2. Realisierungsschritt
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Aufstellung einer Stadtplantafel am Maximiliansplatz durchzuführen
und damit den 2. Realisierungsschritt abzuschließen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, eine Vereinbarung für die langfristige Instandhaltung und
Aktualisierung der neun Stadtplantafeln des 2. Realisierungsschrittes mit dem
ETM abzuschließen. Die hierfür erforderlichen Finanzmittel werden als
Jahrespauschale in Höhe von 5.000,- € aus dem Budget des Tiefbauamtes
beglichen. Jeweils am Jahresende erstellt der ETM einen Verwendungsnachweis.
Entstehende Fehlbeträge werden entsprechend ausgeglichen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit der Aufstellung
von Stadtplantafeln (siehe Anlage 3) in der Innenstadt wurde den Bewohnern und
Besuchern der Stadt Erlangen 2015 entsprechend den Sanierungszielen im
Stadterneuerungsgebiet eine optimale Orientierung insbesondere in der barocken
Hugenottenstadt und Altstadt gewährleistet. Da die historische Innenstadt seit
2004 ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet ist, konnten die Kosten für
die Stadtplantafeln und deren Aufstellung
im Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms „Aktive Zentren“ zu 60 %
der förderfähigen Kosten gefördert werden. Kultur- und Bildungseinrichtungen
sowie Erholungsbereiche sollten somit besser aufgefunden werden. Der 2.
Realisierungsschritt zu den Stadtplantafeln „Historische Innenstadt Erlangen“
soll mit der geplanten Aufstellung der Stadtplantafel am Maximiliansplatz
vorerst abgeschlossen werden.
Mit dem Abschluss
der noch ausstehenden Vereinbarung für die insgesamt neun Stadtplantafeln des
2. Realisierungsschrittes wird die Verantwortlichkeit für die zukünftige
Instandhaltung (Wartung, Reinigung, Durchführung jährlich erforderlicher
technischer Überprüfungen sowie inhaltliche Aktualisierung) langfristig
geregelt und gesichert.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Im 1.
Realisierungsschritt wurden im Jahr 2013 vier größere Stadtinfotafeln und acht
Stadtplantafeln vorrangig nach Austausch der bestehenden Schaukästen an den
Stadteinfahrtstraßen bzw. an Bushaltestellen errichtet. Auf diesen
Stadtplantafeln wird der Gesamtstadtplan „Willkommen in Erlangen“ präsentiert.
Im 2.
Realisierungsschritt wurden 2014/ acht weitere Stadtplantafeln mit dem Plan
„Historische Innenstadt Erlangen“ an ausgewählten Standorten in der Innenstadt
aufgestellt (siehe Anlage 1b). Diese Stadtplantafeln konnten im Vergleich zu
den früheren Vitrinen mit LED-Beleuchtung und z.T. mit Solarmodul realisiert
werden.
Auf der Grundlage der Konzeption zu einer besseren Anbindung des Klinikviertels an die Erlanger Altstadt ist die Aufstellung einer weiteren Stadtplantafel „Historische Innenstadt Erlangen“ auf dem Maximiliansplatz erforderlich (siehe Anlage 2 und vergleiche Beschlussvorlage 610.3/046/2017). Diese Stadtplantafel soll als beidseitige Vitrine mit Anschluss an die Straßenbeleuchtung errichtet werden und die Stadtplantafeln des 2. Realisierungsschrittes ergänzen. Eine Förderung in Höhe von 60% der Kosten für die Stadtplantafel und deren Aufstellung aus dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm ist beantragt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Nutzung der Vitrinenrückseiten
Im Gegensatz zu den
einseitigen Vitrinen des 1. Realisierungsschrittes verfügen sechs Vitrinen des
2. Realisierungsschrittes über eine „bespielbare“ Rückseite. Entsprechend des
UVPA-Beschlusses vom 21.01.2014 sollten diese Rückseiten der beidseitig
nutzbaren Vitrinen zusätzlich für die Plakatierung städtischer
Kultureinrichtungen genutzt werden können.
Zu diesem
zusätzlichen Plakatierungsangebot wurde über das Kulturamt eine Abfrage gestartet.
Die Bewerbung einzelner Veranstaltungen in den Vitrinen wurde seitens der städtischen
Kultureinrichtungen aufgrund der anfallenden Kosten mehrheitlich abgelehnt.
Zusätzlich zu den Druckkosten der Plakate würden Kosten für die Nutzung der
Vitrinen anfallen, die die Kultureinrichtungen nicht tragen können.
Es wird daher
vorgeschlagen, die vorhandenen Rückseiten der sechs Vitrinen im Innenstadtbereich
für eine langfristige Imagewerbung der städtischen Kultureinrichtungen wie z.B.
Stadtmuseum, Kunstpalais, Theater, Kunstmuseum, VHS, Stadtarchiv,
Stadtbibliothek, City-Management, ETM u.a. zu nutzen. (Auf der Rückseite der
Stadtplantafel in der Wasserturmstraße wird bereits seit 2014 für das Theater,
den Redoutensaal, die Orangerie und den Botanischen Garten geworben.)
Die Kosten für die
einmalige Erstellung des jeweiligen Imageplakates sowie die Aufhängung trägt
die jeweilige Einrichtung.
Vereinbarung zur Instandhaltung
Für die zwölf
Vitrinen des 1. Realisierungsschrittes liegt eine Vereinbarung mit ETM vom
23.01./31.01.2013 zur Instandhaltung, Reparatur, Aktualisierung der Pläne
einschließlich einer Kostenregelung vor. Die Zusammenarbeit der beteiligten
Ämter wie Tiefbauamt und Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung mit dem ETM
hat in den vergangenen Jahren sehr gut funktioniert. Da ETM bereits die zwölf
Vitrinen des 1. Realisierungsschrittes betreut, sollte die Verantwortlichkeit
für die Vitrinen des 2. Realisierungsschrittes auch bei ETM und somit in einer
Hand liegen. Ein Ansprechpartner für alle Stadtplantafeln erscheint am sinnvollsten
und effektivsten. Das ETM hat sich grundsätzlich bereit erklärt die
Instandhaltung der Vitrinen des 2. Realisierungsschritts zu übernehmen.
Da ETM mit den
Stadtplankarten und der rückseitigen Imagewerbung der Kultureinrichtungen in
den Stadtplantafeln des 2. Realisierungsschrittes keine Einnahmen aus
Vermietung erzielen kann, ist dem ETM
eine jährlicher Pauschale zur Instandhaltung und Aktualisierung der
Stadtplantafeln in der Erlanger Innenstadt 2. Realisierungsschritt in Höhe
von 5.000 € bereitzustellen
(Erfahrungswert aus Realisierungsschritt 1). Jeweils am Jahresende erstellt der
ETM einen Verwendungsnachweis. Entstehende Fehlbeträge werden entsprechend
ausgeglichen.
Eine entsprechende
Vereinbarung für die neun Stadtplantafeln muss noch geschlossen werden. (siehe
Entwurf Anlage 1a)
Die drei Vitrinen
für die Eigenwerbung der Stadtbibliothek, des Kunstpalais und des Theaters
liegen in der Zuständigkeit der jeweiligen Kultureinrichtung und sind nicht
Gegenstand der Vereinbarung.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
- Jährlicher Pauschale an ETM zur
Instandhaltung und Aktualisierung der Stadtplantafeln 2.
Realisierungsschritt in Höhe von
5.000,00 € über Amtsbudget Amt 66
Investitionskosten:
|
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
5.000,-
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
Weitere
Ressourcen |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf KSt = 660 290, KTr = 54 12 10 10, SK = 522 202.
sind nicht vorhanden
- Kosten für die Lieferung und
Aufstellung (einschl. Tiefbauarbeiten und Anschluss an Straßenbeleuchtung
ESTW) der Stadtplantafel ohne Solarmodul am Maximiliansplatz .
Investitionskosten:
10.000,- |
€ |
bei
IPNr.: 541. K359 |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.541. K359
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Hierbei wird mit einer
Bezuschussung in Höhe von 60% der förderfähigen Kosten durch die
Städtebauförderung gerechnet.
Anlagen: Anlage 1a Entwurf einer
Vereinbarung zum 2. Realisierungsschritt
Anlage 1b Übersichtslageplan
Anlage 1c Tabelle Stadtplantafeln
Anlage
2 Lageplan neue Stadtplantafel
Maximiliansplatz
Anlage
3 Foto Stadtplantafel (ohne
Solarmodul)