hier: Vorbereitung der 71. Gesellschafterversammlung
Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss weist den Vertreter der Stadt Erlangen an, in der
71. Gesellschafterversammlung am 18.10.2017 folgenden
Beschlussvorlagen zuzustimmen:
· Wirtschaftsplanung für 2018
· Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dünkel & Partner mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 und der Prüfung der Geschäftsführung nach § 53 (1) Haushaltsgrundsätzegesetz
Die vom Vertreter der Stadt Erlangen in der
Gesellschafterversammlung abzugebenden
Stimmen bedürfen nach der Bayerischen Gemeindeordnung bzw. der Geschäftsordnung
des Stadtrates der Zustimmung/Beteiligung des Stadtrates bzw. des zuständigen
Ausschusses.
Wirtschaftsplanung 2018
Das Jahresergebnis 2018 soll sich laut Plan auf -127.600 € belaufen; nach einem Defizit von 31.128 € im Jahr 2016. Für das Jahr 2018 rechnet die IGZ-Geschäftsführung mit einer Abnahme der liquiden Mittel in Höhe von 26.500 € auf 962.570 €.
Die Umsatzerlöse liegen über der ursprünglichen Planung für
2017. Im laufenden Jahr ergab sich eine höhere Belegungsquote als vorhersehbar,
u. a. bedingt durch einen verzögerten Auszug
und eine Flächenerweiterung eines Mieters.
Bei den Umsatzzahlen wurde eine vorsichtige Prognose der Wiederbelegung der
Flächen zu-grunde gelegt, da die Geschäftsführung die aktuelle
Gründungssituation als sehr schwierig ansieht.
Der sonstige betriebliche Aufwand fällt in 2018 geringer als
in 2017 aus, da im laufenden Jahr
gutachterlich geforderte Brandschutzmaßnahmen und die Stilllegung von nicht
mehr nutzbaren Wasserleitungen durchgeführt wurden. Außerdem fielen höhere
Aufwendungen für die Instand-haltung technischer Anlagen an, mit denen in 2018
nicht zu rechnen ist.
Die mittelfristige Investitionsplanung für die Jahre 2014-2022 wird zur
Kenntnis genommen.
Beauftragung Wirtschaftsprüfer
Bei einer Ausschreibung im Jahr
2013 gab die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dünkel & Partner aus Fürth das
kostengünstigste Prüfungsangebot ab. Sie wurde deshalb mit der Prüfung der
Jahresabschlüsse 2013 bis 2016 beauftragt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
soll nun auch mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 und mit der Prüfung
der Geschäftsführung nach § 53 (1) Haushaltsgrundsätzegesetz beauftragt werden.
Anlagen:
Erfolgs-, Finanzplan und Investitionsplan