Betreff
Prüfung erweiterter Möglichkeiten für den Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft
Vorlage
611/192/2017
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

1. Um für die erwarteten Ausgleichserfordernisse aus Maßnahmen im Stadtgebiet handlungsfähig zu bleiben, soll die Verwaltung neue Möglichkeiten zur Erfüllung der naturschutz-, artenschutz- und forstrechtlichen Kompensationserfordernisse prüfen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit externen Ökokontobetreibern die Konditionen zum Erwerb von Biotopwertpunkten zu verhandeln.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Maßnahmen des Siedlungs- oder Infrastrukturbaus sind i.d.R. mit Eingriffen in den Naturhaushalt verbunden. Für nicht vermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft sind gemäß §15 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geeignete Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Der naturschutzrechtliche Kompensationsbedarf bemisst sich nach der betroffenen Fläche und Wertigkeit der Lebensräume im Wirkungsbereich des Eingriffs.

 

Neben dem naturschutzrechtlichen sind auch Kompensationsmaßnahmen nach Artenschutzrecht und ggf. nach Forstrecht zu erbringen. Fachlich geeignete Maßnahmen der einzelnen Ausgleichstypen sind miteinander kombinierbar, so dass Flächen mehrfach angerechnet und „eingespart“ werden können. Allerdings müssen artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen i.d.R. möglichst nah am Eingriffsort erfolgen.

 

Bisher wurden in Erlangen Eingriffe stets vollständig durch Aufwertungsmaßnahmen innerhalb des Stadtgebiets ausgeglichen. Nach Naturschutzrecht besteht die Möglichkeit, Kompensationsmaßnahmen vorab durchzuführen und auf ein sogen. Ökokonto einzubuchen. Die Stadt Erlangen macht davon seit Längerem Gebrauch und verfügt derzeit über ca. 6,8 ha (Stand 31.12.2016) Ökokontoflächen, die künftigen Eingriffen zugeordnet werden können.

 

In den letzten Jahren wurden durch den Ausbau von Verkehrswegen (Straßen, Bahn, Autobahn) und die Außenentwicklung von Baugebieten auch erhebliche Flächen für Kompensationsmaßnahmen im Stadtgebiet benötigt. Weiterer Flächenbedarf ist derzeit mit den Ersatzneubauten der Kanalschleusen verbunden.

 

Aktuell sind etliche weitere Projekte geplant, die Kompensationsbedarf auslösen werden, insbesondere:

 

·         Ortsumfahrung Eltersdorf

·         Ortsumfahrung Niederndorf/Neuses (Stadt Herzogenaurach, Teilstrecke im Stadtgebiet)

·         Stadt-Umland-Bahn

·         Neue Flächen für Wohnungsbau und Gewerbeentwicklung

·         Erweiterungsflächen Universität

 

Die Maßnahmen zur Eingriffskompensation beanspruchen zusätzlich zum eigentlichen Vorhaben weitere Flächen, auf denen die bisherige – überwiegend landwirtschaftliche – Nutzung dann nicht mehr oder nur eingeschränkt möglich ist.

 

Der ohnehin herrschende Nutzungsdruck auf die noch verfügbaren Freiflächen soll durch Kompensationsmaßnahmen möglichst nicht noch weiter erhöht werden. Gleichzeitig muss die Kompensation weiter allen fachlichen und rechtlichen Kriterien genügen.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Damit wichtige Infrastruktur- und Siedlungsprojekte weiterhin umsetzbar sind, soll die Bereitstellung von Kompensationsflächen auch außerhalb des Stadtgebiets in Betracht gezogen werden. Die Auswahl jeweils geeigneter Maßnahmen wird in einem Abwägungsprozess erfolgen, der weitere Kriterien, wie die landschaftliche Einbindung des Vorhabens, den Naherholungswert etc. mit umfasst.

 

Anstelle von – je nach Verfügbarkeit – isoliert liegenden Kleinflächen können somit u.U. zusammenhängende und damit ökologisch hochwertigere Maßnahmen umgesetzt werden. Der mögliche Rückgriff auf Flächen außerhalb des Stadtgebiets erhöht die Flexibilität für die städtischen Planungen und kann kostensenkend wirken.

 

Es gibt in Bayern einige vom Landesamt für Umweltschutz anerkannte gewerbliche Betreiber von Ökokonten, die Kompensationsflächen bevorraten und auf dem Markt anbieten. Ein Rückgriff auf derartige Ökokonten hat den Vorteil, dass die Maßnahmen bereits geplant und realisiert sind. Diese müssen lediglich dem jeweiligen Eingriff noch zugeordnet werden.

 

Der Stadt Erlangen liegen aktuell zwei Angebote für die Ablöse von Kompensationserfordernissen im Umland vor.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Da absehbar auch andere Städte im Ballungsraum mit ihren Kompensationserfordernissen auf solche gewerblich geführten Ökokonten zurückgreifen wollen, sollte ein Preiswettbewerb vermieden werden.

 

Stattdessen wird eine interkommunale Zusammenarbeit angestrebt. Ziel könnte ein gemeinsamer Zweckverband sein, der zusammenhängende Flächen (Stichwort: „Regionalpark“) landschaftlich, naturschutzfachlich und im Sinne des Artenschutzes aufwerten kann.

 

Die Verwaltung schlägt vor, mit den Anbietern von Kompensationsleistungen in Verhandlungen zu treten, um Modalitäten und Preise der von ihnen durchgeführten Maßnahmen zu klären. Zusätzlich wird die laufende Abstimmung innerhalb der Städteachse weitergeführt.

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: