Betreff
Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Erlangen und Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erlangen
Vorlage
30/064/2017
Aktenzeichen
III/30; VI/63 und VI/EBE
Art
Beschlussvorlage

1. Die Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Erlangen (Entwässerungssatzung – EWS) (Entwurf vom 24.05.2017, Anlage 1, samt Plan) wird beschlossen.

2. Die Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erlangen (Entwurf vom 24.05.2017, Anlage 2) wird beschlossen. 


1. Die Stadt Erlangen betreibt eine öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung (Entwässerungseinrichtung). Die Entwässerungssatzung regelt deren Benutzung und erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet.

Die nördlich der Rudelsweiherstraße auf dem Gebiet der Gemeinde Bubenreuth liegende Siedlung und die südlich der Leimbergerstraße auf dem Gebiet der Gemeinde Buckenhof liegenden Grundstücke sind ebenfalls an die städtische Entwässerungseinrichtung angeschlossen.

Durch die Zweckvereinbarungen der Stadt Erlangen mit der Gemeinde Bubenreuth vom 08.04./15.04.1981 und der Gemeinde Buckenhof vom 17.11./24.11.2008 (erstmalige Vereinbarung vom 07.07.1969) wurden für diese Gebiete die Abwasserbeseitigung und die Befugnis übertragen, den Geltungsbereich der städtischen Entwässerungssatzung und der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS/EWS) auf diese Gemeindegebiete zu erstrecken.

Die Entwässerungssatzung der Stadt Erlangen enthält bisher für diese Gebiete keine explizite Regelung.

Nach allgemein herrschender Rechtsmeinung und zur Klarstellung ist die Benennung dieser Gebiete im Geltungsbereich der Satzung jedoch notwendig.

 

2. Entsprechend zur Entwässerungssatzung muss zudem die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung diesen Geltungsbereich entweder übereinstimmend selbst enthalten oder auf den Geltungsbereich gem. § 1 EWS verweisen.
Um ein Auseinanderfallen der Beschreibungen zu vermeiden, soll der Verweis auf § 1 EWS an den maßgeblichen Stellen der BGS/EWS aufgenommen werden.

 


Anlagen:        1. Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässe-
                            rungsanlage der Stadt Erlangen samt Plan

                        2. Entwurf der Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Ent-
                          wässerungssatzung der Stadt Erlangen