Betreff
Antrag aus der Bürgerversammlung "Röthelheimpark" vom 18.5.2017 bzgl. Errichtung einer Fußgängerschutzanlage in der Allee am Röthelheimpark in Höhe des Martin-Luther-King-Weges
Vorlage
32-1/061/2017
Aktenzeichen
III/32-1
Art
Beschlussvorlage

Die Errichtung einer Fußgängerschutzanlage in der Allee am Röthelheimpark in Höhe des Martin-Luther-King-Weges wird nicht befürwortet.
Der Antrag aus der Bürgerversammlung für das Versammlungsgebiet "Röthelheimpark" vom 18.5.2017 ist damit abschließend bearbeitet.


In der Bürgerversammlung für das Versammlungsgebiet "Röthelheimpark" wurde u. a. die Errichtung einer Fußgängerschutzanlage über die Allee am Röthelheimpark in Höhe des Martin-Luther-King-Weges mit Mehrheit der Stimmen der anwesenden Bürgerinnen und Bürgern beantragt (vgl. Anlage 1).

Rechtslage

Signalanlagen sind Einrichtungen nach der Straßenverkehrsordnung, die u. a. das Queren der Fahrbahn erleichtern und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen. Die generelle Notwendigkeit einer Signalanlage ist anhand der Grafik für Einsatzbereiche von Überquerungsanlagen nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen zu prüfen.

Im vorliegenden Fall wurde von folgenden Ausgangsdaten ausgegangen:

Ø  Laut Zählung vom 26.10.2016 wird die westliche Querungsstelle von insgesamt 153, die östliche Querungsstelle von insgesamt 34 Fußgängern/Radfahrern zur Fußgängerspitzenstunde gequert. Geht man davon aus, dass alle von der Zählung erfassten Personen die Fußgängerschutzanlage zukünftig nutzen würden, so ergibt dies eine Gesamtsumme von 183 Querungen zur Spitzenstunde.

Ø  Die Verkehrsmenge für die höher belastete Fahrtrichtung (südliche Fahrbahn) liegt bei 415 Kraftfahrzeugen pro Stunde

Ø  Zulässige Höchstgeschwindigkeit Vzul = 50 km/h

Aus der beigefügten Grafik (vgl. Anlage 2) geht hervor, dass anhand der o. g. Kriterien eine Lichtsignalanlage nicht zum Einsatz kommen kann.


Resümee

Nachdem die rechtlichen Voraussetzungen für eine Fußgängerschutzanlage nicht vorliegen, kann deren Einrichtung nicht umgesetzt werden.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass im Zuge der Bürgerversammlung auch ein Fußgängerüberweg diskutiert wurde. Die Auffassung bzgl. bestehender Problematik eines Fußgängerüberweges (vgl. Anlage 1) im Zusammenhang mit dem erforderlichen Abstimmungsprozess sowie Wartepflicht des Radverkehrs wurden von den Anwesenden geteilt. Der Antrag wurde deshalb auf die Errichtung einer Fußgängerschutzanlage modifiziert.

 

 


Anlagen:        Auszug aus der NS der Bürgerversammlung (Anlage 1)
                        Grafik für Einsatzbereiche für Überquerungsanlagen (Anlage 2)