Die festgestellten Jahresergebnisse 2009 bis 2012 der Vereinigten Erlanger Wohltätigkeitsstiftung und der Wellhöfer-Feigel-Heindel-Stiftung werden wie folgt verwendet bzw. ausgeglichen:
1. Vereinigte Erlanger Wohltätigkeitsstiftung
Haushaltsjahr |
Jahresüberschuss/-fehlbetrag nach
Bildung Mittelverwendungsrückstellung in EUR |
Mittelverwendungs- |
Zuführung |
Zuführung/ |
(1) |
(2) |
(3) |
(4) |
(5)=(2)-(4) |
2009 |
-332,35 |
|
|
-332,35 |
2010 |
377,49 |
390,57 |
|
377,49 |
2011 |
94,39 |
338,79 |
|
94,39 |
2012 |
153,20 |
919,01 |
|
153,20 |
2. Wellhöfer-Feigel-Heindel-Stiftung
Haushaltsjahr |
Jahresüberschuss/-fehlbetrag nach
Bildung Mittelverwendungsrückstellung in EUR |
Mittelverwendungs- |
Zuführung |
Zuführung/ |
(1) |
(2) |
(3) |
(4) |
(5)=(2)-(4) |
2009 |
4.763,31 |
|
|
4.763,31 |
2010 |
2.459,81 |
6.765,36 |
1.021,26 |
1.438,55 |
2011 |
3.007,88 |
20.733,26 |
|
3.007,88 |
2012 |
17.688,58 |
|
|
17.688,58 |
1. Ausgangslage
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am
27.07.2017 die Jahresabschlüsse 2009 bis 2012 der Vereinigten Erlanger Wohltätigkeitsstiftung
und der Wellhöfer-Feigel-Heindel-Stiftung -jeweils in den Fassungen der
Prüfungsberichte des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV)- festgestellt. Auf die Vorlage 14/151/2017
wird verwiesen.
Beide Stiftungen sind rechtlich von der Stadt
Erlangen unabhängig, werden jedoch von ihr verwaltet.
§ 24 Abs. 2 KommHV-Doppik sieht vor, dass ein
Jahresüberschuss, der nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen
Jahresfehlbetrages benötigt wird, der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen
Rücklage zuzuführen ist. Ein Jahresfehlbetrag soll nach § 24 Abs.
3 KommHV-Doppik durch Verrechnung mit der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden.
Der BKPV empfiehlt auch beim Vorliegen eines
Jahresüberschusses eine Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung.
Die
Jahresüberschüsse 2010 bis 2012 der Vereinigten Erlanger Wohltätigkeitsstiftung
sowie die Jahresüberschüsse 2009 bis 2012 der Wellhöfer-Feigel-Heindel-Stiftung
sollen jeweils der freien Rücklage dieser Stiftungen zugeführt werden. Der
Ausgleich des Jahresfehlbetrages 2009 der Vereinigten Erlanger
Wohltätigkeitsstiftung soll durch eine Entnahme aus der freien Rücklage
erfolgen. Bei der sog. freien Rücklage handelt es sich um eine
Ergebnisrücklage, die dem stiftungsrechtlich gebotenen Kapitalerhalt des Grundstockvermögens
der Stiftung dient. Als weitere Ergebnisrücklagen werden bei den Stiftungen die
Instandhaltungsrücklage und die Zweckrücklage ausgewiesen.
Die Bildung von Mittelverwendungsrückstellungen dient dem steuerrechtlich gebotenen Nachweis der zeitnahen Verwendung der Stiftungsmittel, die im jeweiligen Rechnungsjahr nicht für Stiftungszwecke oder zu Zwecken des Kapitalerhalts verbraucht wurden. Die Mittel stehen in dem auf das Rechnungsjahr folgenden Jahr wieder zur Ausschüttung zur Verfügung. Bei der Zuführung an die Umschichtungsrücklage handelt es sich um den Ertrag aus einem Wertpapierverkauf, der dem Grundstockkapitalvermögen der Stiftung zuzuführen ist.
2. Ergebnis/Wirkungen
Die
Jahresüberschüsse 2010 bis 2012 der Vereinigten Erlanger Wohltätigkeitsstiftung
und die Jahresüberschüsse 2009 bis 2012 der Wellhöfer-Feigel-Heindel-Stiftung
werden in der festgestellten Höhe in die freie Rücklage der jeweiligen Stiftung
eingestellt. Der Fehlbetrag 2009 der Vereinigten Erlanger Wohltätigkeitsstiftung
wird durch eine Entnahme aus der freien Rücklage ausgeglichen. Der im Jahr 2010
von der Wellhöfer-Feigel-Heindel-Stiftung erzielte Ertrag aus dem Verkauf eines
Wertpapieres wird der Umschichtungsrücklage dieser Stiftung zugeführt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Der vorgeschlagene Beschluss führt in den Bilanzen 2009 bis 2012 der Vereinigten Erlanger Wohltätigkeitsstiftung und der Wellhöfer-Feigel-Heindel-Stiftung innerhalb der Bilanzposition „Eigenkapital“ im jeweiligen Rechnungsjahr zu einer Umbuchung des festgestellten Jahresüberschusses bzw. Jahresfehlbetrages in die freie Rücklage, hat ansonsten aber keine Auswirkungen auf die Ressourcen der beiden Stiftungen.