Betreff
Nachtabschaltung Lichtsignalanlage Friedrichstraße / Fahrstraße
Vorlage
613/145/2017
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Anlässlich der Bitte eines Stadtrates bezüglich einer möglichen Nachtabschaltung der Lichtsignalanlage (LSA) Friedrichstraße / Fahrstraße wurde die Verwaltung um Stellungnahme gebeten.

 

Allgemein:

Laut den Richtlinien für Lichtsignalanlagen sollen diese „ununterbrochen in Betrieb gehalten werden“. Eine Nachtabschaltung ist in Deutschland aus Gründen der Verkehrssicherheit daher generell nur in begründeten Fällen und nach erfolgter Prüfung erlaubt. Mit Nachtabschaltungen werden relativ schlechte Erfahrungen gemacht, da einige Örtlichkeiten in der Vergangenheit dann zu Unfallhäufungsstellen wurden. Um auf das geringere Verkehrsaufkommen an Wochenenden und Feiertagen einzugehen, können an diesen Tagen kürzere Betriebszeiten und kürzere Umlaufzeiten eingerichtet werden.

 

Speziell LSA Friedrichstraße / Fahrstraße:

Hier war genau dieser Fall eingetreten, dass v.a. bei ausgeschalteter Signalanlage der Knotenpunkt zur Unfallhäufungsstelle wurde. Daher wurde 2012 in Abstimmung mit der Erlanger Polizeidienststelle und dem Straßenverkehrsamt entschieden, die Nachtabschaltung auszusetzen. Siehe dazu folgender Auszug aus dem Protokoll der damaligen Sitzung:

„Angesichts der unübersichtlichen Kreuzungssituation an der LSA 159 Friedrichstraße/Fahrstraße soll diese Nachts vorerst nicht mehr abgeschaltet werden. Weitere Planungen für eine Änderung der Vorfahrtrichtung wurden diskutiert. Ursache für die Notwendigkeit der Änderungen sind immer wieder vorkommende Unfälle bei ausgeschalteter Signalanlage während der Nachtzeit. […] Prinzipiell sollen die Unfälle, die sich während der Nachtabschaltung ereignen, genauer untersucht werden. Der Hintergrund zu dieser Vorgehensweise ist die strenge Auslegung des Gesetzgebers zu Nachtabschaltungen: ‚Lichtsignalanlagen sollten ununterbrochen in Betrieb gehalten werden. Hiervon kann abgewichen werden, wenn eingehend geprüft wird, dass auch bei abgeschalteter Lichtsignalanlage ein sicherer Verkehrsablauf gewährleistet ist.‘“

Die Verwaltung empfiehlt weiterhin keine Nachtabschaltung.

 


Anlagen: