Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Im Programm von Amt 66 zur Fahrbahndeckensanierung 2017 wurde in KW 24/25 die Steudacher Straße saniert. Im Zuge dessen wurde nach Abstimmung im Jour Fixe „Verkehr“ die Chance genutzt, Verbesserungen hinsichtlich der Verkehrsführung umzusetzen. Hierbei wurde vor allem Wert gelegt auf eine verkehrssichere Vereinfachung des Verkehrssystems am Knotenpunkt sowie ein verbessertes Angebot für den Rad- und Fußverkehr. Aufgrund des festgesetzten Zeitplanes für die Deckensanierung konnte der UVPA erst nach Umsetzung der Maßnahme informiert werden.
Der vormals
vorhandene Zweirichtungsradweg im Zusammenhang mit dieser ungewöhnlichen
Knotengeometrie musste als nicht verkehrssicher eingestuft werden. Generell
sind Zweirichtungsradwege an Knotenpunkten unfallträchtig. Hier gab es zudem
Unklarheiten bezüglich der Bevorrechtigung, v.a. zwischen den von Süden kommenden
rechts einbiegenden
Radfahrern über die vormals vorhandene Furt entlang der Dorfstraße und den in
die Dorfstraße einbiegenden Kfz. Daher wurde im Rahmen des Jour Fixe
„Verkehr“ der Rückbau der
bestehenden Radwegeführung vereinbart. In diesem Zusammenhang wurde der Ast
westlich der Grüninsel als Gehweg mit einem durchgezogenen, abgesenkten
Bordstein ausgebaut und aufgewertet (vgl. Lageplan). Dieser Gehweg ist für die
Nutzung durch den Radverkehr freigegeben, womit der aus Süden kommende oder
nach Süden fahrende Radfahrer die Wahlfreiheit erhält, die Führung westlich der
Grüninsel oder die für den Kfz-Verkehr vorgesehene Führung östlich der
Grüninsel zu nutzen.
Der Kfz-Verkehr wird nun
ausschließlich über den Ast östlich der Grüninsel geführt. Dies stellt im
engeren Sinne keine Änderung des Verkehrssystems dar, da sämtliche Fahrbeziehungen
beibehalten werden. Mit der im beiliegendem Lageplan dargestellten Versetzung
des östlichen Randsteines der Insel ist es auch weiterhin möglich, dass größere
Fahrzeuge (z.B. Busse) rechts abbiegen können.
Weiterhin wurde der Gehweg
nördlich der Grüninsel auf ein regelkonformes Maß verbreitert. Weitere Vorteile
der Maßnahme sind die mögliche Nutzung der vormaligen Radfläche durch
Fahrradanlehnbügel sowie die Entsiegelung durch die Vergrößerung der Grünfläche
(incl. geplanter Neupflanzung der Linde).
Anlagen: Lageplan