Betreff
Energiebericht für städtische Gebäude und Einrichtungen 2016
Vorlage
24/035/2017
Aktenzeichen
VI/24
Art
Beschlussvorlage

Der Energiebericht für städtische Gebäude und Einrichtungen wird begutachtet. Die Verwaltung wird beauftragt den Energiebericht zu veröffentlichen.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Schaffung von Transparenz über den Energie- und Wasserverbrauch in den städtischen Gebäuden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Energiecontrolling in Form von Berichten.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Erfassung und Auswertung der Energie- und Wasserverbräuche.

 


Anlagen:
Zusammenfassung des Energieberichts für städtische Gebäude und Einrichtungen 2016.

Der ausführliche Bericht wurde den Fraktionen vorab zugesandt.