Betreff
Detaillierte Kosten- und Konfliktaufstellung bei der Nach- und Neupflanzung von Bäumen im Straßenraum mit dem Ziel wesentlich mehr Straßenbäume zu pflanzen;
hier: Antrag der Fraktion Grüne Liste Nr. 045/2017
Vorlage
66/205/2017
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Bei Nach- und Neupflanzungen von Bäumen im Straßenraum werden detaillierte Kostenschätzungen und Lösungsvorschläge für den Konfliktfall Baumstandort - Versorgungsleitung ausgearbeitet und in den Planungsprozess mit dem Ziel, wesentlich mehr Straßenbäume zu pflanzen, eingebunden.

Der Antrag der Grüne Liste Fraktion Nr. 045/2017 vom 07.04.2017 gilt somit als bearbeitet.


Sachbericht

In dem Abstimmungsgespräch mit den Versorgungsträgern und den betroffenen Ämtern war man sich einig, dass Bäume wertvoll für das Stadtklima sind und sie somit einen für die Lebensqualität der Stadtgesellschaft bedeutsamen Faktor darstellen. Das Ziel mehr Bäume im Straßenraum zu pflanzen wird deshalb tatkräftig unterstützt.

Seitens der Leitungsträger wird allerdings auch auf die grundsätzliche Einhaltung der geltenden Regelwerke hingewiesen, da nur hierdurch die Sicherheit der Anlagen und die Versorgung der Bürger gewährleistet werden kann.

Bei Nach- und Neupflanzungen von Bäumen im Straßenraum werden von EB77 als ausführende Dienststelle entsprechende Pläne mit den vorgesehenen Baumpflanzungen ausgearbeitet und mit den Leitungsträgern (ESTW, EBE, Telekom, etc.) und den betroffenen städtischen Dienststellen abgestimmt. Im Konfliktfall Baumstandort-Versorgungsleitungen werden die Leitungsträger bzw. die betroffenen städtischen Dienststellen konstruktive und wirtschaftliche Vorschläge für Schutzmaßnahmen, Leitungsumverlegungen oder sonstige Lösungen erarbeiten, einschließlich der damit verbundenen Kosten. Bei den Konfliktlösungen sind stets auch Alternativen zum Baum- und Leitungsschutz aufzuzeigen. Ziel der gemeinsamen Planung ist die Realisierung von Baumpflanzungen im Straßenraum.

Mit der Planung können somit auch die aufgezeigten Konflikte, Lösungen und Kosten in einer Ausschussvorlage eingebracht und den städtischen Gremien für die weitergehende Entscheidung vorgelegt werden.

Im Falle von Leitungsumverlegungen der ESTW erfolgt die Kostentragung nach dem Konzessionsvertrag. Dies bedeutet in der Regel, dass die Erdarbeiten durch die Stadt und die Leitungs-kosten durch die ESTW AG getragen werden.

 

In diesem Zusammenhang wird von den ESTW AG und EBE dargelegt, dass bereits jetzt eine konstruktive Zusammenarbeit mit EB77 stattfindet und auch gemeinsam praktikable Lösungen gefunden werden. Zu erwähnen sind hierbei die Projekte wie

  • Umbinden der Hausanschlüsse im Vorfeld der Baumpflanzungen in der Max-Busch-Straße
  • Schützen des Leitungsbestandes durch Wurzelleitplatten
    z.B. Grünanlage Färberhof bei Michael-Vogel-Str. 1e Nähe Skatepark, Drausnickstraße 102, Äußere Brucker Straße 70 (Westseite), Äußere Brucker Straße 96, 98 (Westseite), Waldseestraße 17
  • Wasserrohrnetzerneuerung Rathenaustraße.
  • Bäume in Günther-Scharowsky-Straße auf Kanalsammler mit Wurzeldeckplatte

Bei Neubaugebieten sollten nach Auffassung der Leitungsträger der Raum für öffentliche Verkehrsflächen großzügiger dimensioniert werden, damit neben den Versorgungsleitungen auch Straßenbäume mit ausreichend Entwicklungspotential eingebracht werden und somit Konflikte ausgeschlossen werden können. Dies steht aber häufig einem größeren Flächenverbrauch und größeren Ausbaukosten und damit höheren Grundstückskosten entgegen. Dies wird in jedem Baugebiet zur Abwägung per Beschluss gestellt.

 


Anlagen:        Fraktionsantrag GL Nr. 045/2017