Die Geschäftszimmerkraftregelung in der Fassung vom 01.10.2012 wird zum 01.10.2017 durch die im Anhang beigefügte Geschäftszimmerkraftregelung ersetzt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Ziel ist es, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrer beruflichen Entwicklung zu fördern und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dauerhaft an die Stadt Erlangen zu binden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Qualifizierte Geschäftszimmerkräfte sollen eine adäquate Vergütung erhalten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Geschäftszimmerkräfte, die eine abgeschlossene dreijährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf haben, können bei Erfüllung der Voraussetzungen nach der Neuregelung eingruppiert werden.
Die wesentlichen Änderung zur bisherigen Regelung sind:
- Wegfall der Bewährungszeiten
- Wegfall des Nachweises „Phonodiktat“
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
Anlagen: Geschäftszimmerkraftregelung (2012 und 2017)