Betreff
Baumfällgenehmigung für den Bereich der GBW-Wohnanlage Hans-Geiger-Straße; Bürgerbeschwerde und Antwort der Regierung von Mittelfranken
Vorlage
31/145/2017
Aktenzeichen
I/31
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Ein Erlanger Bürger aus dem Umfeld der GBW-Wohnanlage in der Hans-Geiger-Straße hat sich am 19.03.2017 an die Höhere Naturschutzbehörde (Regierung von Mittelfranken) gewandt und beantragt, der Stadt Erlangen aus rechtsaufsichtlicher Hinsicht die Entscheidungsbefugnis für die im Zuge der geplanten Nachverdichtungen notwendigen Baumfällungen zu entziehen. Der Beschwerdeführer führt dabei u.a. aus, dass die erteilte Fällgenehmigung seines Erachtens unwirksam sei, da sie nicht allen Betroffenen bekanntgegeben worden ist und zudem formelle und materielle Fehler enthalte.

 

Die Regierung stellt mit Schreiben vom 02.05.2017 fest, dass dem Beschwerdeführer kein subjektiv-öffentlicher Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Stadt Erlangen gegenüber der Antragstellerin (GBW Franken) zusteht, die erteilte Fällgenehmigung nicht den Abschluss eines Bebauungsplanverfahrens voraussetzt und im Übrigen weder an formellen noch materiellen Fehlern leidet.

 


Anlagen:       
Anlage 1_Schreiben (E-Mail) des Beschwerdeführers vom 19.03.2017
Anlage 2_Antwort der Regierung von Mittelfranken vom 02.05.2017