Betreff
Soziale Lage in Büchenbach Nord - Zwischenbericht der Ämtergespräche
Vorlage
610.3/047/2017
Aktenzeichen
Ref. VI
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt eine VU (Vorbereitende Untersuchung) in Auftrag zu geben, mit dem Ziel, die Aufnahme in das Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ zu beantragen.

Die entsprechenden Haushaltsmittel und personellen Ressourcen sind im Haushalt 2018 und im Stellenplan für 2018 anzumelden.


Mit Beschluss vom 25.04.2017 wurde die Verwaltung beauftragt die soziale Entwicklungen im Bereich Büchenbach – Nord zu beobachten und gleichzeitig vertiefend zu prüfen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um der Situation und den Veränderungen im Stadtteil adäquat zu begegnen.

 

Seitdem trafen sich die zuständigen Ämter und Institutionen zu mehreren Ämtergesprächen.

Beteiligt waren:

das Amt für Soziokultur, das Jugendamt, das Schulverwaltungsamt, das Bürger- und Presseamt, OBM/Persönlicher Mitarbeiter, Amt Soziales, Arbeit und Wohnen, das Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, die GEWOBAU, die Polizei Erlangen-Stadt sowie die GGFA

 

Die Ämtergespräche fanden am 10.05.2017 und am 19.07.2017 statt.

 

Ziel der Gespräche war es, die Erkenntnisse der verschiedenen Ämter über die soziale Lage in dem Gebiet zusammen zu tragen, das Gebiet räumlich zu definieren (siehe Anlage 1) und sinnvolle Maßnahmen und Projekte darzustellen.

 

Die beiliegende Tabelle (Anlage 2) zeigt das Ergebnis der Gespräche in übersichtlicher Form. Grün unterlegte Zeilen zeigen Personalbedarfe an.

 

Diskussions- und Entscheidungsbedarf besteht hinsichtlich der Art und Anzahl der Neubauwohnungen der GEWOBAU in der Odenwaldallee.

 

Die Verwaltung stellt dar, dass eine starke Durchmischung der Bewohnerstruktur durch geförderten und frei finanzierten Wohnungsbau als Zielrichtung gesetzt wird. Bei den Wohnungsgrößen wird der Bedarf bei 2-Zimmer-Wohnungen sowie 4 – 5-Zimmer-Wohnungen gesehen, um den Bestand zu ergänzen.

Flächen, die im EG des Neubaukomplexes nicht durch Gemeinbedarfseinrichtungen belegt werden können, können mit barrierefreien Wohnungen belegt werden. Ebenfalls sind dem Quartier dienende gewerbliche Nutzungen möglich.

 

 

Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

60.000,- € *

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

 

 

*) (Deckung vorgesehen aus Rücklage 2017 des Amtes mit Übertrag auf 2018)

 

Weitere Ressourcen:  siehe Antrag Stellenplan 2018, Sachgebiet Stadterneuerung

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden

 

 

 


Anlagen:        Anlage 1: Gebietsumgriff

                        Anlage 2: Ergebnistabelle Ämtergespräche