Betreff
Verwendung der Jahresergebnisse 2009 bis 2012 der Vereinigten Erlanger Wohltätigkeitsstiftung und der Wellhöfer-Feigel-Heindel-Stiftung
Vorlage
20/021/2017
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

Die festgestellten Jahresergebnisse 2009 bis 2012 der Vereinigten Erlanger Wohltätigkeitsstiftung und der Wellhöfer-Feigel-Heindel-Stiftung  werden wie folgt verwendet bzw. ausgeglichen:

 

1. Vereinigte Erlanger Wohltätigkeitsstiftung

 

Haushaltsjahr

Jahresüberschuss/-fehlbetrag nach Bildung Mittelverwendungsrückstellung in EUR

Mittelverwendungs-
rückstellung
in EUR

Zuführung
Umschichtungsrücklage

Zuführung/
Entnahme(-)
Ergebnisrücklage (Freie Rücklage)
in EUR

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)=(2)-(4)

2009

-332,35

 

 

-332,35

2010

377,49

390,57

 

377,49

2011

94,39

338,79

 

94,39

2012

153,20

919,01

 

153,20

 

2. Wellhöfer-Feigel-Heindel-Stiftung

 

Haushaltsjahr

Jahresüberschuss/-fehlbetrag nach Bildung Mittelverwendungsrückstellung in EUR

Mittelverwendungs-
rückstellung
in EUR

Zuführung
Umschichtungsrücklage

Zuführung/
Entnahme(-)
Ergebnisrücklage (Freie Rücklage)
in EUR

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)=(2)-(4)

2009

4.763,31

 

 

4.763,31

2010

2.459,81

6.765,36

1.021,26

1.438,55

2011

3.007,88

20.733,26

 

3.007,88

2012

17.688,58

 

 

17.688,58

 

 


1.  Ausgangslage

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.07.2017 die Jahresabschlüsse 2009 bis 2012 der Vereinigten Erlanger Wohltätigkeitsstiftung und der Wellhöfer-Feigel-Heindel-Stiftung -jeweils in den Fassungen der Prüfungsberichte des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV)-  festgestellt. Auf die Vorlage 14/151/2017 wird verwiesen.

Beide Stiftungen sind rechtlich von der Stadt Erlangen unabhängig, werden jedoch von ihr verwaltet.

§ 24 Abs. 2 KommHV-Doppik sieht vor, dass ein Jahresüberschuss, der nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt wird, der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen ist. Ein Jahresfehlbetrag soll nach § 24 Abs. 3 KommHV-Doppik durch Verrechnung mit der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden.

Der BKPV empfiehlt auch beim Vorliegen eines Jahresüberschusses eine Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung.

Die Jahresüberschüsse 2010 bis 2012 der Vereinigten Erlanger Wohltätigkeitsstiftung sowie die Jahresüberschüsse 2009 bis 2012 der Wellhöfer-Feigel-Heindel-Stiftung sollen jeweils der freien Rücklage dieser Stiftungen zugeführt werden. Der Ausgleich des Jahresfehlbetrages 2009 der Vereinigten Erlanger Wohltätigkeitsstiftung soll durch eine Entnahme aus der freien Rücklage erfolgen. Bei der sog. freien Rücklage handelt es sich um eine Ergebnisrücklage, die dem stiftungsrechtlich gebotenen Kapitalerhalt des Grundstockvermögens der Stiftung dient. Als weitere Ergebnisrücklagen werden bei den Stiftungen die Instandhaltungsrücklage und die Zweckrücklage ausgewiesen.

 

Die Bildung von Mittelverwendungsrückstellungen dient dem steuerrechtlich gebotenen Nachweis der zeitnahen Verwendung der Stiftungsmittel, die im jeweiligen Rechnungsjahr nicht für Stiftungszwecke oder zu Zwecken des Kapitalerhalts verbraucht wurden. Die Mittel stehen in dem auf das Rechnungsjahr folgenden Jahr wieder zur Ausschüttung zur Verfügung. Bei der Zuführung  an die Umschichtungsrücklage handelt es sich um den Ertrag aus einem Wertpapierverkauf, der dem Grundstockkapitalvermögen der Stiftung zuzuführen ist.

 

 

2.    Ergebnis/Wirkungen

 

        Die Jahresüberschüsse 2010 bis 2012 der Vereinigten Erlanger Wohltätigkeitsstiftung und die Jahresüberschüsse 2009 bis 2012 der Wellhöfer-Feigel-Heindel-Stiftung werden in der festgestellten Höhe in die freie Rücklage der jeweiligen Stiftung eingestellt. Der Fehlbetrag 2009 der Vereinigten Erlanger Wohltätigkeitsstiftung wird durch eine Entnahme aus der freien Rücklage ausgeglichen. Der im Jahr 2010 von der Wellhöfer-Feigel-Heindel-Stiftung erzielte Ertrag aus dem Verkauf eines Wertpapieres wird der Umschichtungsrücklage dieser Stiftung zugeführt.

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Der vorgeschlagene Beschluss führt in den Bilanzen 2009 bis 2012 der Vereinigten Erlanger Wohltätigkeitsstiftung und der Wellhöfer-Feigel-Heindel-Stiftung innerhalb der Bilanzposition „Eigenkapital“ im jeweiligen Rechnungsjahr  zu einer Umbuchung des festgestellten Jahresüberschusses bzw. Jahresfehlbetrages in die freie Rücklage, hat ansonsten aber keine Auswirkungen auf die Ressourcen der beiden Stiftungen.