2 – im Dezember 2016 ist die bauplanungsrechtliche
Grundlage für die ersten beiden Bauabschnitte vorhanden. Darüber hinaus ist die
bauliche Neuordnung des Modul 1 derzeit bereits in der Entstehung befindlich.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 437 – Siemens Campus Modul 3 – mit
integriertem Grünordnungsplan soll nun die bauplanungsrechtliche Grundlage für
die Umsetzung des nächstfolgenden Bauabschnitts geschaffen werden.
b) Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke
Flst.-Nrn. 451/18, 485, 485/6, 485/7, 486/1, 486/2, 486/3, 538, 543, 544,
544/2, 544/3 der Gemarkung Bruck, Teilflächen der Grundstücke Flst.-Nrn. 451/6,
483, 484, 484/1, 485/5, 485/8, 510, 539, 539/1, 539/2, 542, 544/1, 546, 563,
563/3, 563/7, 564, 565, 566/2 der Gemarkung Bruck und Teilflächen der
Grundstücke Flst.-Nrn. 1949/129 und 1949/311 der Gemarkung Erlangen. Die Größe
des Planbereichs beträgt ca. 6,2 ha.
c) Planungsrechtliche
Grundlage
Im wirksamen
Flächennutzungsplan (FNP) mit integriertem Landschaftsplan 2003 ist das
Plangebiet als gewerbliche Baufläche dargestellt. Der Bebauungsplan steht der
Darstellung im FNP nicht entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher nicht
erforderlich.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 437 werden Teilflächen des
bestehenden Bebauungsplans Nr. 251 überplant.
d) Rahmenbedingungen
Bei der Aufstellung des Bebauungsplans sind u.a. zu
berücksichtigen:
·
Nutzung
Hinsichtlich der geplanten gewerblichen Nutzungen sind
das städtebauliche Einzelhandelskonzept (SEHK) und das
Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Erlangen zu berücksichtigen.
·
Gestaltung
Die Grundlage für die Gestaltung des Plangebiets bilden
die Gestaltungsziele des 1. Preises des Planerauswahlverfahrens von KSP Jürgen
Engel Architekten GmbH. Die Straßenansichten sind in den Erdgeschossen als
Sockel und offen auszubilden, um einen urbanen Kontext zu erzielen.
·
Verkehr
Unter Beachtung der übergeordneten verkehrlichen
Rahmenbedingungen und im Hinblick auf die nachfolgend geplanten Bauabschnitte
ist für das gesamte Quartier ein verträgliches und gleichzeitig
leistungsfähiges Erschließungsnetz bezüglich des ruhenden und fließenden
motorisierten Individualverkehrs (MIV), des öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) sowie des Fußgänger- und Radverkehrs zu entwickeln.
·
Schallimmissionsschutz
Beeinträchtigende Schallimmissionen, die insbesondere
von Verkehrswegen (Straßenverkehr) sowie Gewerbeflächen auf das Plangebiet
einwirken und vom Plangebiet ausgehen, sind zu berücksichtigen. Wesentlich sind
hierbei die Auswirkungen des Verkehrslärms an den Kreuzungspunkten
Günther-Scharowksy-Straße und Henri-Dunant- Straße sowie Günther-Scharowsky und
der geplanten Schuckertstraße.
·
Natur und Landschaft
Der vorhandene Baumbestand und der spezielle
Artenschutz sind zu berücksichtigen.
e) Städtebauliche
Ziele
Die planerische Grundidee und die übergeordneten städtebaulichen Ziele für das Gesamtquartier „Siemens Campus“ wurden bereits in der Ausschreibung zum Planerauswahlverfahren definiert. In einem urbanen Umfeld soll eine moderne Arbeitsumgebung mit Büro-, Forschungs- und Laborarbeitsplätzen entstehen. Dazu soll ein Großteil des alten Immobilienbestands schrittweise durch moderne Gebäudestrukturen ersetzt und die notwendige infrastrukturelle Anbindung geschaffen werden.
Im Bereich des Modul 3 sollen verschieden große Bürogebäude, ein Labor-, Forschungs- und Bürogebäude, ein Hotel sowie ein Parkhaus entstehen. Ein Schulungsgebäude wurde im südlichen Teil des Gebiets an der Henri-Dunant-Straße bereits entsprechend des Masterplans errichtet.
Im Modul 3 wird neben der zentralen Grünachse des Siemens Campus in den Bebauungsplänen 435 und 436 ein zweites „grünes Band“ in Ost-West Richtung entstehen. Beide werden über einen Grünzug in Nord-Süd-Richtung miteinander verbunden. Eine zentral im Planungsgebiet liegende große Grünfläche bildet die Schnittstelle aus, wodurch insgesamt ein Netzwerk attraktiver Fußgänger- und Radwegdurchquerungen sichergestellt wird.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 437 – Siemens Campus Modul 3 – der Stadt Erlangen mit
integriertem Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Aufstellung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 437 für das Gebiet südlich des Siemens Campus Modul 2, östlich der Günther-Scharowsky-Straße und nördlich der Henri-Dunant-Straße (Anlage 1) nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB).
b) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3
Abs. 1 BauGB soll in der Form durchgeführt werden, dass der Planvorentwurf mit
Begründung einen Monat im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung zur
Einsicht dargelegt wird.
Darüber hinaus wird im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung eine Informationsveranstaltung stattfinden.
c) Frühzeitige Behördenbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange soll gleichzeitig mit der Unterrichtung der
Öffentlichkeit durchgeführt werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Übersichtslageplan mit
Geltungsbereich
2. Masterplan Siemens-Campus (Stand: Oktober 2017, Auszug)