Betreff
Abstimmungsvereinbarung zwischen dem Dualen System Deutschland (DSD) und der Stadt Erlangen; Verlängerung 2018 bis 2020
Vorlage
30/066/2017
Aktenzeichen
I/EB 77; III/30
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, die Verlängerungsvereinbarung zur Abstimmungsvereinbarung zwischen dem Dualen System Deutschland (DSD) und der Stadt Erlangen für den Zeitraum 2018 bis 2020 abzuschließen.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die derzeit gültige Abstimmungsvereinbarung mit der „Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH“ (DSD) läuft zum 31.12.2017 aus. Zum selben Zeitpunkt endet auch der zwischen  DSD und der Firma Friedrich Hofmann Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG ge-schlossene Entsorgungsvertrag für die Erfassung von Verkaufsverpackungen aus LVP, der von DSD bereits neu ausgeschrieben wurde. Gewinner der Ausschreibung ist wiederum die Firma Hofmann. Zur Sicherstellung des Systembetriebs wird daher eine Verlängerung erforderlich.

 

Der von der DSD vorgelegte Entwurf der Verlängerungsvereinbarung entspricht dem bisherigen Vertragsstand. Der Stadt Erlangen wird für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2020 weiterhin die Möglichkeit eröffnet, den Bestand an gelben Tonnen (120 und 240 Liter) als Alternative zum Gelben Sack jährlich um max. 500 Stück zu erhöhen, während die Zahl jährlich neu hinzukommender gelber Container (1100 Liter-MGB) weiterhin 30 beträgt.

 

Die übrigen vertraglichen Regelungen mit DSD bleiben unverändert bestehen, insbesondere auch die Vereinbarung über die Nebenentgelte.

 

Das neue Verpackungsgesetz tritt erst zum 01.01.2019 in Kraft, so dass für die jetzige Laufzeit der Abstimmungsvereinbarung Änderungen seitens der Stadt Erlangen einseitig nicht durchsetzbar sind. Wegen des von DSD erfolgten dreijährigen Ausschreibungszeitraums sollte auch die Verlängerung der Abstimmungsvereinbarung nochmals bis 31.12.2020 erfolgen, da es bis-her bei der Vertragsabwicklung keine Probleme gab. Wegen der Übergangsregelung in

§ 35 Abs. 3 Verpackungsgesetz ist dies unproblematisch möglich.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Abschluss der vorliegenden Verlängerungsvereinbarung für die Jahre 2018 bis 2020 (siehe Anlage). Die Verwaltung wird rechtzeitig vor Ablauf der Vereinbarung ein entsprechendes Konzept vorlegen.

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Verlängerungsvereinbarung zur Abstimmung 2018 - 2020